Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich werde demnächst umziehen. In meiner neuen Wohnung gibt es jedoch einen kleinen Mangel: Die Tür zur Küche ist ausgehängt bzw. nicht funktionsfähig. Sie steht im Keller, mit der Begründung sie sei ‚verzogen‘ und passe nicht mehr in die Türaufhängung. Nun ist meine Frage, ob ich diesen Mangel auf irgendeine Weise zur Geltung bringen kann? Wird solch ein Mangel einfach nur im Übergabeprotokoll vermerkt oder evtl. Mietminderung? Oder kann ich vielleicht auf die Reparatur bestehen?

Vielen Dank im voraus!

Alex

Hallo Alex,

hier gilt leider gemietet wie gesehen. Sie wussten bereits vor Mietvertragabschluss das die Tür nicht funktionstüchtigt ist. Ist im Mietvertrag vermerkt worden, dass der Vermieter diesen Mangel vor Ihrem Einzug behebt? Falls nicht haben Sie leider keinen Anspruch darauf diesen Mangel beheben zu lassen. Obwohl nette Vermieter so etwas natürlich reparieren lassen, wenn der Mieter es wünscht. Sonst beginnt mein ein neues Mietverhältnis ja gleich mit Ärger und Streit. Es sollte aber auf jeden Fall im Übergabeprotokoll der Zustand der Tür vermerkt werden, damit dieser Schaden bei Auszug nicht Ihnen angelastet werden kann.

Schönen Gruß,
Sabrina

…den Mangel im Übergabeprotokoll vermerken; dem VM eine angemessene Frist (6 Wo.) zur Behebung des Mangels setzen und falls der Mangel nach verstreichen dieser Frist nicht behoben wurde, ist meiner Meinung nach eine Mietminderung von ca. 5% zu vertreten!

Hi Alex,
ich würde auf Reparatur bestehen. Wenn Du allerdings die Tür nie einhängen willst,musst Du unbedingt im Übergabeprotokoll vermerken lassen, dass die Tür im Keller steht und verzogen ist. Wenn Du dies nicht machst, kannst Du später in Regress genommen werden.
Anspruch auf Mietminderung hast Du nicht, da Mangel schon bei Einzug bestand.
Hoffe ich konnte helfen.
Chris

Hallo, der Vermieter hat die Mietsache einwandfrei zu übergeben, also auch zu reparieren. Frist setzen)

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo aus Bernburg,

ja sicher! Außer sie sind damit einverstanden ohne
Küchentür zu wohnen.
Setzen sie dem Vermieter eine angemessene (14 -21 Tage)
Frist. Nur wenn dir Fristsetzung erfolglos abgelaufen
ist, besteht Mietminderungsrecht

Gruß aus Bernburg

Liebe/-r Experte/-in,

ich werde demnächst umziehen. In meiner neuen Wohnung

gibt es

jedoch einen kleinen Mangel: Die Tür zur Küche ist

ausgehängt

bzw. nicht funktionsfähig. Sie steht im Keller, mit der
Begründung sie sei ‚verzogen‘ und passe nicht mehr in

die

Türaufhängung. Nun ist meine Frage, ob ich diesen

Mangel auf

irgendeine Weise zur Geltung bringen kann? Wird solch

ein

Mangel einfach nur im Übergabeprotokoll vermerkt oder

evtl.

Mietminderung? Oder kann ich vielleicht auf die

Reparatur

bestehen?

Vielen Dank im voraus!

Alex

kleinen Mangel: Die Tür zur Küche ist ausgehängt

bzw. nicht funktionsfähig. Sie steht im Keller, mit der
Begründung sie sei ‚verzogen‘ und passe nicht mehr in die
Türaufhängung.

Hallo Alex
bei Vertagsabschluss bekannte Mängel, rechtfertigen keine Mietminderung.
Auf eine Reparatur bestehen, bringt bestimmt auch nix.
Dann bekommst Du die Wohnung eben nicht.
Lass im Übergabeprotokoll vermerken, das die Tür fehlt (weil im Keller bringt Sie ja nix)und versuch Sie selbst einzusetzen. Wenn das absolut nicht passt, bastel Dir was. Ev 2 Lammellentüren oder eine Gardiene.
Googel das mal unter " Türersatz"

Hallo,
das ist ja wohl ein Lattenwitz: Schon vor dem Einzug auf Mietminderung wegen Mangel pochen.

Wenn die Wohnung ohne Türe vermietet wird, dann ist sie ohne Türe. Und auch auf die Reparatur kann nicht bestanden werden. Ich würde diese Tatsache jedoch im Mietvertrag festhalten, damit später kein Ärger wegen der kaputten Türe entsteht.