Mietrecht

Hallo zusammen,

was kann ich in diesem Fall unternehmen:

Eine ältere Dame (Mieterin) hat mehrere Katzen in ihrer Wohnung. Von allen Mitbewohnern im Haus haben wir schon sehr häufig Beschwerden erfahren, in denen sie sich über einen penetranten Gestank der Katzen beschweren. Die mehrfach schriftl. und telefonische Aufforderung diesen Gestank zu beseitigen kam sie nicht nach.

In den letzten 12 Monaten haben wir versucht mehrmals einen Termin schriftl. zur Wohnungsbesichtigung festzulegen. Auf Schreiben antwortete sie nicht und machte die Tür zu dem Termin auch nicht auf. Bei Anrufen geht sofort der Anrufbeantworter ran. Auch der Kontakt über Familienangehörige schlug schon fehl.

Ich kann davon ausgehen, dass die Wohnung schon jetzt stark renovierungsbedürftig ist - daran besteht wohl kein Zweifel.

Was kann man da machen? Die Mieterin zahlt die Miete zu 1/3 über das Sozialamt, den Rest zahlt die Tochter. Zahlungsforderungen wird sie wohl nicht begeleichen können…

Danke für Tipps und Hilfe!

Gruß
jens

Hi, Jens
bei einem begründeten Verdacht hast du das Recht, die Wohnung auch ohne Einwilligung und sogar in Abwesenheit der Mieterin zu betreten. Das scheint mir hier durchaus der Fall zu sein. Ich nehme doch an, dass du einen Schlüssel hast??!
Wenn es wirklich so schlimm ist, wie du fürchtest, bzw. du überhaupt nicht weiterkommst, kannst du ihr doch zumindest innerhalb der vertraglichen Frist kündigen.

Viel Erfolg

die Elbin

Hi, Jens
bei einem begründeten Verdacht hast du das Recht, die Wohnung
auch ohne Einwilligung und sogar in Abwesenheit der Mieterin
zu betreten. Das scheint mir hier durchaus der Fall zu sein.
Ich nehme doch an, dass du einen Schlüssel hast??!

Hallo Elbin,

nein - leider habe ich den nicht!

Gruß
Jens

Hallo nochmal.

Eines fällt mir da noch ein:

Sollte sie sich auch auf ein solches Schreiben nicht melden - was dann? Es ist ja nicht so, dass sie nicht ihre Miete zahlt…

Gruß
Jens

Hallo Elbin,

dies ist eine Aufforderung zum Hausfriedensbruch. Der Vermieter hat kein Recht ohne Zustimmung des Mieters und insbesondere in dessen Abwesenheit dessen Wohnung zu betreten.

bei einem begründeten Verdacht hast du das Recht, die Wohnung
auch ohne Einwilligung und sogar in Abwesenheit der Mieterin
zu betreten.

Erlaubt ist der Zutritt bei Gefahr in Verzug und dies unter Beteiligung amtlicher Stellen. Dieses eigenmächtige Handeln, das Du hier als rechtliche Handlung als erlaubt darlegst, ist eine strafbare Handlung. Ich würde Dir die fristlose Kündigung zustellen, Strafanzeige erstatten wegen Hausfriedensbruch, eine neue Wohnung suchen und Dich wegen der von Dir durch die unerlaubte Handlung entstehenden Kosten ( Wohnungssuche, Kosten des Umzuges, bis zu drei Jahren Mietdifferenz) zahlen lassen.

Das scheint mir hier durchaus der Fall zu sein.

Ich nehme doch an, dass du einen Schlüssel hast??!

Der Vermieter jhat keinen Anspruch auf einen Schlüssel der vermieteten Wohnung. In solchen Fällen lässt man als Mieter das Türschloss austauschen, hebt dieses auf, bei Auszug setzt man das alte Schloss wieder ein.

Wenn es wirklich so schlimm ist, wie du fürchtest, bzw. du
überhaupt nicht weiterkommst, kannst du ihr doch zumindest
innerhalb der vertraglichen Frist kündigen.

Zur Kündigung gehören auch Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dein Tipp würde dem User - wenn es schiefgeht- einen 5 stelligen Betrag in EURO kosten.

Gruss Günter,

der entsetzt ist über diesen rechtswidrigen Hinweis an einen Fragesteller.

