Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe vollgendes Beispiel für sie.
Ein bekannter von mir hatt eine Nachbarsfamilie die insgesamt 5 Hunde hält.Beide sind Arbeitstätig und manchmal für Stunden nicht da. Und dan das alte leid wenn jemand vor der Tür oder den Fenstern hergeht fangen sie an zu Bellen.Gut,das sollen sie auch dafür sind sie ja da, aber nicht über Stunden den das Bellen hört nicht wieder auf. Wenn mein Bekannter sie darauf anspricht wird er als Spinner hingestellt.Das Haus ist eine umgebaute Scheune und die Fenster vom Nachbarn sind auf Hüfthöhe.Die fenster meines Bekannten sind das auch aber der hatt noch eine Terrasse davor.
Ich war bis Gestern auch eher Skeptisch der sache gegenüber da wir auch Jahrelang einen Hund hatten. Aber ich war auch zu besuch am gestrigen Tag als mein bekannter sah das der Nachbar und seine Frau gingen.Sagte sie direckt OH nein jetzt geht das wider los(Habe das erst belächelt)aber sie hatte tasächlich recht.Die Hunde fingen an zu Bellen als jemand vor dem Fenster her ging (lässt sich nicht vermeiden denn da stehen auch noch 4 Pferde und um zu denen hin zu kommen muß mann da vorbei/ebenso der weg zu den Garagen).Ich kann sagen das ich zum Mittag bis Abendessen da war und die Hunde ununterbrochen gebellt haben. Was könnte mann tun. Den Vermieter will er nicht ansprechen weil er nicht als Querolant dastehen will.
Ach ich vergas zu erwähnen das im Sommer(Sommerferien) auch gern mal 10 Hunde da sind. Denn die Nachbarin ist im Hundeverein, und nimmt so vermutet dann die anderen Hunde bei sich auf, in der regel 2-3 Wochen und das 6 Wochen lang.
Würde mich über eine baldige Antwort freuen.
LG Tommy 40

Ps:Mein bekannter ist selbst Tierlieb hatte bis vor
1 1/2 Jahren noch einen Hund musste aber wegen Krebs eingeschläfert werden.

Hallo Tomy40

In deinem Fall gibt es nur zwei Möglichkeiten sich der Sache Hunde anzunehmen:

  1. Entweder man setzt sich dem Vermieter gegen über durch, dass er seiner Ver-pflichtung aus dem Mietvertrag dir gegen über nachkommt und sicher stellt, das er den Gebrauch der Mietsache dir während der Mietzeit störungsfrei zu gewähren. Auch ist er dazu verpflichtet, die Mietsache dir in einem zum vertragsgemäßen Ge-brauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Das heißt, er muss alles unternehmen damit der Mangel der auf deiner Wohnung durch die Hundehaltung von 5 Hunden in der Wohnung des Nachbarn und damit verbundenen störenden Einflüsse des Nachbarn und Mit-mieters Unterbleiben.

(§ 535 BGB Abs. 1) durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zu-stand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.)

Sollte sich der Vermieter diesbezüglich nicht bewegen, hast du nach § 536 BGB die Möglichkeit, die Miete wegen des erheblichen Mangels, der seine Ursache im Halten von 5 Hunden hat, die tagsüber über Stunden allein gelassen werden und durch das ständige Bellen bis die Wohnungsinhaber nach Stunden wieder zurückkehren, in angemessener Weise zu mindern. Eine Minderung der Bruttomiete könnte zwischen 15 bis 20% liegen. Da muss man auch bereit sein, konsequent zu Handeln und sich zur Wehr zu setzen.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit bei der Kommunalbehörde die Haltung wegen Tierquälerei bekannt zu machen, unter em Hinweis, dass die Hunde in der Wohnung stundenlang bei Abwesenheit der Halter in der Wohnung verharren müssen und ununterbrochen Bellen. Auch kann man bei der unteren Bauaufsichtsbehörde vorstellig werden und die Zustände zu Protokoll geben. Dies insbesondere, da die Wohnung durch die Tiere überbelegt sein kann und gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

(§ 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit auf-gehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu ent-richten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 ent-sprechend.)

Voraussetzung ist selbstverständlich, dass man schriftlich festhält, wann sich die Störungen einstellen. Tag, Uhrzeit und Dauer der Störung und Beeinträchtigung. Dies benötigt man zu Beweiszwecken. Ebenso darf man nicht über Monate oder Jahre einen solchen Mangel nicht hinnehmen und die Miete ungekürzt weiterzahlen. Dafür haben unsere Gerichte kein Verständnis.
Sollte man nicht bereit sein gegen den Mangel und die Beeinträchtigung vorzugehen, muss man es hinnehmen, wenn bei einem unterlassenen Gespräch oder Schreiben der Mieter davon ausgehen kann, dass alles in Ordnung ist. Da hilft es auch nicht Bedenken zu haben, und als Querulant betrachtet zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Willi.

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Im Nachbarrecht ist es so, dass man ortsübliche Beeinträchtigungen zu ertragen hat. In dem Fall Ihres Bekannten ist aber wohl schon derart extrem, dass eine Unterlassungsklage wohl Erfolg hätte. Im gerichtlichen Verfahren ist es aber in der Regel so, dass zuerst ein Sachverständiger Lärmmessungen durchführen müsste etc. Das Verfahren wäre also recht langwierig und wohl auch (für den Unterlegenen) teuer. Falls Sie sich jursitsche zur Wehr setzen wollen haben Sie aber gute Chancen auf einen Sieg im Prozess. Ich empfehle aber einen Anwalt vor Ort zu Rate zu ziehen.

Viele Grüße

Danke für die Antwort!!