Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben vor einigen Monaten ein Haus besichtigt, das zum Verkauf steht und wollten das Haus mit einer Existenzgründung (familieninterne Firmenübernahme) finanzieren. Das ist aber leider nicht mehr möglich. Mein Mann wurde arbeitslos und schult nun um (daher vorerst mieten und anschliessend kaufen)

Nun haben wir im Mai 2009 den Verkäufer angerufen und nachgefragt, ob er uns das Haus für 5 Jahre vermieten und dann verkaufen würde (notarielle Kaufoption). Der Verkäufer war einverstanden, es wurde bereits ein Notartermin wahrgenommen der allerdings nur Beratungstermin war, da noch ein Mietvertrag abgeschlossen werden muss. Nun zum eigentlichen Problem. Der Verkäufer wollte sich absichern und nur einen befristeten Mietvertrag abschliessen, das ist aber leider bei Privatleuten nicht mehr möglich. Da der Verkäufer die letzten Jahre mehrere unzuverlässige Mieter im Haus hatte, hängt nun alles in der Schwebe.
Der Notar meinte noch, es gäbe die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Der Verkäufer möchte noch einen Rechtsanwaltstermin wahrnehmen und sich beraten lassen.
Das Haus ist stark renovierungsbedürftig und wird selbstverständlich von uns auf eigene Kosten saniert, da wir das Haus als zukünftiges Eigenheim und nicht als Mietobjekt bewohnen wollen.

Nun zu meiner Frage an Sie:
Gibt es eine Möglichkeit, das Haus unter den gegebenen Umständen mit einem „Ausnahmemietvertrag“ der nur wegen der Kaufoption zustande kommt zu mieten? Wäre eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung mit Mietvertrag und Kaufoption möglich?

Ich hoffe, ich konnte unser Problem verständlich erklären :smile:

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Pflugmann

Ich habe leider gerade nicht die notwendige Literatur vorliegen um Ihr Anliegen beantworten zu können, da es sich leider um einen komplizierteren Fall handelt müsste ich erst die Literatur zu Rate ziehen. Es tut mir Leid, dass ich auf die Schnelle nicht helfen konnte.

Viele Grüße

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Vielen Dank für die schnelle, freundliche Antwort

Grüße zurück

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