Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Schönen guten Tag

mein Partner und ich halten 3 hasen im Garten und wurden aufgefordet diese in der Wohnugn zu halten. Ich habe sofort reagiert und geschreiben das dies nicht ginge da mein Partner im Rollstuhl sitzt un 4m² auf Grund der Käfigs weniger vorhanden seien und er sich somit nichtmehr barrierefrei bewegen könnte. Zudem sind wir auf Grund der Barrierefreiheit extra in diese Wohnung gezogen aber auf 58 m² wäre dieses dann nicht mehr möglich. Die Tiere machen weder Lärm noch geht von Ihnen eine sonstige belästigung aus. Ich wollte daher fragen ob die Denossenschaft mir überhaupt verbieten kann die Tiere Art- und Ordnungsgerecht im Garten zu halten, da dieser Garten ausschließlich unserer Wohnugn angehört.

Zugleich habe ich einen Antrag auf Haltung 2er Katzen gestellt, da im Vertrag steht dies bedarf der Zustimmung des Vermieter. Da bereits mehrere Parteien Hund und Katze halten einige sogar beides versicherte uns ein Mitarbeiter, dass es keine Probleme geben dürfte. Ich habe jede woche 2-3 mal angerufen ob es schon bearbeitet worden ist und jedesmal vertröstete man mich um eine Woche und versicherte mir aber immer dass es nur eine formelle Sache sei und es kein Problem sei. Nach 1 1/2 Monaten hörten wir noch immer nichts und hatten beireits die 2 Katzen. 2 Monate nach dem von mir aufgesetzten Schreiben erhielten wir eine Abmahnung. Wir möchten die Tiere doch in der Wohnugn halten und die Katzen könnten sie uns auf Grund der Vielzahl und Kombination der Tiere nicht erlauben da diues unzumutbar wäre. Ich frage mich aber für wen denn nur mein Partner und ich leben in der Wohnung. Die 3 Hasen sind draußen und die 2 Katzen wären drinen.

Zugleich drohte man uns also meinen schwerbehinderten Partner und mich auf Grund dessen zu Kündigen und usn aus der Wohnung zu schmeißen.

Ist das rechtens dürfen die uns rausschmeißen?

Dürfen die uns vorschrieben das wir die Tiere in der Wohnung halten der Garten gehört ja mit dazu und es geht weder Gefahr noch Belästigung von den Tieren aus?

Kann es sein das sie den anderen Parteien die Katzen und Hunde erlauben nur uns nicht woher wollen die wissen ob diese in der Wohnung nicht auch noch weitere Kleintiere haben? Ist das nicht treuwiedrig?

Fallen mein schwerbehinderter Partner und ich nicht unter Härtefall auf Grund seiner 100 Prozent?

Ist es überhaupt gestattet 2 Moante auf mein Schreiben nicht zu reagieren ( ging per Einschreiben) und gleiche eine Mahnugn nach nun 2 Monaten zu schreiben?

Kommen die vor Gericht damit durch uns deswegen auf die Straße zus etzen?

Freue mich über Antworten vielen Dank

Anja Scheuermann

Hallo, Frau Scheuermann-diese fragen sind sehr schwer aus der Ferne zu beantworten. Da muß man sich eigentlich das Umfeld generell ansehen, um ein Urteil zu bilden. Fakt ist, ein Vermieter ist IMMER im Recht, wenn ER entscheidet, was er erlaubt und was nicht. Man kann ihn nicht verpflichten,„ja“ zu sagen. Ich empfehle Ihnen, den Rat beim Mieterschutzbund in Anspruch zu nehmen. Falls es wirklich zum Extremfall der Kündigung käme, sind Sie mit dem Mieterschutzbund auf einer rechtlich abgesicherten Seite. Diese vertreten nur, was sie vertreten können und sind billiger als ein Anwalt.
Wünsche Ihnen alles Gute

MfG J.Z.

Liebe Anja,

man kann euch nicht verbieten, die Kaninchen im Garten zu halten, wenn der Garten nur zu eurer Wohnung gehört und die Kaninchen in einem Stall oder Freigehege untergebracht sind aus dem sie nicht ausbrechen können und eventuell Nachbars Grünpflanzen beschädigen. Es sei denn die Tiere werden nicht gepflegt und sauber gemacht, so dass sie stinken.

Nun zu den Katzen: 2 Monate Bearbeitungszeit sind schon ein starkes Stück. Trotzdem sind Katzen genehmigungspflichtig. Da aber auch weitere Mitbewohner eures Hauses Katzen haben, kann der Vermieter euch die Katzenhaltung nicht verbieten, es sei denn ihr wollt eine Zucht aufmachen oder er geht davon aus, dass ihr die Tiere nicht artgerecht behandelt oder ähnliches. Also auf die Zustimmung mit Hinweis auf die Katzen der Mitbewohner bestehen, notfalls mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen.

