Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin im Jan. 2008 in eine Kellerwohnung eingezogen.
Die Wände waren nur in der der Küche neu weiß gestrichen.
Meine Vermieter wohnen im Haus und haben das Haus erst sechs Monate vor meinem Einzug erworben.
Im Schlafzimmer, Wohnzimmer, Flur u. Bad wurde vor meinem Einzug kein Anstrich vorgenommen. Es waren Löcher von Leitungen bzw. Deckenleuchten in den Wänden und Decken. Nach kurzer Zeit stellte sich heraus, dass direkt im Schlafzimmer ein offenes Rohr endete, welches lediglich zutapeziert wurde. Ob meine Vermieter Kenntnis davon hatten kann ich nicht sagen, ich habe es lediglich bemerkt, da die Wand feucht war bzw. es sich Kreisförmig Schimmel bildete. Nachdem das Loch ausgebessert wurde, war ausschließlich meine falsches Lüften an den feuchten Wänden schuld. In meiner Abwesenheit (Wo-Ende) sind meine Vermieter deshalb unangemeldet in die Wohnung zum Lüften (Gefahr im Verzug! bzw. Schädigung ihres Eigentums).
Jetzt möchte ich endlich zum 01.12.09 ausziehen und soll die Wände gem. Vertrag weiß streichen. Wände streichen sind grundsätzlich kein Problem, aber jetzt stellt sich heraus, dass die Farbe nur vom anfassen von der Wand blättert und wie Fachleute sagen auskreidet (man bekommt weiße Hände oder weiße Möbel bei Wandkontakt).Die bisher aufgetragene Schicht beträgt drei Tapeten und ca. 5 mm Farbe. Bin ich jetzt wirklich in der Pflicht alles von den Wänden zu nehmen und neu zu Tapezieren? Bei meinem Einzug war wie gesagt nichts gemacht.Soll ich zum Mieterschutzbund oder hätte es keine Aussicht auf Erfolg. Ich hätte gerne meine Kaution zurück.
Vielen Dank für Ihre Antworten.

Hallo xo xo xo,

vorweg zum Thema „Wohnung betreten“:
Kein Vermieter darf die vermietete Wohnung ohne Einverständnis des Mieters betreten. Ansonsten begeht er Hausfriedensbruch, der nach §§ 123 ff StGB geahndet werden kann. An den Begriff „Gefahr im Verzuge“ sind strenge Regeln gebunden. Nur bei Feuer oder offensichtlichem Wasserschaden wäre eine Ausnahme möglich. In Ihrem Fall halte ich die genannten Gründe für abwegig. Ich würde den Vermieter auf sein Fehlverhalten hinweisen und mitteilen, dass Strafantrag erwogen würde (Strafantrag sollte bei Kenntnis der Tat innerhalb von drei Monaten nach der Tat gestellt werden). Evtl. könnte man schon hier zu einem Ausgleich kommen: Der Vermieter zahlt nach Wohnungsräumung sofort das Deponat zurück und stellt keine weiteren Forderungen. Am besten immer Zeugen mitnehmen, auch wenn die Abnahme schriftlich erfolgt. Obwohl die schriftliche Abnahme im eigentlichen Interesse des Vermieters sein sollte. Denn anderenfalls fehlen ihm für ein evtl. streitiges Verfahren die Beweise über den Wohnungszustand bei Auszug. Also in Ihrem Sinne unbedingt ein End-Abnahmeprotokoll erstellen, aber nur dann, wenn auch…

bei Wohnungsbezug ein Abnahmeprotokoll erstellt worden ist, aus dem sich der Wohnungszustand bei Einzug ergibt. Sollte damals also kein Protokoll erstellt worden sein, kann der Vermieter auch nicht den Nachweis führen, wie „gut“ die Wohnung damals war. Und das geht zu seinen Lasten.

Wenn der Vermieter das Haus selbst wenige Zeit vor Vermietung gekauft hatte, so kann er über die tatsächlichen Umstände bezüglich „Schimmel in der Kellerwohnung“ nicht informiert sein. Allein der Umstand des offenen Rohres spricht eigentlich dafür, dass diese Räume früher nicht als Wohnraum vermietet worden waren. Der Vermieter soll doch den Vormieter benennen. Oder können Sie selbst erfahren, ob es einen Vormieter gab? Und wenn es einen gab, Kontaktaufnahme versuchen. Vielleicht ist dieser dann ja bereit, etwas über den Wohnungszustand bei seinem Verlassen bzw. über die letzten Renovierungen zu sagen. Haben Sie evtl. selbst Zeugen, die etwas über den Wohnungszustand bei Bezug sagen können? Schriftlich festlegen! Denn wenn es zur Klage kommt, wollen manchen Zeugen nicht mehr mitmachen.

