Liebe/-r Experte/-in,
mein Freund ein Problem mit seiner Nebenkostenabrechnung (wir sind im Juli zusammen gezogen).
Die NK von 2008 haben eine Nachzahlung von über 500 Euro nach sich gezogen.
2007 waren es 22 Euro - jetzt also über 500 Euro mehr, als im Vorjahr.
Die Nachzahlung wurde mit der Kaution verrechnet.
In einem Brief schrieb die Vermieterin „Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, melden Sie sich bitte…“.
Nun die Frage:
Kann es sein, dass sich die NK derart erhöhen, ohne dass dem Mieter Bescheid gegeben wird?
Ist mein Freund verpflichtet, die Zahlung zu leisten, obwohl er vorher in keinster Weise über die gestiegenen Kosten informiert wurde?
zur Info: 1 Person auf 47 qm und kaum geheizt. monatlich waren 100 Euro NK in der Miete inbegriffen.
Vielen Dank für eine rasche Antwort.
Viele Grüße
Daniela
Hallo Daniela,
da man eine Nebenkostenabrechnung mit der vom Vorjahr prüfen muss, um zu sehen wo die Erhöhung steckt, kann man auch nicht sagen, wie diese Erhöhung zu Stande kommt. Aber der Vermieter kann derartige Erhöhungen natürlich auch nicht vorher ankündigen. Gruß Chris
Solange die Verbrauchswerte korrekt erfasst wurden besteht in der Regel eine Zahlungspflicht. Da der Vermieter im Voraus nicht abschätzen kann, wie hoch eine Nachzahlung sein wird, muss er auch nicht im Voraus höhere Abschlagszahungen verlangen. Bei einer Nachzahlung von 500 Euro wird dann üblicherweise jedoch für die Zukunft vereinbart, dass die monatlichen Abschläge erhöht werden.
Viele Grüße!
Sie sollten die NK Abrechnung vom Miterverein o.ä. kontrollieren lassen.
Hallo Daniela,
leider hat der Mieter keinen Anspruch auf Mitteilung, falls die Betriebskosten gestiegen sind. Es ist insoweit nicht Aufgabe des Vermieters, den Mieter vor einer Erhöhung der Betriebskosten zu warnen.
Aber: Als Mieter sind Sie zur Zahlung des Nachzahlungsbetrages nur verpflichtet, wenn die Betriebskostenabrechnung inhaltlich richtig ist. Eine derartige Erhöhung der Betriebskosten lässt schließlich die Vermutung zu, dass ein Fehler in der Abrechnung vorliegen könnte. Als Mieter können Sie aber die Betriebskostenabrechnung des Vermieters prüfen. Hierzu können Sie Einsicht in die einzelnen Betriebskostenbelege (Rechnungen) verlangen. Auf der Grundlage dieser Belege können Sie die Richtigkeit der Abrechnung prüfen bzw. von einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin prüfen lassen.
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.
apfjur
www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Sorry-Daniela, dass ich erst heute antworte-doch meine Technik war „dahin“. Inzwischen ist das Thema bestimmt erledigt, Jaß MfG Waldi64