Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

meine Frage ist folgende:

Mein Mann und ich haben in Hamburg gewohnt und mussten beruflich umziehen
(Bonn).
Es ging alles sehr schnell. Wir haben fristgerecht gekündigt zum 30.09.09.
Der Auszug war am 02.07.09. Wir konnten die Wohnungsübergabe ohne Mängel
noch am gleichen Tag abwickeln.
Wir haben alle Schlüssel abgegeben und bezahlen noch Miete, da kein Nachmieter
uns abgelöst hat.
Uns war klar, dass wir schlimmsten Falls bis 30.09.09 Miete zahlen müssen.
Jetzt haben wir von unseren ehemaligen Nachbarn erfahren (nicht vom
Vermieter!)dass jetzt am 12.08.09 unsere ehemalige Wohnung übergeben worden
ist.
Der neue Mieter hat schon alle Schlüssel erhalten.
Unsere ehemaligen Nachbarn haben unsere Vermieter gefragt, wann der neue Mieter
einziehen wird. Die Antwort war 1.10.09.
Mein Bauchgefühl sagt mir, da läuft etwas falsch.
Wie verhalte ich mich jetzt.
Muss ich noch weiterhin Miete zahlen?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort

Hallo aus Bernburg,

sollte ihre Wohnung tatsächlich vor dem 1.10.09
vermietet sein, brauchen sie keine Miete zahlen. Fragen
sie per Telefon oder schriftlich direkt ihren ehem.
Vermieter.

Vermutungen bringen niemandem und nichts ein,

LG aus Bernburg

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

meine Frage ist folgende:

Mein Mann und ich haben in Hamburg gewohnt und mussten
beruflich umziehen
(Bonn).
Es ging alles sehr schnell. Wir haben fristgerecht

gekündigt

zum 30.09.09.
Der Auszug war am 02.07.09. Wir konnten die

Wohnungsübergabe

ohne Mängel
noch am gleichen Tag abwickeln.
Wir haben alle Schlüssel abgegeben und bezahlen noch

Miete, da

kein Nachmieter
uns abgelöst hat.
Uns war klar, dass wir schlimmsten Falls bis 30.09.09

Miete

zahlen müssen.
Jetzt haben wir von unseren ehemaligen Nachbarn

erfahren

(nicht vom
Vermieter!)dass jetzt am 12.08.09 unsere ehemalige

Wohnung

übergeben worden
ist.
Der neue Mieter hat schon alle Schlüssel erhalten.
Unsere ehemaligen Nachbarn haben unsere Vermieter

gefragt,

wann der neue Mieter
einziehen wird. Die Antwort war 1.10.09.
Mein Bauchgefühl sagt mir, da läuft etwas falsch.
Wie verhalte ich mich jetzt.
Muss ich noch weiterhin Miete zahlen?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort

Hallo nach Bernburg,

jupp, haben wir auch vor.

Wir wollten nur nicht mit Wut im Bauch lospoltern. Erstmal nachdenken und
drüber sprechen.
Ich habe es vielleicht auch etwas ungenau formuliert.
Vielleicht hätte die Frage auf den Punkt gebracht heißen müssen:

Endet das Mietverhältniss für mich, in dem Moment wo der Vermieter den
Schlüssel an den neuen Mieter übergibt.

Trotzdem Herzlichen Dank für Ihre Mühe
wir werden telefonieren und einen höflichen Brief schreiben
Lieschen Müller

jain *grins*

ganz sicher vom Tage der im Mietvertrag der neuen Mieter
steht. Gehen sie mit den neuen Mietern einfach Eis essen
oder Cappuccino trinken, laden sie die Leute ein - diese
„Investition“ kann viele EUR Miete sparen.

Lieben Gruß aus Bernburg

Hallo nach Bernburg,

jupp, haben wir auch vor.

Wir wollten nur nicht mit Wut im Bauch lospoltern.

Erstmal

nachdenken und
drüber sprechen.
Ich habe es vielleicht auch etwas ungenau formuliert.
Vielleicht hätte die Frage auf den Punkt gebracht

heißen

müssen:

Endet das Mietverhältniss für mich, in dem Moment wo

der

Vermieter den
Schlüssel an den neuen Mieter übergibt.