Wichtig ist aber, dass es einen festgelegten Zeitplan für Renovierungszeiträume gemäss BGH-Urteile nicht mehr gibt. Und nur renovieren, weil es dem Vermieter so gefallen würde, ja wo kämen wir denn hin?. Die allgemeinen Fristen für Renovierungen (vier Jahre und mehr für Wohn-und Schlafräume und zwei-drei Jahre für Küchen) sind in Ihrem Fall in keiner Weise erreicht und das gilt auch nur dann, wenn die Räume vorher einwandfrei übergeben oder für den damaligen Zustand ein Mietausgleich verrechnet wurde. Denn wie von Ihnen mitgeteilt, drei Tapeten übereinander sprechen nicht gerade für einen guten Wohnungszustand. Auch kann es nicht Ihre Aufgabe sein, den Kalkanstrich zu verbessern.

Nach allem würde ich in Ihrem Falle Renovierungsarbeiten ablehnen. Und wie gesagt, um das Deponat zurück zu halten, muss der Vermieter Beweis führen. Und sollte er nicht Zug um Zug zahlen, würde ich im sofortige KLAGE androhen. Vorausgesetzt, es stehen keine Betriebskosten offen.

Haben Sie eine Rechtschutzverssicherung mit Mieterrechtschutz? Wenn nein, dann würde ich dem Vermieter fragen, ob es in seinem Sinne sei, wenn der Mieterbund diesen Fall übernehmen würde. Der Mieterbund hilft, erwartet dann aber eine Mitgliedschaft. Verständlich, nicht wahr?

Haben Sie weitere Fragen, dann bitte melden.

Mit besten Grüssen
wawida

Hallo xo xo xo,
hier nur ein kleiner Nachtrag zu meinen Ausführungen:
Wenn man selbst unfair behandelt wird, dann sollte man auch keine Hemmungen haben, selbst so zu handeln.
Ich kenne Fälle, da haben die Mieter kurz vor Mietende ihr Deponat „abgewohnt“. D.h., sie haben (nur) die Kaltmiete nicht mehr an den Vermieter überwiesen. So konnten sie sicher gehen,dass sie in dieser Höhe Ihr Deponat schon ein mal zurück hatten. Und wenn jetzt schon absehbar ist, dass nur noch für einen Monat die Miete zurück behalten werden kann, dann würde ich die Gesamtmiete nicht mehr bezahlen.
Mit besten Grüssen
wawida

Hallo und vielen Dank für die Infos,

ein schriftliches Protokoll über den Zustand der Wohnung bei Einzug gibt es nicht.
Zählt denn Verwandschaft bzw. Familie als Zeuge?
Ich sehe es ebenso, es kann nicht meine Aufgabe sein den aktuellen Zustand zu bereinigen. Aber im Mietvertrag wurde handschriftlich folgender Satz ergänzt: „Bei Auszug sind die Wände weiß zu streichen“. Müsste ich mich an den Malerarbeiten dann finanziell mit einem Prozentsatz X beteiligen? Von dem Zustand bei Einzug und dem offenen Rohr hab ich natürlich Fotos gemacht. Meine Vermieter behaupten, dass alle Schäden an den Wänden durch fehlendes Lüften verursacht wurden (Ich arbeite täglich zw. 10 - 12 h und sei nie da.)
Ihren Satz…wenn man selbst unfair behandelt wird… sollte ich für alle Zeiten verinnerlichen.
Einen Termin beim Mieterschutzbund habe ich bereits vereinbart, die 80,- € zahl ich gerne.
Nachmals vielen Dank.

