ich habe fristgerecht meine bereits vom Vormieter übernommenen Einbauten meinem damaligen Vermieter (HV) angezeigt. Dieser erwähnte, generell keine Einbauten übernehmen zu wollen, sich aber beim Eigentümer zu erkundigen. Die ist bis zum Auszug und bis heute nicht geschehen. Kurzum: Die Einbauten befinden sich noch in der bereits neu vermieteten Whg, keine Abstandszahlungen erhalten. HV meint nun, ich hätte mich geweigert, die Bauten aus der Whg entfernen zu wollen, daher auch kein Geld.
Können Sie mir vielleicht weiterhelfen, ohne dass ich RA in Anspruch nehmen muss?
Hallo,guten Tag
In der Praxis ist das so: Wenn Sie nichts schriftliches haben,das der Vermieter eine Ablöse zahlt, haben Sie wenig Aussicht etwas zu bekommen. Wenn der Wert dieser Einbauten nicht zu hoch ist,lohnt es nicht einen RA zu nehmen, denn diese kostet sehr viel Geld.
In der Regel läuft das so ab : Der Mieter verlangt vom Nachmieter eine gewisse Summe.Der Nachmieter wieder vom nächsten Nachmieter.Lassen Sie den Vermieter ganz aus dem Spiel.Der will nur seinen Vorteil nützen.Hätten Sie gesagt Sie würden die Sachen ausbauen,hätte er bestimmt eine geringe Summe genannt um trotzdem einen Vorteil zu haben.Er hätte auch verlangen können, das Sie die Sachen ausbauen. (aber seinen Vorteil nützt er eben.
Sollten Sie noch eine Frage haben…schreiben Sie bitte
mit freundlichen Grüßen a.g.