Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
eine gute Bekannte von mir erzählte mir gestern, dass ihr Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft ihr die Miete zum 1.10. um ca 14 % (!!) erhöht. Der Grund dafür sei eine Erhöhung der laufenden Kosten des Hauses, konkret, die Stadt erhöht dem Vermieter den Zinssatz für ein Wohnungsbaudarlehen von 0,00% auf 0,35%. Das Haus bzw. die Wohnung ist öffentlich gefördert und man benötigt einen sogenannten Berechtigungsschein um eine solche Wohnung zu bekommen. Nun bin ich zwar nur Vers.kfm und kein Jurist, aber mir scheint Erhöhung und Begründung nicht korrekt.
mfG
paparatlos

Hallo verehrter User,
Ihre Bekannte sollte sich an den örtlichen/regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Besten Gruß USKO

Kapitalkostenerhöhungen können im sizialen Wohnungsbau auf die Mieter umgelegt werden,leider.