Liebe/-r Experte/-in,
Habe zwei Fragen?
- Nebenkostenabrechnung ist seit Mai 2009 überfällig würde mich nicht weiter stören wen ich nicht jedes Jahr ca 400 € Guthaben hätte. Nach dem Verkauf der Immobilien wird in den Häusern nichts mehr gemacht nur faule Ausreden.
- Keller nicht nutzbar.
Im April 2009 wurden wir aufgefordert die Keller zu räumen da dieser Saniert werden muß (seit ca 8 Jahren nichts gemacht). Keller wurden geräumt die Sachen mußten wir wegschmeißen da wir nicht wußten wohin damit, Entsorgung mußten natürlich wir bezahlen. Dann kamen Arbeiter bauten ein paar Stützen ein und seitdem wurde keiner mehr gesehen. Auf Anfrage bei der Verwaltung wieder nur faule ausreden. Dazu kommt noch das wir auf dem Dachboden Feuchtigkeit haben und so ein weißer Belag auf den Holz ist was sich beim laufen auf die Sachen (Matratzen, Möbel, Kartonagen)legt. Stinkt und verursacht Atembeschwerden, schätze das ich die Sachen ebenfalls entsorgen muß.
Die Häuser wurden von der Barggroup 2007 gekauft und von Krüger Immobilien Verwaltet die angeblich nicht mehr für uns zuständig sind da sie die laufende Rechnungen nicht beglichen haben. Was wiederum bedeutet das sich Handwerker die im Notfall angerufen werden können deswegen nicht gekommen sind.
Was kann ich tun das die Verwaltung endlich reagiert?
M.f.G. Seigfried Manfred
Inwiefern ist der Keller nicht nutzbar? Finden darin noch Arbeiten statt oder ist er blockiert? Sollte er tatsächlich unbrauchbar sein, können Sie hierfür eine Mietminderung von etwa 5 % in Ansatz bringen.
Hinsichtlich des Dachbodens stellt sich mir die Frage, ob Sie dort ein Nutzungsrecht haben (Abstellfläche gemietet?). Falls ja, könnten Sie bezüglich der beschädigten Gegenstände Schadensersatz fordern. Problem hierbei ist allerdings, dass Sie sich evtl. ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen - Argument: Sie wussten, dass der Dachboden riecht und feucht ist und haben dennoch Matratzen eingelagert.
Zu dem Punkt der fehlenden Nebenkostenabrechnung können Sie den Vermieter unter Fristsetzung zur Abrechnung auffordern. Kommt er der Abrechnung nicht nach, müssten Sie auf Abrechnung klagen. Sie könnten unter Umständen auch die laufenden Betriebskostenzahlungen zurückzubehalten. Hier sollten Sie allerdings die vertraglichen Regelungen nochmals genau lesen.
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Liebe/-r Experte/-in,
Habe zwei Fragen?
- Nebenkostenabrechnung ist seit Mai 2009 überfällig würde
mich nicht weiter stören wen ich nicht jedes Jahr ca 400 €
Guthaben hätte. Nach dem Verkauf der Immobilien wird in den
Häusern nichts mehr gemacht nur faule Ausreden.
das Guthaben verjährt erst nach drei Jahren. Also dem Vermieter eine Nachfrist setzen zur Abrechnungserstellung (ca. 4 Wochen) sollte danach nichts passieren, könnten Sie Ihr Guthaben rein theoretisch „abwohnen“, also einfach von der Miete in Abzug bringen. Damit das allerdings bombensicher wird, rate ich dazu, den Brief von einem Anwalt aufsetzen zu lassen. Bei einem guten Anwalt sollte dies ca. 20,00 € Kosten. Die Alternative wäre auf Abrechnungserstellung zu klagen.
- Keller nicht nutzbar.
Im April 2009 wurden wir aufgefordert die Keller zu räumen da
dieser Saniert werden muß (seit ca 8 Jahren nichts gemacht).
Keller wurden geräumt die Sachen mußten wir wegschmeißen da
wir nicht wußten wohin damit, Entsorgung mußten natürlich wir
bezahlen.
Ist so generell eigentlich nicht zulässig. Der Vermieter muss Ihnen einen Raum zur Verfügung stellen, in dem Sie für die Zeit der Renovierung die Sachen lagern können. Als Bestandteil Ihres Mietvertrages haben Sie doch sicherlich auch Ihren Keller mitgemietet? Sollte dies der Fall sein, rechtfertigt die nicht Nutzbarkeit auf jeden Fall eine Mietminderung.
Dann kamen Arbeiter bauten ein paar Stützen ein und
seitdem wurde keiner mehr gesehen. Auf Anfrage bei der
Verwaltung wieder nur faule ausreden. Dazu kommt noch das wir
auf dem Dachboden Feuchtigkeit haben und so ein weißer Belag
auf den Holz ist was sich beim laufen auf die Sachen
(Matratzen, Möbel, Kartonagen)legt. Stinkt und verursacht
Atembeschwerden, schätze das ich die Sachen ebenfalls
entsorgen muß.
Sollten Sie auf jeden Fall tun und den weißen Belag von einem Labor untersuchen lassen. Fragen Sie hierzu einfach mal Ihren Hausarzt. Schildern Sie ihm den Zustand des Dachbodens, Ihrer Sachen und Ihrer Beschwerden und bitten Sie ihn um eine Untersuchung und ein Attest. Dies können Sie dann gegenüber Ihrem Vermieter wiederum zu einer Mietminderung nutzen.