Eine Härtefallregelung für Tierhaltung gibt es nicht, es sei denn es ginge um einen Blindenhund oder einen speziell auf die Bedürfnisse deines Partners trainierten Hund.

Schönen Gruß,
Lendzy

hallo

viele danke für die antwort haben jetzt erstmal darauf geantwortet und auch geschreiben das es bei nicht einigung an den rechtsanwalt geht…mit dem härtefall meine ich die kündigung an sich da barreirefreie wohnungen ja rar sind und man uns nicht einfach so auf die straße setzen kann…wenn wir tiere halten dann nur artgerecht das ist das a und o. die hasen werden regelmäßig gereinigt und reichen nicht ne zucht wollen wir auch nicht eröffnen…

danke nochmal

lg anja

Hallo Frau Scheuermann,
grundsätzlich ist es so, dass eine Kleintierhaltung nicht verboten ist, tritt allerdings eine Belästigung auf kann dies zu einer Kündigung führen wenn die Belästigung nicht beseitigt wird. In Ihrem Falle wahrscheinlich eine Geruchsbelästigung der Nachbarn durch die Ihre Hasen auf dem Balkon oder der Terrasse.
Ich weiß wie Hasen stinken können, deswegen weiß ich wovon ich spreche.
Sie wollen nun zwei Katzen in die Wohnung aufnehmen, es ist strittig ob Katzen als Kleintiere gelten, generell hat Ihr Vermieter Ihnen aber bereits einen Hinweis gegeben, dass er eine Haltung der Tiere nicht duldet, zumal eine erhöhte Anzahl in Bezug auf Fläche, Personen und so weiter besteht. Dazu schreiben Sie, dass Ihr Partner schwerbehindert ist. Somit ist zu befürchten, dass Sie sich alleine nicht um alle Tiere vernünftig Kümmern können. Aus Tierschutzrechtlichen Gründen ist eine Haltung von Vermieterseite hier schon zu versagen.
Wann Der Vermieter auf Ihre Schreiben antwortet ob nun 2 Monate oder direkt ist Ihm überlassen. Die Gründe hierzu müssen nicht einmal beim Vermieter liegen. Evtl. sich einige Dinge vorher zu prüfen gewesen, es wäre natürlich netter gewesen bereits vorab eine Information zu senden.

In Ihrem Interesse rate ich Ihnen keine weiteren Tiere außer den Hasen aufzunehmen.

Viele Grüße
Ihr Exp.

hallo,

erstmal durchatmen. sorry befinde mich grad selbst im umzug daher erst heut die antwort.

wenn die vw anderen mietern gestatten kleintiere zu halten, kann es nur sein das diese schon jahrelang dort wohnen und noch die alten mietverträge haben. Die neuen mieter jedoch verbieten kleintiere zu halten.

Ich würde es damit begründen das tiere den gesundheitszustand eines menschen verbessern und von daher nicht abzulehnen ist.Sicherlich hätten sie abwarten können oder nochmal schriftl um eine antwort bitten sollen.

Denke wegen der Hasen haben sich andere mieter beschwert, anders kann mir das nicht erklären. Es ist auch ein unterschied ob ich die hasen in einen stall habe oder so im garten rumlaufen lasse. Das würd mir persönl auch nicht gefallen, weil die alles annagen, buddeln und sich vermehren. Wenn andere Mieter Hunde haben gibt es ein dauergekläffe. Gegen eine Haltung im stall wäre nichts einzuwenden.

Würde nochmal beim vermieter vorsprechen ansonsten gehen sie gegen eine geringe monatliche gebühr ca 3 € als mitglied zu einem mieterverein ihrer nähe. die helfen und schreiben den vermieter an. sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

mfg

hallo danke für die antwort

nein es hat keiner einen alten vertrag wir sind alle gleichzeitig hier her gezogen da es ein neubau ist sind alle zur gleichen zeit rein mit den gleichen verträgen.

das argument mit der verbesserung der gesundheit bei menschen habe ich gebracht ist denen aber egal.

es hat sich kein nachbar beschwert bin rumgegangen und habe gefragt die hätten mir das sogar alle unterschrieben!

die tiere laufen nicht frei rum sie haben einen gedämmten käfig der firma trixie und ein gehege, welches aber von unten verdrahtet ist, so können sie nicht buddeln und nur den rasen etwas trimmen.

haben daher schon einiges an vorsorge getroffen…

mfg