Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
gilt bei einem privaten Mietvertrag auch das 14-tägige Widerrufsrecht.
Hintergrund: Der Vermieter fordert trotz Widerruf (nach 1 Woche) einen „Schadenersatz“ von 1 Monatsmiete.

Liebe/-r Experte/-in,
gilt bei einem privaten Mietvertrag auch das 14-tägige
Widerrufsrecht.
Hintergrund: Der Vermieter fordert trotz Widerruf (nach 1
Woche) einen „Schadenersatz“ von 1 Monatsmiete.

Wenn es in Deinem Mietvertrag drin steht, dann gildet das 14 tägige Rücktrichtsrecht!

Hallo,

es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht.

Ein solches Widerrufsrecht existiert, vereinfacht, nur bei Verträgen die nicht unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragspartner sondern fernmündlich oder via Internet abgeschlossen werden.

Bei Mietverträgen ist mir ein solches Widerrufsrecht nicht bekannt.

Normalerweise gelten dann die allgemeinen Kündigungsregeln, wonach eine 3 Monate Kündigungsfrist gilt. Dies hätte eine Mietzahlungsverpflichtung von 3 Monaten zur Folge, so dass das Angebot des VM günstig ist. Allerdings sollte man auf eine schriftliche Vereinbarung dringen, in der das Ende des Mietverhältnisses schriftlich festgehalten wird.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Liebe/-r Experte/-in,
gilt bei einem privaten Mietvertrag auch das 14-tägige
Widerrufsrecht.
Hintergrund: Der Vermieter fordert trotz Widerruf (nach 1
Woche) einen „Schadenersatz“ von 1 Monatsmiete.

Hallo Herr Reinhard,
die verzögerte Antwort tut mir leid - war unterwegs.

Grundsätzlich gilt erst mal, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn dort ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde und der Rücktritsgrund in den vereinbarten Bereich fällt, dann ja. Ansonsten sind einseitige Erklärungen ausgeschlossen und es gilt das normale Kündigungsrecht.

Gruß von heihei

Liebe/-r Experte/-in,
gilt bei einem privaten Mietvertrag auch das 14-tägige
Widerrufsrecht.
Hintergrund: Der Vermieter fordert trotz Widerruf (nach 1
Woche) einen „Schadenersatz“ von 1 Monatsmiete.

-Hallo, sorry dass ich erst jetzt antworte. War eine Woche im Urlaub und bin erst eben zurück gekommen. Nein, dass 14 tägige Widerrufsrecht gilt im Wesentlichen nur für Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge (z. B. Internetbestellung). Für Mietverträge gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Theoretisch könnte er somit auch drei Monate Miete + NK verlangen, da dies die gesetzliche Kündigungsfrist ist. Dies gilt natürlich nur, solange er keine Neuvermietung vorgenommen hat, worum er sich allerdings dann auch bemühnen müsste, da er sonst keinen Anspruch hätte. Sorry, dass keine positive Nachricht kommt. Sollten noch Fragen offen sein, einfach mailen. Gruß