Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

angenommen jemand hat seinen Tiefgaragenstellplatz zum 31.12. gekündigt, kann er diesen dann tatsächlich bis dahin nutzen, oder kann der Vermieter schon weitervermieten und die sofortige Herausgabe des Schlüssels verlangen? (Kündigungsfrist beträgt 3 Monate)

Vielen Dank für die Beantwortung

Zunächst entschuldige ich mich für die späte Antwort, ich war einige Tage verreist.

Der Stellplatz kann bis zum letzten Tag der Mietdauer, d.h. vorliegend bis zum 31.12. genutzt werden.

Sollte der Platz vorzeitig weitervermietet werden und nicht mehr genutzt werden können, entfällt die Mietzahlungsverpflichtung.
Man könnte auch gegen den VM auf Wiedereinräumung des Besitzes bis zum 31.12. klagen.

Ich hoffe dies hilft ein wenig weiter.

Gruss
Sebastian

Sorry für die späte Antwort, war einige Tage nicht online.
Der Tiefgaragenstellplatz kann bis 31.12. genutzt werden.

Lieben Gruß

Ute