Mietrecht

Liebe Sachkundige,

ich plage mich mit der Frage, wem der Elektrobackherd in unserer Mietwohnung gehört.
Als 1992 in einer Modernisierungsmaßnahme von Gas auf Strom ungestellt wurde und der Gasherd herauskam, legte uns der damalige, sehr freundliche Vermieter einen Starkstromanschluß in die Küche und gab uns etwas zum Kauf eines Elektroherdes hinzu. Wir wählten ein Gerät aus, das innerhalb seiner Pauschale lag (zahlten nichts zu) und reichten die Rechnung weiter.

In der Zwischenzeit hat das Haus seinen Besitzer gewechselt und wir fragen uns nun, wem gehört eigentlich der Elektroherd. Es gibt nichts Schriftliches (außer der Kopie eines Lieferscheins, in dem nicht der damalige Hausbesitzer, sondern ein anderer als Kunde genannt ist - die Bestellung lief damals über die Firma, wo meine Frau arbeitete - und geliefert wurde der Herd, laut der Kopie, an uns), das lief weitgehend mündlich und im gegenseitigen Vertrauen.

Wem gehört nun der Herd?

Nicht, dass wir das 17 Jahre alte Ding tatsächlich haben wollten, aber falls es uns (warum auch immer) gehört, hätten wir nun eine Küche ohne Herd (i. e. Kochgelegenheit) angemietet und für dieses Merkmal sieht der qualifizierte Berliner Mietpreisspiegel von 2009 einen wohnwertmindernden Abschlag vor.

Dies wäre uns im Moment ein willkommenes Argument eine satte Mieterhöhnung vom neuen Wohnhausbesitzer (einer GmbH) abmildern zu können.

Bitte, wer weiß Rat … freue mich über jede Antwort …

wer bezahlt, dem gehört es! Aber Sie können ja versuchen und dem neuen Vermieter behaupten, der Herd gehört Ihnen. Wenn Sie keine Untzerlagen darüber haben, wird der Vermieter auch keine haben. und er müsste beweisen, dass ihm der Herd gehört

Vielen Dank für den Rat,

aber ich fürchte, ich wage es nicht, falls es zu einer Zustimmungsklage vor dem Amtsgericht kommt - und darauf läuft im Moment leider alles hinaus - etwas anderes zu behaupten, als dass der damalige Vermieter das Gerät bezahlt hat.

Aber war er dazu überhaupt verpflichtet oder war es seine persönliche Entscheidung und sein Wohlwollen uns gegenüber?!
Kann sich der neue Vermieter nun so einfach an der Freundlichkeit des alten bedienen?

Ich werde mir wohl, ein paar andere Argumente suchen … schade eigentlich …

Dennoch vielen Dank … hat mir weitergeholfen.

wer bezahlt, dem gehört es! Aber Sie können ja versuchen und
dem neuen Vermieter behaupten, der Herd gehört Ihnen. Wenn Sie
keine Untzerlagen darüber haben, wird der Vermieter auch keine
haben. und er müsste beweisen, dass ihm der Herd gehört

***********************************************************
Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an den örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Alterfritz,

wenn in deinem Mietvertrag nicht vereinbart wurde, dass zur Mietsache ein Koch-Backgerät (Gas- oder Elektroherd) gehört, ist der Elektroherd dein Eigentum. Damit kannst du machen was du willst.

Mit freundlichen Grüßen
Willi

Vielen Dank für die Antwort,

Fachanwalt aufsuchen, etwas ähnliches habe ich vor, obwohl ich mich im Moment noch viel in offenen Mieterberatungen herumdrücke - von diversen Bezirksämtern organisiert, die dafür Anwälte von Berliner Mietervereinen anheuern und denen den Aufwand vergüten. Wenn ich derart genügend zusammengetragen habe, wende ich mich dann noch - falls ich annehmen kann, einen Prozess erfolgreich durchzustehen - an einen Fachanwalt, für die Feinabstimmung.

Danke für deinen Rat.