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Hallo Jens,

Eine ältere Dame (Mieterin) hat mehrere Katzen in ihrer
Wohnung. Von allen Mitbewohnern im Haus haben wir schon sehr
häufig Beschwerden erfahren, in denen sie sich über einen
penetranten Gestank der Katzen beschweren. Die mehrfach
schriftl. und telefonische Aufforderung diesen Gestank zu
beseitigen kam sie nicht nach.

Ich nehme an, dass Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt wurde. Was Du tun musst ist nun folgendes. Du musst Dir zuerst einmal von den Mitmietern schriftlich bestätigen lassen, dass der Gestank zutrifft. (Ich hoffe nicht, wenn Du schriftlich den Beweis willst, dass dann keiner mehr was weiss).

Diese schriftliche Beweise müssen dann als Grundlage genommen werden, der Mieterin eine Abmahnung zu übersenden. In der Abmahnung musst Du die Mieterin hinweisen, wenn dass sie, wenn weitere Beschwerden auftreten, sie von Dir fristlos gekündigt wird. (Dieser Hinweis muss in der Abmahnung enthalten sein, sonst kannst Du eine Kündigung nicht auf frühere Reklamationen stützen)

In den letzten 12 Monaten haben wir versucht mehrmals einen
Termin schriftl. zur Wohnungsbesichtigung festzulegen. Auf
Schreiben antwortete sie nicht und machte die Tür zu dem
Termin auch nicht auf. Bei Anrufen geht sofort der
Anrufbeantworter ran. Auch der Kontakt über Familienangehörige
schlug schon fehl.

Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Vermieter zu bestimmten Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen ein Besichtigungsrecht hat, kannst Du Dich darauf berufen. Doch Achtung, das Recht auf Besichtigung einer Wohnung ohne Angabe der Gründe kann der Mieter veweigern. Du musst Deinen Termin zur Besichtigung deshalb damit begründen, dass die schwerwiegenden Reklamationen der Nachbarn den Verdacht ergeben, dass die Haltung der Katzen unsachgemäss erfolgt und hierdurch sich ganz erhebliche Schäden an der Mietsache ergeben.

Noch besser ist oft, wenn am Ort ein Tierschutzverein ist, diesen zu verständigen, denn wenn der Tierschutz die Polizei einschaltet und sich Zutritt verschafft ist dies oft effektiver. Wenn Du nämlich mit der Polizei in die Wohnung willst, musst Du schon trifftige Gründe vorwiesen, sonst wirst Du auf den Zivilweg verwiesen).

Ich kann davon ausgehen, dass die Wohnung schon jetzt stark
renovierungsbedürftig ist - daran besteht wohl kein Zweifel.

Rein zur rechtlichen Seite. Es mag richtig sein, dass die Wohnung renovierungsbedürftig ist. Gesetzlich hast Du jedoch erst Anspruch auf eine renovierte Wohnung wenn die Mieterin ausgezogen ist. Du darfst daher nicht mir demGrund argumentieren, dass die Wohnung renovierungsbedürftig ist, sondern Du musst damit argumentieren, dass durch die unsachgemsse Tierhaltung ganz erhebliche Schäden entstehen und Du die Wohnung deshalb besichtigen musst, um noch größere Schäden zu verhindern.

Was kann man da machen? Die Mieterin zahlt die Miete zu 1/3
über das Sozialamt, den Rest zahlt die Tochter.
Zahlungsforderungen wird sie wohl nicht begeleichen können…

Die Miete wird gezahlt. Wer sie zahlt ist egal. Der letzte Satz ist eine Vermutung, aber Du solltest Dich mal mit dem Sozialamt in Verbindung setzen und hinweisen, dass zu befrüchten ist, wenn die Sozilhilfeempfängerin auszieht, das Sozialamt ganz erhebliche Kosten ( anteilige ) tragen muss.

Selbst Dir keinen Zutritt zur Wohnung verschaffen, ohnehin nicht in Abwesenheit der Mieterin. Unter Gefahr in Verzug läuft dieser Fall nicht, also ist jeder Zutritt Hausfriedensbruch, den Du eigenmächtig vornimmst.

Gruss Günter

Danke!!
Hallo Günter,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort!!

Ist denn das Sozialamt nach ihrem Auszug ggf. verpflichtet Leistungen zu erbringen - im Falle das die Whg. durch die Mieterin renovierungsbedürftig ist?

Gruß
Jens

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich nehme an, dass Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt wurde.

Hi nochmal,

Tierhaltung wurde übrigens nicht erlaubt!! Gibt es dann noch andere Möglichkeiten?

Danke!

Jens