Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,

können Sie mir viellecht mit einer Erklärung und einem Paragraphen helfen?

Meine Freundin hat - ohne Einschreiben, aber mit Zeugen - ihre Wohnung per Brief gekündigt. Der Brief landete fristgerecht im Briefkasten des Vermieters. Dieser war aber im Urlaub, so dass er die Kündigung erst am 5. und nicht am 3. Werktag erhielt.

Gilt daher die Kündigung als nicht fristgerecht? Wen dem so ist, frage ich mich, wie ich als Mieter wissen soll, wann mein Vermieter nicht zu erreichen ist. Das geht doch eigentlich gar nicht…

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Herzliche Grüße von Corinne

Liebe/-r Experte/-in,
können Sie mir viellecht mit einer Erklärung und einem
Paragraphen helfen?
Meine Freundin hat - ohne Einschreiben, aber mit Zeugen - ihre
Wohnung per Brief gekündigt. Der Brief landete fristgerecht im
Briefkasten des Vermieters. Dieser war aber im Urlaub, so dass
er die Kündigung erst am 5. und nicht am 3. Werktag erhielt.
Gilt daher die Kündigung als nicht fristgerecht? Wen dem so
ist, frage ich mich, wie ich als Mieter wissen soll, wann mein
Vermieter nicht zu erreichen ist. Das geht doch eigentlich gar
nicht…
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Herzliche Grüße von Corinne

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Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften möglichst immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Sie sollten auch mal „googeln“ unter folgendem Link:
Urteils-Datenbank - www.juraforum.de/jura/judgements/index/
Meine Stellungnahme:
Da für den fristgerechten Einwurf des Kündigungsschreibens Zeugen existieren, ist die Kündigung trotz Abwesenheit des Vermieters rechtswirksam. Daß der Vermieter im Urlaub war, braucht Sie nicht zu interessieren.

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Wenn nachweisbar die Kündigung unter Zeugen oder per Einwurf Einschreiben in dem Postkasten und damit in den Zugriffsbereich des Vermieters gelangt ist dann gilt die Kündigung als zugegangen.
Der Poststempel ist ebenfalls ein schlagendes Argument wann das Kündigungsschreiben zugegangen ist.
Es ist völlig egal ob der Vermieter im Urlaub ist oder nicht. Er kann ja auch einen Vertreter bestimmen, der seine Post öffnet.
Jetzt kann es natürlich sein, dass die Kündigung erst am späten Abend eingeworfen persönlich eingeworfen wird, am Dritten Abends, dann gilt das Sie erst am Vierten zugegangen ist, dann wäre die Kündigung nicht fristgerecht.
Generell empfiehlt sich mit so einem Vorlauf zu kündigen, das man gar nicht in dieses Problem kommt bzw. per Einwurfeinschreiben, das genügt zu 100%.
Ach so der Paragraph §130BGB da steht drin, dass die Kündigung lediglich zugegangen sein muss da empfangsbedürftig.

Ich kann aus dem was Sie geschrieben haben sonst nicht viel erkennen, aber entweder der Poststempel sagt die Kündigung ist tatsächlich erst am Fünften zugegangen oder der Vermieter ist unseriös.

Viele Grüße
Ihr Exp.

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129

Sie müssen nachweisen, dass der Vermieter das Schreiben erhalten hat. Dazu reicht ein Zeuge. Es ist egal, wann der Vermieter das Schreiben gelesen hat.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ganz einfach rechtzeitig kündigen! kündigung möglichst
persönlich übergeben oder eben mit rückschein.
einschreiben nutzt nichts, kostet extra und wird
(hoffentlich in den richtigen) briefkasten gesteckt.
rechtzeitig heißt für mich 7-14 tage vor dem 3.
Kalendertag, zum beispiel heute dann ist kündigung mit
sicherheit bis zum 3. beim vermieter

Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,

können Sie mir viellecht mit einer Erklärung und einem
Paragraphen helfen?

Meine Freundin hat - ohne Einschreiben, aber mit Zeugen

  • ihre

Wohnung per Brief gekündigt. Der Brief landete

fristgerecht im

Briefkasten des Vermieters. Dieser war aber im Urlaub,

so dass

er die Kündigung erst am 5. und nicht am 3. Werktag

erhielt.

Gilt daher die Kündigung als nicht fristgerecht? Wen

dem so

ist, frage ich mich, wie ich als Mieter wissen soll,

wann mein

Vermieter nicht zu erreichen ist. Das geht doch

eigentlich gar

nicht…

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Herzliche Grüße von Corinne

Hallo!
Urlaub hin oder her!
Wenn Sie eine Rechnung inmitten IhresUrlaubs bekommen interessiert es auch keinem Menwcchen, ob Sie hinterher Zinsen zahlen müssen oder nicht. Jeder Verreisende hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Person sich ggfl. für wichtige Dinge um die Post kümmert. So auch in diesem Fall. Einschreiben wäre besser gewesen, aber mit dem Zeugen ist die Kündigung 100% wirksam.

Liebe Grüße

Tina

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Falls man im Urlaub ist, ist man verpflichtet für eine Leerung und Bearbeitung der persönlichen Post im Krankheits- oder Abwesenheitsfall eine Vertretung (z.B. Nachbarn, Familie, Freunde) zu organisieren. Dies unterstellt der Gesetzgeber bei jedem(!) Bürger, auch dein Vermieter zählt wohl dazu! :wink:
Die Post gilt in diesem Fall definitiv als zugestellt. Die Ausrede mit dem Urlaub zieht hier nie!
MfG
Sven

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Hallo,
die Kündigung ist fristgerecht zugestellt,Zeuge kann es bestätigen. Der Empfänger ist für die zeitnahe Leerung seines Briefkastens verantwortlich, verspätete Leerung liegt im Risikobereich des Empfängers.
Lassen Sie sich nicht von anderen Aussagen verunsichern.
Gruß suver

grundsätzlich handelt es sich bei der Kündigung um eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heisst, sie wird erst ab (tatsächlichem) Zugang beim Vermieter wirksam.

Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn der Vermieter gewerblich tätig ist. Der Vermieter mehrerer Wohnungen muss dafür sorgen, dass ihm Kündigungen seiner Mieter auch während seiner Urlaubsabwesenheit zugehen können (AG Rendsburg 18 C 188/00 WM 2001, 240). Dort würde es genügen, wenn Sie den Zugang im Briefkasten - also in seinem Büro - nachweisen können.

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