Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Juli eine neue Wohnung bezogen. Bereits bei der Übergabe wurde vermerkt, dass insgesamt drei Türen fehlen:die Schlafzimmer,-die Wohnzimmer,-und die Küchentür. Mir wurde damals zugesichert, dass ich in den nächsten Wochen die Türen bekommen sollte. Ende Juli war dafür auch jemand da und hat die Maße genommen. Aber seit dem ist nichts mehr passiert. Ich habe mehrmals mit den Hausverwaltern gesprochen und nachgefragt, aber es gibt noch keine verbindliche Aussage, nur dass es noch in Klärung wäre.
Mittlerweile haben wir bald Oktober und die Heizperiode beginnt, und ich möchte nicht wegen den fehlenden Türen die komplette Wohnung beheizen. Das Problem ist, dass meine Vermieter wohl insolvent sind. Aber für mich als Mieter dürfte dies doch wohl unerheblich sein, da die Miete auch pünktlich gezahlt wird.
Was kann ich nun tun um meine Vermieter unter Druck zu setzen? Schliesslich würde für mich ein finanzieller Mehraufwand entstehen, da die Heizkosten steigen würden.
Kann ich eine Mietminderung bis zur Ausbesserung beantragen oder kann ich sogar die Miete einbehalten? Das Problem ist auch, dass die Miete per Lastschrift eingezogen wird und wenn ich das bei der Bank sperren lassen ich befürchte, dass ich die Kündigung für meine Wohnung erhalte.
Wie kann ich jetzt weiter verfahren?
Freundliche Grüße und bereits vielen Dank im Voraus
KaraBela

Hallo! Rechtlich steht dir eine Mietminderung zu. Und das, seit der Mangel besteht. Da der Vermieter eine Einzugsermächtigung hat, mußt du ihm die widerrufen. Schreib ihm, daß du die Einzugsermächtigung widerrufst. Überweise zukünftig die Miete und ziehe dir einen „angemessenen“ Betrag ab. Setze auch darüber schriftlich vorher den Vermieter in Kentnnis und begründe das mit dem „Mangel an der Mietsache“. Über die Höhe des Minderungsbetrages streiten sich in jedem Fall sogar die Experten. Vielleicht 5 bis 10%. Unbedingt in den Mieterverein eintreten und individuell beraten lassen! Da hast du Rechtsschutz- und Prozeßkostenversicherung. Gruß Thomas

Liebe KarlaBela, ich bin leider kein Rechtsanwalt und kann dir zu deinem Problem keinen Ratschlag geben.
Bitte entschuldige dass ich dir keine falschen Tipps geben möchte Gruß

Ist der Vermieter insolvent, muss die Miete an den
Insolvenzverwalter bezahlt werden. Alle Belange die das
Vertragsobjekt berühren sind mit dem zuständigen
Insolvenzverwalter zu klären. Bei Mietmängel käme eine
Mietminderung in Betracht. Mietminderungen werden nie
beantragt, die führt der Mieter eigenständig durch!

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Juli eine neue Wohnung bezogen. Bereits bei

der

Übergabe wurde vermerkt, dass insgesamt drei Türen

fehlen:die

Schlafzimmer,-die Wohnzimmer,-und die Küchentür. Mir

wurde

damals zugesichert, dass ich in den nächsten Wochen die

Türen

bekommen sollte. Ende Juli war dafür auch jemand da und

hat

die Maße genommen. Aber seit dem ist nichts mehr

passiert. Ich

habe mehrmals mit den Hausverwaltern gesprochen und
nachgefragt, aber es gibt noch keine verbindliche

Aussage, nur

dass es noch in Klärung wäre.
Mittlerweile haben wir bald Oktober und die Heizperiode
beginnt, und ich möchte nicht wegen den fehlenden Türen

die

komplette Wohnung beheizen. Das Problem ist, dass meine
Vermieter wohl insolvent sind. Aber für mich als Mieter

dürfte

dies doch wohl unerheblich sein, da die Miete auch

pünktlich

gezahlt wird.
Was kann ich nun tun um meine Vermieter unter Druck zu

setzen?

Schliesslich würde für mich ein finanzieller

Mehraufwand

entstehen, da die Heizkosten steigen würden.
Kann ich eine Mietminderung bis zur Ausbesserung

beantragen

oder kann ich sogar die Miete einbehalten? Das Problem

ist

auch, dass die Miete per Lastschrift eingezogen wird

und wenn

ich das bei der Bank sperren lassen ich befürchte, dass

ich

die Kündigung für meine Wohnung erhalte.
Wie kann ich jetzt weiter verfahren?
Freundliche Grüße und bereits vielen Dank im Voraus
KaraBela