Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
hallooo erst mal und danke für Eurer Interesse.
Ende Februar 2009 (wir waren gerade neu in eine Mietwohnung eingezogen) wollten wir eine Lampe anbringen an der Decke in der Küche. Es ging irgendwie nicht. Ich habe dann den Hausmeister angerufen, ihm gesagt, dass kein Strom ankommt (das hatten wir am Kabel gemessen) und habe ihm gesagt, vielleicht könne er mal gucken und ES EILT ABER NICHT.
Eine Stunde später stand ein Elektriker in der Tür. Geschickt von unserem Hausmeister. Es war die Elektro-Firma, die eben alles in diesem Wohnblock repariert, wenn es um Elektrik geht. Der brachte die Leitung wieder in Ordnung, nachdem er zwar die Decke etwas aufbrechen musste, aber gut, das haben wir selber wieder verputzt.
Diesr Mitarbeiter hat uns dann gesagt, dass die Rechnung für die Arbeiten an der elektrischen Leitung an die Hausverwaltung geht, da die Elektroleitung in der Küche nicht fachgerecht verlegt worden war, nämlich diagonal vom Deckenanschluss der Küchendecke entlang bis hin zur Leitung, die zum Lichtschalter führt.
Ich bin der Meinung, es wäre es auch nicht unsere Verantwortung gewesen, wenn wir – beim Versuch, eine Küchenlampe anzubringen – beim Bohren evtl. eine Leitung beschädigt hätten, da diese an dieser Stelle nicht zu vermuten war.
Kurz und gut. Die Rechnung (über fast 70 Euro inkl. Eilauftrag!!) bekam nicht die Hausverwaltung sondern die bekamen wir als Mieter und zwar inkl. EILZUSCHLAG!
Ich habe am 2.4.09 widersprochen bei der Firma und darum gebeten, dass die Rechnung an die Hausverwaltung geht, so wie es uns vom Elektriker angekündigt wurde.
Dann – still ruhte der See.
Bis heute, am 14. August 09 !! eine Mahnung kam von der Elektro-Firma. Wir hätten vielleicht übersehen, dass die Rechnung längst fällig war…
Und sollen den Betrag bis Ende August ausgleichen.
Oh das war viel Text, danke immernoch für Eure Aufmerksamkeit.
Aber…was sollte ich jetzt tun? Ich fühle mich immernoch nicht „schuldig“ und will das nicht bezahlen.
LG Martina

Hallo aus Bernburg,

kann es sein das der Hausmeister das Wort NICHT, überhört hat? Hatte er von Ihnen Martina, einen Auftrag eine Fachfirma zu beauftragen? Schriftlich hätten sie einen Beleg / Beweis. Mündliches ist schwer glaubhaft nachzuweisen.
Sie irren, mit ihrer Meinung nur weil sie etwas nicht vermuten, „unschuldig“ Schaden verursachen zu dürfen! Das Gegenteil ist richtig. Als zeitweiliger Nutzer haben Sie haben kein Recht eigenmächtig bauliche Veränderungen vorzunehmen. Der Vermieter wird immer auf eine Fachfirma bestehen, die mittels Messgerät prüft wo die Leitungen unter Putz verlegt wurden.
Ich hoffe sie haben die vom Handwerker ausgeführten Arbeiten nicht unterschrieben. Falls doch schauen sie in die Kopie ob da etwas zu den Zahlungsverpflichtungen steht. Weiter hoffe ich sie haben ihren Widerspruch schriftlich beim Handwerksbetrieb gefertigt und einen Beleg, schriftliche Bestätigung bzw. Einschreiben-Rückschein. Wenden Sie sich Martina schnellstens an Ihren Vermieter. Für Mängel an der Kietqualität ist dieser zuständig. Ich halte auch einen Kompromis für machbar, nach schriftlicher Einigung mit dem Vermieter, indem Sie die Rechnung begleichen und mit der nächsten Mieter verrechnen.
Nur wenn sie den Schaden verursachten, müssen sie diesen bezahlen.

LG aus Bernburg

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Sie haben jetzt nicht geschrieben, ob Sie das Kabel selbst beschädigt haben oder ob es schon zuvor schadhaft war. Sollte es schon zuvor schadhaft gewesen sein, so müssen Sie selbstverständlich die Rechnung nicht bezahlen, da der Erhalt der Mietsache grundsätzlich zum Pflichtenkreis des Vermieters gehört, sodass er auch zahlen muss. Sollten Sie jedoch selbst den Schaden verursacht haben (etwa angebohrt), so kann ich keine eindeutige Antwort geben. Das hängt dann eben davon ab, ob tatsächlich nicht damit gerechnet werden konnte, dass dort ein Kabel läuft etc. Im Ergebnis denke ich, dass der Schaden wohl zu teilen ist, sodass Sie einen Teil tragen müssten. Ich kann Ihnen da keine letzte Gewissheit geben, da ich den genauen Fall ja nicht kenne. Jedoch müssen Sie, wenn Sie nachweisen können, dass Sie darauf aufmerksam machten, dass der Elektriker an den Vermieter die Rechnung schicken soll, jedenfalls keine Mahngebühren bezahlen. Ohnehin müssen Sie keine Gebühr für den Eilfall zahlen, wenn Sie auch hier nachweisen können, dass Sie keine Eile hatten.

Viele Grüße!

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Hallo,
Schreibt der Elektrofirma den Vorgang und dass ihr nicht der Auftraggeber seit.
Wenn es nicht klappen sollte, versucht doch einmal den Betrag von der Miete abzuziehen. Natürlich mit Angaben warum ihr der Meinung seit, diese Rechnung nicht bezahlen zu müssen.
Mal schauen was dann passiert.
Bezahlt den Handwerker nicht. Erst wenn ihr Erfolg damit habt.
Rechtlich müß ihr nicht zahlen.
Liebe Grüße

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Hallo,

da Sie nicht Auftraggeber sind, würde ich auf keinen Fall zahlen. Auftraggeber ist der Hausmeister, handelnd für den Vermieter. Die Firma ruhig darauf hinweisen. Aber wichtig: Alles schriftlich! Sonst haben Sie keinen Nachweis.

Tine

Hallo auch, ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung.
Ich habe gar nichts unterschrieben. Unterschrieben, welche Arbeiten der Elektriker erledigt hat, hat mein Lebensgefährte.
Die Rechnung kam aber an mich, bzw. gar nicht an mich sondern an Herrn Hoffmann, statt an Frau Hofmann.
Ich habe nun den Fall noch mal schriftlich an die Hausverwaltung geschickt mit allen Unterlagen und um Prüfung gebeten. Mal sehen, was die mir antworten.
Schöne Woche!!
Gruß Martina

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Hallo guten Abend und danke für die Rückmeldung. Ich hatte bei der Elektrofirma schon reklamiert mit der Begründung, dass ich nicht Auftraggeber war und schon gar kein Eilauftrag gegeben habe. Klar, mein Lebensgefährte hat die Leitung anscheinend angebohrt, weil die schräg verlegt war.
Ich habe nichts allerdings nichts unterschrieben. Welche Arbeiten der Elektriker erledigt hat, hat mein Lebensgefährte unterschrieben.
Die Rechnung kam aber an mich, bzw. gar nicht mal an mich sondern an Herrn Hoffmann, statt an Frau Hofmann.
Ich habe nun den Fall noch mal schriftlich an die Hausverwaltung geschickt mit allen Unterlagen und um Prüfung gebeten. Mal sehen, was die mir antworten.
Schöne Woche!!
Gruß Martina

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