Hallo Jens,
Eine ältere Dame (Mieterin) hat mehrere Katzen in ihrer
Wohnung. Von allen Mitbewohnern im Haus haben wir schon sehr
häufig Beschwerden erfahren, in denen sie sich über einen
penetranten Gestank der Katzen beschweren. Die mehrfach
schriftl. und telefonische Aufforderung diesen Gestank zu
beseitigen kam sie nicht nach.
Ich nehme an, dass Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt wurde. Was Du tun musst ist nun folgendes. Du musst Dir zuerst einmal von den Mitmietern schriftlich bestätigen lassen, dass der Gestank zutrifft. (Ich hoffe nicht, wenn Du schriftlich den Beweis willst, dass dann keiner mehr was weiss).
Diese schriftliche Beweise müssen dann als Grundlage genommen werden, der Mieterin eine Abmahnung zu übersenden. In der Abmahnung musst Du die Mieterin hinweisen, wenn dass sie, wenn weitere Beschwerden auftreten, sie von Dir fristlos gekündigt wird. (Dieser Hinweis muss in der Abmahnung enthalten sein, sonst kannst Du eine Kündigung nicht auf frühere Reklamationen stützen)
In den letzten 12 Monaten haben wir versucht mehrmals einen
Termin schriftl. zur Wohnungsbesichtigung festzulegen. Auf
Schreiben antwortete sie nicht und machte die Tür zu dem
Termin auch nicht auf. Bei Anrufen geht sofort der
Anrufbeantworter ran. Auch der Kontakt über Familienangehörige
schlug schon fehl.
Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Vermieter zu bestimmten Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen ein Besichtigungsrecht hat, kannst Du Dich darauf berufen. Doch Achtung, das Recht auf Besichtigung einer Wohnung ohne Angabe der Gründe kann der Mieter veweigern. Du musst Deinen Termin zur Besichtigung deshalb damit begründen, dass die schwerwiegenden Reklamationen der Nachbarn den Verdacht ergeben, dass die Haltung der Katzen unsachgemäss erfolgt und hierdurch sich ganz erhebliche Schäden an der Mietsache ergeben.
Noch besser ist oft, wenn am Ort ein Tierschutzverein ist, diesen zu verständigen, denn wenn der Tierschutz die Polizei einschaltet und sich Zutritt verschafft ist dies oft effektiver. Wenn Du nämlich mit der Polizei in die Wohnung willst, musst Du schon trifftige Gründe vorwiesen, sonst wirst Du auf den Zivilweg verwiesen).
Ich kann davon ausgehen, dass die Wohnung schon jetzt stark
renovierungsbedürftig ist - daran besteht wohl kein Zweifel.
Rein zur rechtlichen Seite. Es mag richtig sein, dass die Wohnung renovierungsbedürftig ist. Gesetzlich hast Du jedoch erst Anspruch auf eine renovierte Wohnung wenn die Mieterin ausgezogen ist. Du darfst daher nicht mir demGrund argumentieren, dass die Wohnung renovierungsbedürftig ist, sondern Du musst damit argumentieren, dass durch die unsachgemsse Tierhaltung ganz erhebliche Schäden entstehen und Du die Wohnung deshalb besichtigen musst, um noch größere Schäden zu verhindern.
Was kann man da machen? Die Mieterin zahlt die Miete zu 1/3
über das Sozialamt, den Rest zahlt die Tochter.
Zahlungsforderungen wird sie wohl nicht begeleichen können…
Die Miete wird gezahlt. Wer sie zahlt ist egal. Der letzte Satz ist eine Vermutung, aber Du solltest Dich mal mit dem Sozialamt in Verbindung setzen und hinweisen, dass zu befrüchten ist, wenn die Sozilhilfeempfängerin auszieht, das Sozialamt ganz erhebliche Kosten ( anteilige ) tragen muss.
Selbst Dir keinen Zutritt zur Wohnung verschaffen, ohnehin nicht in Abwesenheit der Mieterin. Unter Gefahr in Verzug läuft dieser Fall nicht, also ist jeder Zutritt Hausfriedensbruch, den Du eigenmächtig vornimmst.
Gruss Günter