Guten Tag,
kann ein Vermieter nach der Räumung der Wohnung (seitens des Mieters) noch Miete einfordern, nur weil kein Übergabetermin der Wohnung vom Vermieter aus vor dem 17. im laufenden Monat möglich war?
Zur näheren Erklärung:
Unser letzter Vermieter erhebt Miete für den vollen Monat Februar 2009. Die Wohnung war auf den 02. Februar geräumt.
Pünktlich zum Ende des Mietvertrages (31.01.09)konnte die Wohnung aus logistischen Gründe leider nicht vollständig geräumt werden. Im Sinne von „in der Wohnung wohnen“ wurde die Wohnung allerdings nicht mehr genutzt, d.h. das wir schon in einer neuen Wohnung wohnten.
Eine erste Wohnungsübergabe wurde vom Vermieter auf den 12. Februar vereinbart, welche der Vermieter aber nicht einhalten konnte und auf den 17.02.2009 neu einberaumte.
Meiner Info nach kann der Vermieter keine Miete mehr erheben, wenn seitens des Mieters kein Herrschaftswille über die Wohnung mehr angezeigt wird, also eigentlich nur so lange wie die Wohnung auch zum Wohnen genutzt wird (31.01.2009).
Auf keinen Fall ist aber der Vermieter berechtigt für den vollen Monat Miete zu erheben, wenn der Mieter die Wohnung nicht den ganzen Monat nutzt, bzw. dem Vermieter ein Übergabetermin der Wohnung erst am 17.02.2009 möglich war und er somit den ganzen Monat noch Miete erhebt, so eine weitere Info von mir.
Wer kann mir hier in dieser Frage weiter helfen?