Hallo,
wegen einem Herd der 17 Jahre alt ist, wird bestimmt keine Wohnwertminderung erfolgen.

Markus

Der Herd gehört wahrscheinlich Ihrem Vermieter. Wenn es nichts schriftliches gibt, so ist der Sachverhalt auszulegen. Kann der alte Vermieter auch nichts mehr dazu sagen, so spricht eigentlich alles dafür, dass der Vermieter nicht aus reiner Großzügigkeit Geld für einen Herd gibt, sondern dass er dies tut, weil er den Herd auch später behalten will. Eine endgültige Antwort gibt es allerdings nicht.

Viele Grüße!

Danke für die Auskunft.

Das deckt sich weitgehend mit dem Eindruck, den auch ich langsam gewonnen habe …

… obendrein scheint es unwichtig zu sein, was im Mietvertrag steht, wichtig ist allein was beim Einzug in der Wohnung war; wenn ein Herd in der Wohnung war (Gasherd), muß beim Auszug auch wieder ein Herd vorhanden sein … dass der Gasherd zwischenzeitlich gegen einen Elektroherd ausgetauscht wurde, weil es keine gasversorgung mehr gibt, ist scheinbar ohne Belang … und der Vermieter mußte uns wohl (beim Modernisiesren) was zum Kauf eines Elektroherdes dazugeben, wenn er von Gas auf Strom umstellt … so ähnlich erklärte mir das inzwischen ein auf Mietrecht spezialisierter Rechtsanwalt …

… vielleicht kann diese Information anderen nützlich sein …

… ich danke allen Antwortern …

Ich habe noch nicht gehört, dass ein Herd den Mietspiegel beeinflusst. Es gibt die Möglichkeit einen anzuschliesen und nur diese Tatsache, so kenne ich es, ist relevant.

Ich habe noch nicht gehört, dass ein Herd den Mietspiegel
beeinflusst. Es gibt die Möglichkeit einen anzuschliesen und
nur diese Tatsache, so kenne ich es, ist relevant.

Im qualifizierten Berliner Mietspiegel 2009 wird in den Orientierungshilfen die Merkmalgruppe 2: „Küche“ geführt, und dort ist als wohnwertminderndes Merkmal das Kästchen „Kein Herd“ aufgeführt. Wenn der Vermieter nun keinen Herd stellt (und er hätte in meinem Fall keinen gestellt, falls der Elektorherd mein Eigentunm gewesen wäre)dann wäre dieses Feld anzukreuzen.

Wenn es dann um die Frage geht, inwieweit darf der Vermieter über den Mittelwert des die Wohnung betreffenden Mietspiegelfelds hinausgehen, hätte ich dieses wohnwertmindernde Merkmal zur Anrechnung gegenüber den Forderungen des Vermieters bringen können.

Will nämlich der Vermieter, die Miete über den Mittelwert hinaus anheben, müßte er dies begründen und hätte dafür wohnwerterhöhende Merkmale benennen müssen (Falls er nicht Modernisiert hat), um dies zu rechtfertigen (so die Ansicht des Berliner Landgerichts), und ich hätte zum Ausgleich wohnwertmindernde Merkmale zum Gegenverrechnen suchen können.

Wie eben jenen „nicht“ vorhandenen Herd.

So in der Art (verkürzt dargestellt) wirkt sich ein fehlender Herd wohnwertmindernd bei der kalkulation der verlangbaren Miete im qualifizierten Berliner Mietpreisspiegel aus. (Weitere Details sind der Homepage des Berliner Bausenats und Stadtentwicklung zu entnehmen … siehe dort …)

Gruß … die Sache ist womöglich zu umfangreich, um sie hier in zwei Sätzen darstellen zu können …

Hallo und Guten Tag Alterfritz,
ich war gerade 4 Wochen in den Anden, ohne mich beim System vorher abzumelden - tut mir leid!
Sollte trotz der langen Frist noch ein Rat nötig oder hilfreich sein, geben Sie mir eine kurze Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Schuster