Liebe/-r Experte/-in,
Ich hab da mal eine Frage zur Treppenhausreinigung.
Ich wohne mit vier anderen Parteien in einem Mietshaus. Die Treppenreinigung haben wir bis letztes Jahr selbst vorgenommen. Da dies aber nicht regelmäßig geschah hat unsere Hausverwalterin eine Putzfrau eingestellt die einmal die Woche das Treppenhaus und den allgemeinen Bereich (Kellerräume) sauber hält. Wir hatten nichts dagegen. So brauchten wir das nicht zu machen. Unsere Verwalterin hat uns auch darüber informiert das die Kosten auf ALLE Mieter umgelegt werden. (schriftlich) Jetzt haben wir eine Nebenkostenabrechnung bekommen und siehe da eine Partei (unser Hauswart) braucht sich nicht an den Kosten der Reinigung zu beteiligen. Laut Verwalterin hat er sich mit der Putzfrau geeinigt das er seinen Treppenabschnitt alle zwei Wochen selber putzt. Alle zwei Wochen putzt die Putzfrau diesen Treppenabschnitt doch da auf der etage zwei Parteien wohnen. Nun meine Frage. Darf die Verwalterin die Kosten nur auf uns 4 aufteilen und den Hauswart von den Kosten ausklammern? oder muss sich unser Hauswart auch an den Kosten beteiligen?
Danke schonmal im voraus
Marcus
Liebe/-r Experte/-in,
Ich hab da mal eine Frage zur Treppenhausreinigung…
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Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Sie sollten auch mal „googeln“ unter folgendem Link:
Urteils-Datenbank - www.juraforum.de/jura/judgements/index/
Meine Stellungnahme:
Das Verhalten der Hausverwalterin ist schlicht dumm-dreist. Da der Hauswart auch regulärer Mieter in dem Haus ist, muß er sich wie alle anderen Mietparteien auch an den Umlagekosten beteiligen. Seine private „Vereinbarung“ mit der Putzfrau ist jedenfalls gegenüber den anderen Mietern rechtsunwirksam.
Ich würde empfehlen, daß alle anderen Mieter einen Widerspruch an die Hausverwalterin erstellen und im Widerspruch die Kostenforderung für die Treppenhausreinigung unter den gegebenen Umständen ablehnen, und zwar solange, bis der Hauswart wieder ordnungsgemäß an den betr. Kosten beteiligt wird.
Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO
Hallo,
wenn dieses Abkommen zu standegekommen ist, das der Hauswart seiner Reinigungspflicht nachkommt und die Reinigung nicht durch eine Fachkraft durchgeführt wird ist das ok. Allerdings wäre es vom Vermieter geschickter gewesen, wenn er alle Mietparteien gefragt hätte, ob sie die Hausordnung selber machen wollen. Wenn dann die Reinigung des einzelnen nicht klappt, hätte für denjenigen eine Firma beauftragt werden können. Oder aber allen Mietparteien hätte ANGEKÜNDIGT werden müssen, dass zukünftig für alle die Reinigung durchgeführt wird.