Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Es handelt sich bei meinem Problem um folgenden SV…

es bewohnt eine Frau zusammen mit Ihren Ehemann eine Mietwohnung in einer kleinen Stadt in MV.
Als sie eingezogen sind war alles super toll und es gab keine beanstandungen mit den Mitmietern.

Vor ca. 2 Monaten ist nun in das haus eine weitere Mitmieterin eingezogen die ein gewerbe betreibt. Bei dem Gewerbe handelt es sich um Kinderbetreunung…

Nun ist es so das die gute Frau 06:15 Uhr ihre ersten Kunden ( Kinder ) empfängt. Hierbei muss gesagt werden das diese Lärm erzeugen in dem sie massiv Schreien und mit Ihrem Lärmenden Spielzeug Krach machen.

Desweiteren werden Windeln und andere Verpackungsgüter im Flur abgelegt, wie man sich vorstellen kann ist das nicht gerade appetitlich…

Meine Frage nun

1.) Was kann man dagegen tun und welche rechtlichen Maßnahmen sind zu empfehlen bzw. was kann man einleiten das die Familie ihre Ruhe bekommt.

Da stellt sich für mich zuerst mal die Frage ob die Mieterin das Gewerbe angemeldet und den Vermietern mitgeteilt hat? Und ist dieses Gewerbe auch vom Vermieter genehmigt?

Ich bin da kein guter Spezialist, sondern kann nur einen Rat geben. Meines Erachtens muss die Mieterin sich das Gewerbe genehmigen lassen. Das hat sie bestimmt nicht. Es ist aber nicht der richtige Weg, sich bei ihr zu beschweren, sondern schriftlich beim Vermieter bzw. bei der Hausverwaltung. Zeiten mit Lärmbelästigung unbedingt notieren und Buch darüber führen. Wenn Vermieter und Hausverwaltung nichts unternehmen hilft wahrscheinlich nur die Androhung einer Mietminderung und das würde ich mithilfe eines Rechtsanwaltes machen. Sind Sie Mitglied in einem Mieterverein? Sofot beitreten!

Da stellt sich für mich zuerst mal die Frage ob die Mieterin
das Gewerbe angemeldet und den Vermietern mitgeteilt hat? Und
ist dieses Gewerbe auch vom Vermieter genehmigt?

Es handelt sich hierbei warscheinlich um ein angemeldetes Gewerbe.
Daher ist zu vermuten das der Vermieter auch davon kenntnis hat.

Na dann wird es meiner Meinung nach schwierig. Natürlich sind die allgemeine Ruhezeiten zu berücksichtigen…von jedem Mieter im Haus…Die Verschmutzung des Hausflurs würde ich persönlich aber bei deinem Vermieter beanstanden. Denn auf Sauberkeit muss geachtet werden, Gewerbe oder nicht!!!

Ausserdem würde ich dir den Rat geben auf die allgemeine Nebenkostenabrechnung zu achten. Denn bei der, muss die Dame, die das Gewerbe betreibt, ja dann nicht als Einzelperson bzw. wenn sie verheiratet ist als 2 Personen… aufgeführt werden, sondern die Anzahl der Köpfe muss gelten, denn die Kinder machen Schmutz(Müllentsorgung)Je nach Ankunf- und Abholtzeit wird der Hausstrom genutzt…usw
Dies wird ja auf jede Partei umgelegt. Also müsste sie ja mehr zahlen. Ansonsten kommt ja die Gemeinschaft noch für die Kosten ihres Gewerbes auf.
Des Weiteren würde ich aber sowieso die ganzen Punkte zuerst einmal mit den Mitmietern besprechen und dann geschlossen zum Vermieter gehen und alles ansprechen. Wenn alle diesbezüglich zusammen halten, muss der Vermieter ja tätig werden.