Mietrecht

Guten Tag,
ich wohne seit August 2005 in meiner 2 Zimmerwohnung. Seit ca. 1 Jahr oder auch was länger ist mir aufgefallen, dass meine Duschkabine undicht ist. An einer Seite. Zudem ist diese Duschkabine schon „älter“. Die Türe ist zum Zuschieben, hat viele Stellen an die man zum Saubermachen garnicht rankommt. Welche Rechte habe ich eine neue zubekommen? Viele Grüße und danke

Tut mir leid, ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen - bin wohl versehentlich in die Expertenliste geraten.
MFG