meine gemietete Wohnung hat undichte Fenster, welche durch Abdichten nicht zu richten sind. Im Winter ist es nicht möglich meine Wohnung auf mehr als 19,6 Grad zu erwärmen, der Zugwind ist nicht zu mindern. Meiner Vermieterin ist dieser Mangel bekannt, sie weigert sich jedoch die Fenster auswechseln zu lassen, was sie mir nun erneut durch ihren Anwalt bestätigen lies, mit dem Hinweis, daß ich dies ohnehin erst durch einen Gutachter bestätigen lassen müßte, welchen ich auch selbst bezahlen müßte.
Nun folgende Frage: Wenn ich einen Gutachter bestelle und dieser den Mangel bestätigt, muß meine Vermieterin dann die Kosten im Nachhinein übernehmen?
Liebe Experten,
meine gemietete Wohnung hat undichte Fenster, welche durch
Abdichten nicht zu richten sind. Im Winter ist es nicht möglich meine Wohnung auf mehr als 19,6 Grad zu erwärmen, der Zugwind ist nicht zu mindern. Meiner Vermieterin ist dieserMangel bekannt, sie weigert sich jedoch die Fenster auswechseln zu lassen, was sie mir nun erneut durch ihren Anwalt bestätigen lies, mit dem Hinweis, daß ich dies ohnehin erst durch einen Gutachter bestätigen lassen müßte, welchen ich auch selbst bezahlen müßte.
Nun folgende Frage: Wenn ich einen Gutachter bestelle und dieser den Mangel bestätigt, muß meine Vermieterin dann die
Kosten im Nachhinein übernehmen?
Im Voraus vielen Dank für Ihren Antworten.
Mit freundlichen Grüßen, Conny Gröger
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Hallo verehrte Userin,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an den örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO
Hallo Conny,
wer den Gutachter bestellt, muss ihn auch bezahlen.
Ich würde den Mangel noch einmal schriftl. melden und eine Frist zur Behebung setzen. Wenn die Vermieterin dann nicht reagiert, Miete mindern!
Hoffe ich konnte helfen. Chris
Im Falle eines Rechtsstreits ist es so, dass sie die Gutachterkosten zurückerstattet bekommen, wenn es tatsächlich so ist, dass ein baulicher Mangel vorliegt. Zur Frage der Beweislast: Sie als Mieter müssen nachweisen, dass die Wohnung mangelhaft ist (also, dass tatsächlich keine höheren Temperaturen erzielbar sind --> Gutachten), der Vermieter müsste dann beweisen, dass dies nicht auf Mängel an „seiner“ Wohnung/Bausubstanz zurückzuführen ist. D.h.: das Gutachten über die Fenster ist Sache des Vermieters. Ein Gutachten über die erzielbaren Temperaturen in Ihrer Wohnung ist durch Sie als Mieter zu verauslagen. In Ihrem Gutachten kommt es auf die Fenster also zunächst nur indirekt an, eine Untersuchung der Fenster müssen Sie also nicht bezahlen!
Wenn Sie sich tatsächlich sicher sind, dass Sie im Recht sind, so würde ich Ihnen empfehlen, dass sie zu einem Anwalt gehen und nötigenfalls auch einen Rechtsstreit vor Gericht führen.
Sollte Ihre finanzielle Situation dies nicht zulassen, so können Sie dennoch einen Anwalt aufsuchen. Weisen Sie diesen auf eine evtl. finanzielle Begrenztheit hin und der Anwalt wird für Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne wieder kontaktieren.