Trotzdem Herzlichen Dank für Ihre Mühe
wir werden telefonieren und einen höflichen Brief

schreiben

Lieschen Müller

Oh ja,…

eine gute Idee, wenn Hamburg nicht 498 km weit entfernt wäre, wir mindestens
einen Tag Urlaub dafür nehmen müssten. Hier muss man dann schon eine
Kosten-Nutzen Rechnung aufmachen.
Im übrigen der Mieter kann nix dafür, wenn der Vermieter ihn „kostenlos“ 1,5
Monate wohnen lässt, ist das des Vermieters Sache, nicht meine.
Im übrigen, solange ich Miete zahle, muss mir das Mietobjekt zur Verfügung
stehen. Ob ich die Wohnung leer stehen lasse oder mit einer Luftmatratze ein
schönes Wochenende in Hamburg verbringe ist meine Sache.
Wir wollten nur dem Vermieter nichts verbauen und eine neue Vermietung
unterstützen, daher haben wir schon gleich den Schlüssel abgegeben. Natürlich
auch in der Hoffnung bald aus der Mietzahlung befreit zu sein.

Zu mal für uns das Geld nicht wirklich verloren ist. Da der Arbeitgeber die
doppelte Mietbelastung ab nimmt.
Aber wir lassen uns nicht gerne verschaukeln, wir versuchen auch gerade aus zu
sein und nicht zu betrügen.

Ich war nicht untätig und habe fleißig weiter gesucht und folgendes im Internet
gefunden:
Zitat

„Zieht der Mieter vor Ablauf des Mietvertrages aus der Wohnung aus, so muss er
die Miete weiter bezahlen.
Das gilt aber nicht, wenn der Vermieter in dieser Zeit die Wohnung selbst nutzt,
etwa indem er sie einem Dritten überlässt oder Renovierungsarbeiten in ihr
vornimmt.“

Amtsgericht = AG
AG Lörrach C2250/98

Das trifft es doch!
Ich habe einen höflichen, aber bestimmten und unmissverständlichen Brief an
unseren Vermieter geschrieben. Mal sehen was er antwortet.

Nochmals herzlichen Dank
Lieschen Müller

Nachmieter
Hallo,

den Vermieter trifft eine Schadensminderungspflicht bezüglich Ihrer Mietzahlungen. Sprich: Wenn er Ihnen die Wohnung nicht mehr zur Verfügung stellen kann (noch sind Sie ja zum ausschließlichen Besitz berechtigt!), weil ein anderer eingezogen ist, müssen Sie ihm auch für diese Zeit keine Miete mehr zahlen.

Taktisch klug wäre es nun, wenn Sie den Vermieter anschreiben und ihm mitteilen, dass Sie davon gehört hätten, dass die Wohnung mittlerweile wetervermietet wurde. Weisen Sie ihn auf seine Schadensminderungspflicht hin und bitten Sie ihn, bis zum Ablauf der Mietzeit wieder die Schlüssel zur Verfügung zu stellen, um eine Überlassung an einen Dritten auszuschließen.

Stellen Sie bis zur Klärung dieser Frage die Mietzahlung ein, denn so zwingen Sie den anderen in die unangenehmere Lage dem Geld nachlaufen zu müssen…

Viele Grüße
Heidi Schnurr

Hallo Heidi Schnurr,

danke für diese Antwort!

Soweit haben wir diesen Schritt auch eingeleitet. Das soll heißen, wir haben einen
netten höflichen, sachlichen Brief geschrieben.
Genau wie Sie es vorgeschlagen haben, außer dem Punkt der Erläuterungen und
Forderung nach dem Schlüssel.
Wir haben die Hoffnung, da bisher immer ein netter Ton herrschte, dass dieser
Brief (Einschreiben) schon zum gewünschten Ergebnis führt.
Ich bin gespannt auf deren Reaktion. Falls alles im blabla und wischiwaschi endet,
werden wir natürlich konkreter und werden auch auf Schadensminderungspflicht
hinweisen.

Danke noch mal
viele Grüße zurück
Lieschen Müller