Hallo,
mein Mieter hat die Wohnung fristgerecht zum 31.07.2002
gekündigt.
Der Nachmieter steht bereit und die Handwerker für die
Renovierung auch.
Jetzt sagt mir der Mieter, dass er nicht auszieht.
Weiss jemand einen guten Rat
z.B. welcher Vertragszustand herrscht ab 01.08.2002,
Bei den derzeitigen Mieter besteht ein Nutzungsverhältnis. Fpür den Nachmieter besteht ein Mietvertrag, dessen Erfüllung nicht möglich ist.
wie bekomm ich den Mieter raus
Räumungsklage, durch die Kündigung und den Nichtauszug begründet.
Welche Ansprüche hat der Nachmieter an mich oder meinen Mieter
Zuerst einmal hat der Nachmieter an Dich Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung. Und alle in dieser Kette, die durch Deinen derzeitigen Mieter in Schwierigkeiten kommen, können nacheinander Schadenersatz fordern. Am Ende kommen alle Forderungen bei Dir an.
Wird durch eine Mietzahlung am 01.08.2002 ein neues
Vertragsverhältnis begründet
Nein, es bleibt bei einem Nutzungsverhältnis. Hierzu Tipp am Ende und auch rechtliche Notwendigkeit.
Ihr merkt, ich steh ganz schön auf dem Schlauch
Ich bin für jeden Tipp dankbar;
Gruß; Georg
Dem derzeitigen Mieter musst Du auf Grund seiner Kündigung mitteilen, dass Du der Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zustimmst und ab 01.08.2002 ein Nutzungsverhältnis besteht. Dem derzeitigen Mieter erklären, dass er durch sein Verhalten sich schadenersatzpflichtig gemacht hat durch vertragswidriges Vorgehen und gegenüber ihm vorsorglich Schadenersatzansprüche, die an Dich gerichtet werden, weil vertragliche Zusagen nicht eingehalten werden konnten und in Verbindung damit weitere Schäden bei Dritten entstanden sind, ausdrücklich vorbehalten werden. Sinnvoll ist es, wenn Du einen versierten Anwalt über Mietrecht einschaltest. Hier können und kommen wahrscheinlich entgangene Einnahme der Handwerker, die vorübergehende Einlagerung von Möbeln Deiner Nachmieter oder wegen der Vertragsverletzung Deines Mieters die Einlagerung der Möbel der Nachmieter Deiner Nachmieter, die auch nicht umziehen können in Frage und alle Kosten, die durch den nicht möglichen Umzug, bis hin zu Unterbringungskosten in einem Hotel entstehen können. Mache oder besser lasse den jetzigen Mieter hinweisen und vosorglich haftbar machen, dass der entgangene Auftrag der Handwerker von ihm in Höhe von DM zuz zahlen ist bis spätestens…
Ich hoffe nur für Dich, weil dies meist solche Probleme gibt, wenn jemand ohnehin kaum Geld hat, dass Dein Mieter Geld hat und Du auf dem Schaden nicht sitzen bleibst.
Gruss Günter