ich habe eine saftige Heizkostenabrechnung mit einer Nachzahlung von fast 400 Euro für eine 2-Zimmerwohnung bekommen. Die Heizung ist nie an.
Die verbrauchte Wärmeenergie wird durch Messgeräte am Heizkörper gemessen. Das Problem ist, dass einige Meter Heizungsrohr freiliegt (nicht isoliert) und an der Decke und Wänden entlang geführt wird (Wohnblock mit mehreren Mietparteien).
Beispiel Wohnzimmer: An der kompletten langen und kurzen Seite der Wohnzimmerdecke ca. 10 cm starke Heizungsrohre und an einer Ecke zusätzlich ein Heizungsrohr mit ca 6 cm Durchmesser.
Somit wird ja diese freigegebene Wärme berechnet. Da so viel Wärme von den Rohren abgegeben wird, muss ich nie die Heizung anmachen.
Ist dies korrekt korrekt/rechtens/anfechtbar, weil ich kann ja die Wärmemenge die durch die durchgehenden Heizunghsrohre entstehen nicht beeinflussen.
Ich hab auch schon bei vorheriger Abrechnung den Vermieter (Genossenschaft) darauf hingewiesen. Nur dieser hat keine Abhilfe geschaffen.
Hallo,
auch wenn Heizkostenverteiler an den Heizkörpern sind, wird mit einem Verteilerschlüssel ein gewisser Teil der Heizkosten, auf die Wohnfläche umgelegt. D.h. auch wenn ich die Heizung nie an habe, muss ich einen Teil der Heizkosten tragen. Da ich davon ausgehe, dass die Rohre schon immer so in der Wohnung verlegt waren (und auch nicht isoliert), ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, die Rohre nachträglich zu isolieren, zumal dies auch sichlich nicht schön aussehen würde. Die einzigste Möglichkeit die ich sehe ist, noch einmal Einsicht in die Abrechnung zu nehmen und diese auf eventuelle Ablese- bzw. Abrechnungsfehler zu prüfen.
Hoffe ich konnte helfen. Chris
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine saftige Heizkostenabrechnung mit einer
Nachzahlung von fast 400 Euro für eine 2-Zimmerwohnung bekommen. Die Heizung ist nie an.
Die verbrauchte Wärmeenergie wird durch Messgeräte am Heizkörper gemessen. Das Problem ist, dass einige Meter Heizungsrohr freiliegt (nicht isoliert) und an der Decke und Wänden entlang geführt wird (Wohnblock mit mehreren Mietparteien).
Beispiel Wohnzimmer: An der kompletten langen und kurzen Seite der Wohnzimmerdecke ca. 10 cm starke Heizungsrohre und an einer Ecke zusätzlich ein Heizungsrohr mit ca 6 cm Durchmesser.
Somit wird ja diese freigegebene Wärme berechnet. Da so viel Wärme von den Rohren abgegeben wird, muss ich nie die Heizung anmachen.
Ist dies korrekt korrekt/rechtens/anfechtbar, weil ich kann ja die Wärmemenge die durch die durchgehenden Heizunghsrohre entstehen nicht beeinflussen.
Ich hab auch schon bei vorheriger Abrechnung den Vermieter (Genossenschaft) darauf hingewiesen. Nur dieser hat keine Abhilfe geschaffen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Geraud
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Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an den örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO
hinsichtlich der Isolierung der Heizrohre habe ich keine Kenntnisse was man dagegen tun kann. Es gibt zwar eine HeizAnlVerordnung und das Energieeinsparungsgesetz in dem die Fragen der Heizrohr Isolierung geregelt ist, besonders im Artikel 6 ff. Diese kannst du dir im Internet unter Google Heizkostenverordnung aufrufen. Dort findest du alles, was für dich von Interesse sein könnte.
Es tut mir leid, leider kann ich Ihnen auf Ihre Frage derzeit keine Antwort geben, da mir ein ähnlicher Fall nicht bekannt ist und ich derzeit keine Literatur zur Hand habe, aus der ich Ihr Problem lösen könnte.
Viele Grüße!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
die Erfassung der verbrauchten Wärmemenge erfolgt über Verdunsterröhrchen, d.h. nach der Temperatur, die in dem entsprechenden Wohnraum herrscht, unabhängig wo diese Wärme abgegeben wird. Hier offensichtlich durch die Heizungsrohre, die eigentlich nicht die Wärmequelle sein sollen.
Der abgerechnete Verbrauch ist somit prinzipiell richtig, aber die fehlende Möglichkeit , seinen Wärmebedarf zu regeln benachteiligt den Mieter unverhältnismäßig und stellt einen Mangel an der Mietsache dar.
Gegen die Heizkostenabrechnung würde ich empfehlen Widerspruch einzulegen mit dem Hinweis auf fehlende Regelungsmöglichkeit, die die Heizkostenverordnung ausdrücklich fordert.
Gleichzeitig müssen Sie den Mangel der fehlenden Isolierung der durchgehenden Heizungsrohre dem Vermieter anzeigen (schriftlich!) und die Abstellung fordern mit einem Termin, hier ist zu empfehlen bis Mitte Oktober, denn da beginnt spätestens die Heizperiode. Gleichzeitig kündigen Sie ein Mietminderung von ca. 10 % an für die Zeit der Heizperiode von Anfang Oktober bis Ende Mai. Diese Mietminderung sollten Sie tatsächlich einbehalten, um dem Vermieter zu verdeutlichen, dass Sie es ernst meinen. Die eingesparte Miete sollte man zurück legen, da im evtl. Rechtsstreit die zugestandene Mietminderung ggf. nicht so hoch bestätigt wird. Dass Sie im Rechtsstreit unterliegen werden ist sehr unwahrscheinlich, deswegen lassen Sie sich nicht vom Vermieter verunsichern!!
Gruß suver