Mietrecht

Grüß Euch,
ich habe mit einem Mieter einen Mietvertrag ( Vordruck ) von 07. 2001 bis 07.2002, der selstständig ausläuft.
Kann ich diesen um ein Jahr verlängern oder ist er auf grund des neuen Mietrechts unwirksam?
Für eine Antwort, vielen Dank!
Gruß
DJ

Hallo,

ich habe mit einem Mieter einen Mietvertrag ( Vordruck ) von
07. 2001 bis 07.2002, der selstständig ausläuft.

Zuerst einmal ist der Vertrag nach alten Recht geschlossen. Es kommt nun darauf an, ob Du einen qualifizierten Zeitmietvertrag hast. In diesem müsste z.B. angegeben sein, was geschehen soll, wenn das Jahr vorbei ist (diese Regelung gilt auch für neue Verträge). Es kann aber auch vereinbart sein, dass sich der Vertrag automatisch um xx Jahre/Monate verlängert, wenn er nicht gekündigt wurde ( dies gibt es nach neuem Recht nicht mehr): Oder aber ihr habt im Vertrag die zeitliche Befristung als Individualklausel aufgenommen, dann hättest Du schon zum 30.06.2002 wohl ausziehen müssen. Denn von 07.2001 bedeutet ab 01.07.2001 und bis 07.2002 bedeutet bis 30.06.2002.

Kann ich diesen um ein Jahr verlängern oder ist er auf grund
des neuen Mietrechts unwirksam?

Also, der Vertrag ist bereits seit 01.07.2002 gewandelt in einen zeitlich unbefristeten Mietvertrag, wenn keine anderen Klauseln bestehen, Vereinbarungen getroffen wurden und der Fortsetzung des Mietverhältnisses nach dem 30.06.2002 nicht widersprochen ist.

Gruss Günter