Liebe/-r Experte/-in,
Ich ziehe mit meiner Familie am 01.12.09 in eine Eigentumswohnung zur Miete. Wenn der Eigentümer uns aber nun wieder kündigen will welche Frist muss er einhalten oder kann er uns von heut auf morgen kündigen?
Er hat sich so ausgedrückt das er auch die Toilette und Amaturen nicht austauschen will obwohl die total zerkratzt und verkeimt sind, haben wir ein Recht auf neue Sanitäranlagen?
Hallo Sanny,
wegen eines 1-wöchigen Urlaubs verzögerte sich meine Antwort - sorry.
Voraussetzung ist, dass Sie eine rechtskräftigen Mietvertrag geschlossen haben, der von beiden Parteien unterschrieben wurde.
Wenn es sich um einen Formular-Mietvertrag handelt, gilt für den Vermieter sofort die 3-monatige Kündigungsfrist. Für Individualverträge z.B. befristete Verträge gelten andere Bestimmungen.
Der Mietgegenstand ist im Mietvertrag beschrieben und vorhandene Mängel sind normalerweise im Übergabe-Protokoll festgehalten.
Wurde ein Protokoll erstellt? Wurde darin eine Besteitigung der Mängel zugesichert? Wenn nein, wird die Sache schwierig, da normalerweise gilt, dass der Miet-Gegenstand -wie besehen - übernommen wird. Ein Ersatz von verkratzten Armaturen wäre wohl nach Abschluss des Mietvertrages und Übernahme kaum noch durchzusetzen. Keime an den Armaturen können mit Desinfektionsmitteln beseitigt werden.
Wenn es um verdeckte Mängel geht, müssen diese von Ihnen sofort nach Feststellung schriftlich beanstandet und eine Beseitigung gefordert werden. Bei Schimmelbildung müsste das auf jeden Fall klappen, da damit ja eine Gesundheits-Gefährdung verbunden sein kann.
Mit freundlichen Grüssen
Ludwig Schuster