Liebe/-r Experte/-in,
ich wohne seit 35 Jahren in der gleichen Mietwohnung.
1989 wurde das Haus neu vermessen und ich erhielt eine
Kopie der Berechnung als Ergänzung zum Mietvertrag.
Fortan bezahlte ich Miete und Nebenkosten für 101 qm warm
und 108 qm Gesamtfläche. Wir hatten uns mit dem damaligen
Hausbesitzer verständigt, dass unsere
dachterrassenartigen Balkonflächen zu 25 % berechnet
werden.
Vor kurzem wurde meine Wohnung von einer Architektin neu
vermessen.
Ich erhielt daraufhin eine Umlagenabrechnung, die nun 117
qm Gesamtfläche zu Grunde legt. Der Unterschied basiert
im Wesentlichen daraus, dass nunmehr die Freiflächen zu
50% berechnet werden.
Muss ich das hinnehmen oder gilt für mich nach wie vor
die alte Regelung mit 25 %?
Es handelt sich um frei finanzierten Wohnraum.
Es geht mir nicht nur um die Umlagenabrechnung. Ich gehe
davon aus, dass ich in Zukunft dann auch für 9 qm mehr
Miete zahlen darf.
Die betreffenden Balkonflächen sind nur zu einem geringen
Teil überdacht und gehen zu einer viel befahrenen Stasse
oberhalb einer Kreuzung raus.
vielen Dank im Voraus
Isolde
Hallo,
was steht denn zu den Flächen im Mietvertrag?
Ausschlaggebend sind die Vereinbarungen des Mietvertrages. Wenn dort steht, dass die Wohnfläche mit … qm vereinbart wird, dann gilt die Fläche unabhängig von dem, was eine spätere Vermessung ergibt. Hinsichtlich der Heizkosten gilt gleiches: wenn im Mietvertrag die Heizfläche vereinbart wurde, dann gilt diese vereinbarte Fläche.
Mit freundlichen Grüßen
apfjur
www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Im Mietvertrag selbst sind keine qm genannt. Umlagen
werden laut Mietvertrag nach Wohneinheiten abgerechnet.
Nachdem es in den 80 er Jahren immer mal wieder Ärger
mit diversen Mietern gab, wurde das Haus vermessen, man
verständigte sich mit dem damaligen Hausbesitzer
darauf, dass die Balkone zu 25 % berechnet werden.
Die Berechnung des Ingenieurbüros wurde damals allen
Mietern ausgehändigt und gesagt, dass sei als Ergänzung
zu den Mietverträgen zu verstehen.
Von den damaligen Mietparteien wohnt allerdings nur
noch eine im Haus. Alle anderen Wohnungen wurden
inzwischen neu vermietet.
Frage ist also, muss der Mieter mit dem alten Vertrag
nebst ausgehändigter Berechnung als Ergänzung zum
Vertrag die Berechnung zu 50% akzeptieren und hat das
Auswirkungen auf die zukünftige Miete?
Hallo,
was steht denn zu den Flächen im Mietvertrag?
Ausschlaggebend sind die Vereinbarungen des
Mietvertrages.
Wenn dort steht, dass die Wohnfläche mit … qm
vereinbart
wird, dann gilt die Fläche unabhängig von dem, was
eine
spätere Vermessung ergibt. Hinsichtlich der Heizkosten
gilt
gleiches: wenn im Mietvertrag die Heizfläche
vereinbart wurde,
dann gilt diese vereinbarte Fläche.
Mit freundlichen Grüßen
apfjur
www.kostenlose-rechtsauskunft.de
leider kann ich Ihnen auf diese Frage ohne Einsicht in den Mietvertrag keine abschließende Antwort geben. Zur Beantwortung der Frage müssten die konkreten Vereinbarungen des Mietvertrages durchgesehen und bewertet werden. Z.B.: Wenn Sie schreiben, die Umlagen sollen laut Mietvertrag nach Wohneinheiten abgerechnet werden, so würde sich die Frage der Quadratmeterzahl für die Betriebskostenabrechnung nicht mehr stellen.
Hinsichtlich der Ergänzung des Mietvertrages um eine Flächenberechnung kann der Vermieter diese Berechnung nicht einfach zum Gegenstand des Mietvertrages machen. Dazu wäre Ihr Einverständnis als Mieter erforderlich.
Ob der Balkon zu 25% oder zu 50% in die Wohnflächenberechnung einbezogen werden kann, entscheidet sich nach der konkreten Situation vor Ort (Welche Teile sind überdacht, welche nicht). Wenn der Vermieter eine 25%-Zusage getätigt hat, so muss er sich daran halten. Allerdings ist die Frage, ob Sie diese Vereinbarung auch nachweisen können, falls sie nicht schriftlich fixiert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
apfjur
www.kostenlose-rechtsauskunft.de