Die Häuser wurden von der Barggroup 2007 gekauft und von
Krüger Immobilien Verwaltet die angeblich nicht mehr für uns
zuständig sind da sie die laufende Rechnungen nicht beglichen
haben. Was wiederum bedeutet das sich Handwerker die im
Notfall angerufen werden können deswegen nicht gekommen sind.
Was kann ich tun das die Verwaltung endlich reagiert?
Nach dem neuen Verwalter fragen. Oder Sie wenden sich direkt an den Eigentümer, denn der ist immer noch zuständig, wenn die Verwaltung untätig ist.
M.f.G. Seigfried Manfred
Hallo Siegfried Manfred,
über welchen Zeitraum wird Ihre Nebenkostenabrechnung gewöhnlich erstellt?
Der Vermieter hat bis zu 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes zeit eine Abrechnung zu erstellen.
Bsp.: 01.01.2007-31.12.2007 muss die Abrechnung erfolgen bis zum 31.12.2008 und so weiter.
Ihr Anspruch auf eine Abrechnung verfällt nicht, diese können Sie in einer angemessenen Frist schriftlich verlangen. Sollten Sie ein Guthaben daraus haben haben Sie darauf weiterhin Anspruch.
Zu Punkt Zwei müssen Sie anscheinend ersteinmal herausfinden wer der Vermieter bzw. der Verwalter ist.
Dann müssen Sie am Besten schriftlich die Mängel rügen und eine angemessene Frist einräumen bis wann die Mängel zu beseitigen sind ca. 4 Wochen müssten passen.
In dem Schreiben drohen Sie auch eine Minderung der Grundmiete (Nebenkosten und Heizkosten sind davon ausgenommen) an. Keller nicht nutzbar Minderung um 10%.
Schimmelbildung Minderung 10-20%.
Die Gesellschaft wird natürlich der Minderung erstmal wiedersprechen, lassen Sie sich nicht ins Boxhorn jagen.
Sollten die Zustände schlimmer werden. Würde ich mit Kündigung drohen und die im letzten Ende auch durchführen.
http://www.barg-gruppe.de/
wird es wahrscheinlich sein?!?
Ich rate Ihnen aber erstmal auf einen Konsens aus zu sein, die Barg Gruppe scheint ein größeres Unternehmen zu sein, evtl. wollen die das Haus sanieren.
Sprechen Sie mit den Leuten, wenn gar nichts geht versuchen Sie bitte die oben genannten Schritte.
Viele Grüße
Ihr Exp.
Hallo Manfred,
zu den einzelnen Punkten ist folgende zu sagen.
- Nebenkosten-Abrechnungen sind jeweils bis spätestens 31.12. des Folgejahres fällig, also 31.12.2009 für das Kalenderjahr 2008 sonst verfallen die Ansprüche des Vermieters. Deckt sich in Ihrem Fall das Abrechnungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr?
- Wenn Sie jedes Jahr eine Rückzahlung von 400 Euro erhalten, würde ich die Vorauszahlung um 30 Euro pro Monat kürzen, daraus haben Sie einen Anspruch.
- Wenn der Keller Gegenstand des Mietvertrages ist und nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf Mietminderung z.B. 10% (hängt von der Grösse der Wohnung und des Kellers ab). Die Stützen wurden wohl aus statischen Gründen eingezogen, das ist nicht zu beanstanden. Der Vermieter muss in einem solchen Fall einen Ersatz-Lagerraum kostenlos zur Verfügung stellen.
- Dachboden nicht nutzbar?? Ist der Dachboden überhaupt Gegenstand des Mietvertrages (eher selten)? Bitte prüfen. Wenn nicht, haben Sie keine Ansprüche oder Rechte. Mündliche Zusagen oder Absprachen sind nicht rechtkräftig oder einklagbar.
MfG, Ludwig Schuster
Hallo,
zu 1. Der Vermieter hat 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode, allgemein ist das das Kalenderjahr, die abrechnung dem Mieter zu übergeben. Danach kann er keine Nachforderungen mehr stellen, aber muss trotzdem dem Mieter ggf. sein Abrechnungsguthaben auszahlen. Zur Abrechnung ist er lt. Gesetz verpflichtet, was ggf. vom Mieter eingeklagt werden muss.
Für mich ist unklar, warum zum 31.05.2009 die Abrechnung vorliegen sollte?
zu 2. Eine Einschränkung, den Keller nicht nutzen zu können bietet wenig Grundlage für eine Mietminderung, es handelt sich um Nebengelass und wird nur gering bewertet. Aber den Vermieter aufzufordern, den vertraglichen Zustand herzustellen ist immer gegeben. Das würde ich empfehlen, bitte immer schriftlich mit Terminstellung und Ankündigung 5% Mietminderung von der Buttomiete.
Allgemein: Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, sich an den Eigentümer wenden, der ist der eigentliche Vermieter, diese Adresse muss bekannt sein nach dem Eigentümerwechsel.
Gruß suver
Sorry, da weiß ich nicht weiter, außer eine Fristsetzung und ggf. einen Anwalt. Ich würde aus dem Haus ausziehen.