Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin neu hier und hoffe, ich mache alles richtig :wink:
Hier habe ich meine Frage formuliert und wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar!

Person A hat eine Wohnung gemietet mit Person B als Untermieter.Es besteht zwischen den beiden nur ein mündlicher Mietvertrag und Person B zieht in einem Monat aus der gemeinsamen Wohnung aus, nachdem sie Person A immer pünktlich ihren Mietanteil auf die Hand gegeben hat,jedoch feststellte, dass Person A die Miete nicht an den Vermieter zahlt.
Person B zieht wie gesagt nun aus, hat jedoch die Sorge, dass sie für das Vergehen von dem eigentlichen Mieter (Person A) belangt werden kann. Person B steht NICHT im Mietvertrag. Der Mietvertrag besteht nur zwischen Vermieter und Person A. lediglich das Deponat hat Person B damals an den Vermieter überwiesen.
Kann Person B vom Vermieter für die Versäumnisse von Person A belang werden?
Danke und
Grüße,
RattenJakob

Hallo und Guten Abend!

Definitiv NEIN! Der Vertragspartner ist derjenige,de rauch unterschreibt. Wenn z.B A und B den Vertrag gemeinsam geschlossen , so wäre es, dass B den Vertrag hätte kündigen müssen…da aber nur A den Vertrag geschlossen hat, muss und wird auch A für die Säumnisse belangt.
Liebe Grüße
Tina

ich kann nicht helfen

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin neu hier und hoffe, ich mache alles richtig :wink:
Hier habe ich meine Frage formuliert und wäre Ihnen für

eine

Antwort sehr dankbar!

Person A hat eine Wohnung gemietet mit Person B als
Untermieter.Es besteht zwischen den beiden nur ein

mündlicher

Mietvertrag und Person B zieht in einem Monat aus der
gemeinsamen Wohnung aus, nachdem sie Person A immer

pünktlich

ihren Mietanteil auf die Hand gegeben hat,jedoch

feststellte,

dass Person A die Miete nicht an den Vermieter zahlt.
Person B zieht wie gesagt nun aus, hat jedoch die

Sorge, dass

sie für das Vergehen von dem eigentlichen Mieter

(Person A)

belangt werden kann. Person B steht NICHT im

Mietvertrag. Der

Mietvertrag besteht nur zwischen Vermieter und Person

A.

lediglich das Deponat hat Person B damals an den

Vermieter

überwiesen.
Kann Person B vom Vermieter für die Versäumnisse von

Person A

belang werden?
Danke und
Grüße,
RattenJakob

Hallo Jakob,
nein,haftbar ist nur A da er Mieter der Wohnung ist!

Schönen Tag

Andrea

Hallo,
nach meinem WIssensstand kann nur der den Mietvertrag Unterzeichnende vom Vermieter haftbar gemacht werden. Das Verhältnis zwischen A und B war ja offensichtlich ein Innenverhältnis, den Vermieter berührt das nicht.
Grüße und viel Erfolg, Zita

Hallo,
Person B braucht sich keine Sorgen machen. Der Mietvertrag zwischen Vermieter und Person A ist bindend und wirksam. Ansprüche könnte der Vermieter nur an Person B stellen, wenn diese mit im Mietvertrag steht. Hoffe konnte helfen. Chris

Hallo,
nur wenn Person B im Mietvertrag als Mieter aufgeführt ist und den Mietvertrag auch mit unterschrieben hat, kann sie gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden.
Überweisungen o.ä. begründen keinen Vertrag.
Sie kann ausziehen ohne Verpflichtung gegenüber dem Vermieter. Was zwischen A und B für Konsequenzen entstehen, kann nicht beurteilt werden.
Gruß suver.