Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Meine Oma wohnte bis vor kurzen in einer komunalen Mietwohnung. Aufgrund einer sehr schnell verlaufenden Demenz musste sie in ein Pflegeheim eingewiesen werden.
Die Kündigungsfrist der Wohnung beträgt 3 Monate.
Frage:
Ist es möglich die Wohnung vorher aufgrund der Demenz zu kündigen ?

Vielen Dank für die Antwort.

MfG Peule

Guten Tag,

zuerst einmal möchte ich mich vielmals für die verspätete Antwort entschuldigen - ich habe es schlichtweg vergessen.

Als erstes ist hier, wie so oft, der gütliche Einigungsversuch mit dem vermieter zu empfehlen. Sollte dieser unfruchtbar sein wird es kompliziert.
Ihrer Großmutter ist es ja nun nicht mehr möglich den vermieteten Wohnraum vertragsgemäß zu nutzen. In soweit sollte es möglich sein, vorzeitig den Mietvertrag zu lösen. Weit aus dem Fenster gelehnt könnte man den § 569 Abs1 BGB heranziehen, der besagt, dass eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund viorliegt, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung für den Mieter mit einer erheblichen Gefährdung seiner Gesundheit verbunden wäre. Das wäre der Fall, wenn Ihre Großmutter stark eingeschränkt wäre und die Wohnung nicht barrierefrei ist.
Ich befürchte jedoch, dass dies nur ein ganz dünner Strohhalm ist und es wäre besser, wenn Sie das vorher bei der Rechtshilfe des örtlichen Mieterbundes klären.
Beachten Sie bitte in jedem Fall zur Vermeidung von unnötigem Ärger und Problemen die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Ich hoffe, meine Antwort konnte Ihnen noch ein Stück weit helfen.

Beste Grüße

Hallo Christian,
danke für die verspätete Antwort.
Kompliziert wird die Sache noch dadurch, das der Vermieter (KOWO) in Insolvenz ist.
Was ich vorher nicht wusste. Somit sind die Mieten sowieso fällig.

MfG Frank

Da deine Oma mit sicherheit schon seid längeren in der Wohnung lebte ist es nicht möglich die Kündigungsfrist laut Gesetz zu kürzen (Selbstschutz in Umkehrfolge), mit ein paar netten Worten mit dem vermieter erreicht mann vieleicht eine verkürzung, der Kündigungsfrist.

Hallo Herr Peule,
sorry für die verspätete Antwort.
ich bin umgezogen.

Sie müssen sich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten.
Leider.

lg
Ute

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Oma wohnte bis vor kurzen in einer komunalen
Mietwohnung. Aufgrund einer sehr schnell verlaufenden Demenz
musste sie in ein Pflegeheim eingewiesen werden.
Die Kündigungsfrist der Wohnung beträgt 3 Monate.
Frage:
Ist es möglich die Wohnung vorher aufgrund der Demenz zu
kündigen ?

Vielen Dank für die Antwort.

MfG Peule