Liebe/-r Experte/-in,
bitte helfen Sie uns!!!
Wir haben unsere Wohnung gekündigt, jetzt möchte unser
Vermieter mit evtl Nachmietern bzw Interessenten sich die
Wohnung anschauen, obwohl wir noch drin Wohnen. Dies steht
auch im Mietvertrag drin das er es darf,aber ist das recht
auf Privatsphäre nicht größer und wichtiger? Meine Frau und
ich möchten es nicht das fremde Personen bei uns durch die
Wohnung laufen. Können wir uns irgendwie gegen die
Besichtigung wehren und es verweigern? Über eine Antwort
sind wir Ihnen sehr sehr Dankbar!
Liebe Familie,
wie sie selbst sagen steht es im Mietvertrag und auch im Gesetz, dass Besichtigungen der Wohnungen durchgeführt werden. Hier müssen Sie dem Vermieter die Gelegenheit geben, dass Interessenten die Wohnung besichtigen.
Allerdings sind Besichtigungen vorwiegend außerhalb der normalen Arbeitszeiten und nur in Vereinbarung mit Ihnen möglich. Das heißt der Vermieter kann Ihnen nicht zu jeder Zeit Leute ins Haus schicken.
Um diese Umstände einzuschränken, schlage ich vor, dass Sie selbst Wohnungsinteressierte aus Ihrem Bekanntenkreis vorschlagen. Dann ist das Problem der Intimsphäre für Sie evtl. leichter zu bewältigen.
Gruss Eric
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Guten Tag
Wenn ich mich recht erinnere, hat mdr info über einen derartigen Fall berichtet.
Danach kann der Vermieter eine Besichtigung gegen den Willen des Mieters nicht durchsetzen. Ich empfehle bei der Redaktion anzufragen um dort einen Hinweis auf das entsprechende Urteil zu bekommen.
Beste Grüße
Peter
Hallo,
den Vermieter müssen Sie, nach vorheriger Terminvereinbarung in die Wohnung lassen.
- Steht es im Mietvertrag
- Das hat nichts mit Privatsphäre zu tuen.
- Wo ist das Problem?
Liebe Grüße
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Guten Tag
Wenn ich mich recht erinnere, hat mdr info über einen
derartigen Fall berichtet.
Danach kann der Vermieter eine Besichtigung gegen den
Willen
des Mieters nicht durchsetzen. Ich empfehle bei der
Redaktion
anzufragen um dort einen Hinweis auf das entsprechende
Urteil
zu bekommen.
Beste Grüße
Peter
Wir bedanken uns recht Herzlich für diese Auskunft
lieber Peter, und wünschen Ihnen alles gute im Leben
besonders gute Gesundheit!
MFG Stefanie & Friedrich
Hallo bofritz ,Sie sollten es sich genau überlegen ob sie Ihren Vermieter zwecks Nachmieter in die Wohnung lassen da ohne Besichtigung keine Chance auf einen Nachmieter besteht.Wenn Sie niemanden in die Wohnung lassen möchten kann Ihnen der Vermieter den Leerstand der Wohnung nach ihrem Auszug in Rechnung stellen.Sie können dem Vermieter anbieten das nur an festen Tagen eine Besichtigung möglich ist.Oder Sie suchen selbst einen Nachmieter den sie dann zu Ihren Bedingungen in die Wohnung lassen.Für eine reibungslose Abwicklung einer Nachvermietung ist es sinnvoll einen Kompromiss zu finden das erspart Ihnen zusätzliche Kosten. L.G.Doris
Nein leider können sie sich nicht wehren. Der Vermieter möchte die Wohnung ja schließlich auch so schnell wie möglich wieder vermieten. Jeden Monat in dem die Wohnung leer steht hat der Vermieter einen Verlust. Er muß sich jedoch vorher ankündigen und mit ihnen einen Termin vereinbareb
Ich hoffe ich konnte helfen
Eine genaue Antwort kann ich Ihnen leider nicht geben, denn mir liegt das Problem gerade nicht vor. Allerdings spricht angesichts der im Mietvertrag vorgesehenen Verpflichtung vieles dafür, dass Sie die Besichtigungen nun dulden müssen. Freilich nur in einem engen Rahmen, da Sie als Noch-Mieter selbstverständlich das Haus-Recht für Ihre Wohnung ausüben. Selbstverständlich müssen daher auch die Zeiten mit Ihnen abgesprochen werden und es darf nicht jeder Tag zum Besichtigungstermin werden.