Liebe/-r Experte/-in,
Ich lebe seit Februar 2009 in einer 1 Zimmerwohnung in Frankfurt und habe einen etwas schrägen Vermieter erwischt, daher möchte ich Rat für folgende Angelegenheit.
Eine Nachbarin, sprach mich auf die Nebenkostenabrechnung an, die Sie vor wenigen Tagen erhalten hatte und die ihrer Meinung nach zu hoch ist, ich hatte noch keine bekommen und habe sie auch jetzt noch nicht erhalten, dieses Gespräch veranlasste mich allerdings dazu einfach mal den Stand auf den Wasserzählern und an der Heizung zu kontrollieren, dabei habe ich fest gestellt, das an dem einzigen Heizkörper in dieser Wohnung überhaupt kein Meßgerät für den Wärmeverbrauch vorhanden ist, es sind auch keine Suren an diesem recht neuen Heizkörper, die darauf schließen lassen das mal eins montiert gewesen wäre.Das bedeutet ich kann überhaupt kontrollieren wieviel Heizenergie verbraucht wurde, allerdings habe ich in 2009 natürlich von Februar bis ca. April/Mai geheizt.
Da ich vorher einige Jahre im Ausland gelebt habe, waren Themen wie heizen für mich nicht relevant und ich habe dann hier beim Einzug nicht darauf geachtet.
Bin ich nun dafür Haftbar zu machen und muss evtl. eine Überhöhte Rechnung in Kauf nehmen ?
Dieser Vermieter macht den Eindruck als würde er immer bei der Rückzahlung von Kautionen Ärger machen und schaltet sofort Anwälte ein wenn irgendwas anliegt, ich habe das jetzt bei einigen anderen Mietern mitbekommen und bin deshalb vorsichtig.
Danke für ihre Auskunft
MichaelMeineker
Hallo Michael,
es muss nicht zwingend ein Zähler oder eine Messvorrichtung je Einheit installiert sein.
Eine Aufteilung der Heizkosten alleine nach den Zählerständen jedoch auch nicht zulässig. Mindestens 30%, höchstens 50% davon der Kosten müssen nach Wohnfläche o.ä. aufgeteilt werden.
Das Ganze ergibt sich aus § 7 HeizkostenV.
Hoffe, ich konnte weiterhelfen (?)
Hallo Michael,
da in deiner Wohnung keine Geräte zur Verbrauchserfassung vorhanden sind, kann dein Vermieter entweder den Verbrauch nach Quadratmetern ermitteln oder schätzen.
Da die fehlende Messausstattung nicht dir anzulasten ist, kannst du pauschal 15% von der Heizkostenabrechnung abziehen. (§ 12 HeizKV)
Schönen Gruß,
Lendzy
Es ist so, dass der Vermieter keine Zähler montieren muss. Die Abrechnung muss jedoch objektiv sein. Fallen also für das gesamte Gebäude bestimmte Heizkosten an, so sind diese etwa nach qm auf alle Mieter umzulegen. Dabei ist es in der Tat so, dass die Mieter, die nur selten da waren oder die besonders sparsam sind benachteiligt sind. Ohne Zähler kann jedoch kein genaueres Ergebnis festgestellt werden und eine Pflicht zur Installation von Zählern existiert meines Wissens (noch) nicht.
Heizkosten
Hallo Herr Meinecker,
- würde ich erstmal die Abrechnung abwarten. Wenn die nchbarin Ihnen die Abrechnung zeigt, schaun Sie dort mal nach, wie er die Heizkosten berechnet. Möglich ist, daß er sie nach qm berechnet. Dies muss aber im Mietvertrag verei8nabart sein. Möglicherweise haben Sie ja auch eine Therme in der Wohnung und Heizung wird überhaupt nicht abgerechnet und sie zahlen die Heizkosten direkt bei ihrem Strom-und Gasanbieter. Das kann ich nicht kontrollieren. Wenn keine Etagenheizung vorhanden ist, auch keine Abrechnung nach qm im Mietvertrag vorhanden ist, sondern eine Öl-, Gas- oder fernewäreheizung im Keller, die für alle Wohnung im Haus zuständig ist, sollten Ableseröhrchen vorhanden sein, das ist Gesetz.Wenn Sie also den Eindruck haben, dass ihr Vermieter hier wilkürlich handelt, schrieben Sie ihn an und fragen Sie ihn, auf welcher grundlage Heizung abgerechnet ist.Wenn die Abrechnungen wirklich falsch sind, was Sie bei der mieterzentrale überprüfen lassen können, legen Sie Einspruch ein.
Hoffe Ihnen hier gedeint zu haben und verbleibe mit freundlichen grüßen
Gabi D.