Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

im Dezember 2007 haben mein freund und ich eine Wohnung gesucht. Über Immoscout24 haben wir ein gutes Objekt gefunden, angerufen und besichtigt. Natürlich war ein Makler als Mittelsmann dabei. Beim Besichtigungstermin kannte der sich weder aus, noch hat er hier großartig seine „Arbeit“ gemacht. Herumgeführt wurden wir direkt vom Vermieter. Ebenfalls direkt vom Vermieter haben wir die Zusage erhalten. Im Januar(25.01.08) haben wir dann den Mietvertrag mit Beginn März 2008 unterzeichnet. Der Makler war anwesend um seine Provision in Höhe von 1428€ (2MM Kalt + MwSt.) zu kassieren(sonst kein Mietvertrag). Es wurde von uns nichts unterzeichnet (Maklervertrag o.ä.) nur der Mietvertrag. Über die Provision haben wir eine Quittung erhalten. Während unserer Mietzeit dort im Haus, haben wir herausbekommen, das der Makler und der VM sehr gute Freunde schon seit der Schulzeit sind. Da es mich so oder so schon aufregt, Makler bezahlen zu müssen, für eine Besichtigung die der VM vorgenommen hat hier nun die Frage, ob man die Provision zurückfordern kann?

Über Informationen, ob dies möglich ist und wenn ja, wie man vorgehen sollte würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

M. Horlitz

Hallo, Leesm,

dies ist eine schwierige juristische Frage und es wird nicht einfach sein, hier Geld zurück zu bekommen. Wenn der Makler z.B. für seinen Freund das Objekt ins Internet gestellt hat, ist er schon tätig geworden und hat mit ihm einen Vertrag geschlossen. Es ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, dass zwischen Mieter und Makler ein schriftlicher Vertrag geschlossen sein muss, sondern „schlüssiges Verhalten“ ( also in Ihrem Fall die Zahlung der Provision) reicht aus.
Vielleicht kann ein Rechtsanwalt noch eine „Lücke“ im Verhalten von Makler und Vermieter finden, aber ich sehe das ziemlich aussichtslos.
Tut mir leid, trotzdem viel Glück wünscht Heihei

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Liebe/-r Experte/-in,
im Dezember 2007 haben mein freund und ich eine Wohnung gesucht. Über Immoscout24 haben wir ein gutes Objekt gefunden, angerufen und besichtigt. Natürlich war ein Makler als Mittelsmann dabei. Beim Besichtigungstermin kannte der sich
weder aus, noch hat er hier großartig seine „Arbeit“ gemacht.
Herumgeführt wurden wir direkt vom Vermieter. Ebenfalls direkt vom Vermieter haben wir die Zusage erhalten. Im
Januar(25.01.08) haben wir dann den Mietvertrag mit Beginn
März 2008 unterzeichnet. Der Makler war anwesend um seine
Provision in Höhe von 1428€ (2MM Kalt + MwSt.) zu kassieren(sonst kein Mietvertrag). Es wurde von uns nichts
unterzeichnet (Maklervertrag o.ä.) nur der Mietvertrag. Über
die Provision haben wir eine Quittung erhalten. Während
unserer Mietzeit dort im Haus, haben wir herausbekommen, das
der Makler und der VM sehr gute Freunde schon seit der
Schulzeit sind. Da es mich so oder so schon aufregt, Makler
bezahlen zu müssen, für eine Besichtigung die der VM
vorgenommen hat hier nun die Frage, ob man die Provision
zurückfordern kann?
Über Informationen, ob dies möglich ist und wenn ja, wie man
vorgehen sollte würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
M. Horlitz
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Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Sie sollten auch mal „googeln“ unter folgendem Link:
Urteils-Datenbank - www.juraforum.de/jura/judgements/index/
Meine Stellungnahme:
*Maklerprovision*
Zwei Monatsmieten, kalt, also ohne Nebenkosten - Vorauszahlungen, aber zuzüglich Mehrwertsteuer, darf ein Makler als Provision verlangen. Das ist die absolute Obergrenze.
Um die Provision zu verdienen, muss nach dem Gesetz folgende Voraussetzung erfüllt sein:
Wohnungssuchender und Makler müssen einen schriftlichen Vertrag geschlossen haben, in dem die Maklertätigkeit und die Provision festgelegt werden.
Im Streitfall muß der Makler beweisen, daß der Anspruch auf die Provision schriftlich vereinbart wurde. –
Wenn kein schriftlicher Provisionsvertrag mit dem Makler vereinbart wurde, würde ich in jedem Fall die Provision mit 14-tägiger Fristsetzung zurückforden, zumal der Makler ja nichts konkretes „geleistet“ hat !
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Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Hallo nochmal,

es wurde definitiv kein Maklervertrag mit Provisionsvereinbarung gemacht und unterzeichnet. Zudem wollte er diese in Bargeld, was wir ja auch gemacht haben. Dafür haben wir eine Quittung erhalten, das war alles. Die Besichtigung und die Erklärungen zu räumen und weitere Absprachen sowie die Zusage zur Wohnung haben wir vom Vermieter erhalten. Der Makler war bei besichtigung lediglich dabei um bei seinem Kumpel ein bierchen zu trinken. Bei der Unterzeichnung am 25.01.08 des MV war er nur wegen der Provision da. Schlüsselübergabe usw. erfolgte dann im März 08 durch den VM.

Hallo nochmal,
es wurde definitiv kein Maklervertrag mit Provisionsvereinbarung gemacht und unterzeichnet. Zudem wollte er diese in Bargeld, was wir ja auch gemacht haben. Dafür haben wir eine Quittung erhalten, das war alles. Die Besichtigung und die Erklärungen zu räumen und weitere Absprachen sowie die Zusage zur Wohnung haben wir vom Vermieter erhalten. Der Makler war bei besichtigung lediglich dabei um bei seinem Kumpel ein bierchen zu trinken. Bei der Unterzeichnung am 25.01.08 des MV war er nur wegen der Provision da. Schlüsselübergabe usw. erfolgte dann im März 08 durch den VM.
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Hallo „Leesm“,
also die Sache ist für *mich* jedenfalls völlig klar:

kein Maklervertrag mit Provisionsvereinbarung = also keine Zahlungspflicht

Auf Grund der geschilderten Einzelumstände hat der Makler definitiv keine

„Maklerleistungen“ erbracht = also keine Zahlungspflicht

Bargeldzahlung = der Makler hat den Betrag als „Schwarzgeld“ kassiert

„Schwarzgeld“ genommen = Straftatbestand - Verdacht der Steuerhinterziehung

Die „Quittung“ des Makler ist in diesem Fall nur Makulatur…

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*Ich* würde in dem Rückforderungs-Schreiben (Einschreiben + Rückschein !) dem Makler androhen, daß SIE im Falle seiner Zahlungsweigerung gegen ihn eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung an die Steuerfahndung einreichen würden… Das wäre ihm sicher sehr unangenehm…

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO
EDV- u. Rhetorik-Trainer
Business Coach