Hallo xo xo xo,
der Satz die Wände sind weiss zu streichen ist natürlich nicht positiv, besagt aber nichts über die anzuwendende Qualität!. Doch von wem ist dieser Vermerk eingetragen worden? Steht er in beiden Vertragsausführungen? Eine handschriftliche Ergänzung oder Änderung sollte eigentlich von den Vertragspartner mit Datum gegengezeichnet werden. War Ihnen dieser Vermerk bewusst? Ansonsten mit Nichtwissen bestreiten! Weiter sei hier anzumerken, dass das Anstreichen aller Wände eigentlich eine unzumutbare Knebelung des Mieters darstellen kann und ich halte es für fraglich, dass dieses vor einem Gericht Bestand haben kann. Hierauf den Vermieter ansprechen, ob er wirklich eine gerichtliche Auseindersetzung wünscht. Und wenn schon gestrichen wird, dann bitte mit der Qualität, die bereits vorhanden war. Also Kalkanstrich! Und ob das im Interesse des Vermieters ist, halte ich für fraglich. Und die Arbeitsausführung durch Handwerker, beauftragt durch den Vermieter, halte ich für ebenso nicht berechtigt. Der Vermieter kann nicht erwarten, dass der Mieter ihm die Wohnung renoviert. Es sei denn, zwischen tatsächlichem und üblichem Mietpreis besteht eine grosse Differenz. Hier meine ich, dass die Wohnung sehr „billig“ im Mietpreis war. Auch Verwandte sind angemessene Zeugen. Nur wenn es sich um einen Mietpartner/Partnerin handelt, dass sehen die Gerichte nicht so gerne. Trotzdem würde ich den Vermieter mit dem Zeugenhinweis konfrontieren.
Nach allem halte ich es tatsächlich für zweckmässig, die Hilfe des Mieterbundes in Anspruch zu nehmen. Dazu viel Erfolg und
mit besten Grüssen
wawida

Hallo xoxoxo,

da Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben, können Sie diese auch unrenoviert wieder zurückgeben. Die „starren“ Renovierungfristen wurden vom BGH für ungültig erklärt. Diese würden in Ihrem Fall aber aufgrund der kurzen Mietdauer sowieso nicht greifen. Hier käme nur eine anteilige Kostenbeteiligung in Frage.

Die Regelung in manchen Mietverträgen, dass der Mieter die Wohnung nach Einzug und vor Auszug renoviert wurde vom BGH ebenfalls für ungültig erklärt.

Aufgrund des Schimmels dürfen Ihre Vermieter auf keinen Fall in Ihre Wohnung, das ist Hausfriedensbruch und berechtig Sie zur fristlosen Kündigung.

Der Mieterverein lohnt sich auf jeden Fall.

Schönen Gruß,

Lendzy

Hallo Wawida,

ich wollte nochmal Feedback geben.
Heute war ich beim Mieterschutzbund!
Dort wurde mein Vertrag kurz angesehen und mir mitgeteilt, dass die Klausel ich hätte bei Auszug die Wände weis zu streichen unwirksam sei. Ich solle diese Schönheitsreparatur grundsätzlich ablehnen. Mit dem Schimmel ist der Vermieter in der Pflicht nachzuweisen,dass ich ihn verursacht hätte. Allerdings haben meine Vermieter in Ihrer eigenen Wohnung (über mir) die Fenster ausgetauscht und ihre Wände neu isoliert. Der RA meinte ich bekomme dann eh wieder eine Betriebskostenabrechnung ab Aug - Dez. und müsse auch die Miete (warm) für Dez. zahlen, da ich einen Monat früher raus will. Im Ergebnis meinte er ich sehe meine Kaution dadurch eh nicht mehr.
Jetzt werde ich das Ergebnis noch meinen Vermietern vorstellen und auf jeden Fall ein Protokoll bei Auszug fertigen.
Der Mieterschutzbund ist für Auskünfte generell geeignet, aber es ist Massenabfertigung und der RA kann sich nicht wirklich mit einem Mitglied befassen. Rechtsschutz hat man meist in dem aktuellen Fall der einem zum Eintritt bewegt eh nicht, sondern immer erst für zukünftige Fälle. Daher werde ich jetzt lieber meine Rechtsschutzversicherung erweitern um zukünftig einen RA nehmen zu können der nicht unter Zeitdruck steht und sich die Unterlagen genau ansehen kann.
Nochmals vielen Dank.

Hallo xo xo xo,
da verstehe ich etwas nicht. Wenn der Vermieter keinen Anspruch auf Wände anstreichen hat, die Postion Schimmel nicht zu Lasten des Mieters gehen soll und die Warmmieten gezahlt werden bzw. wurden, ja wofür soll denn - nach Meinung des RA - das Deponat aufgebraucht werden, so dass keine Rückzahlung erfolgt?
Ich würde also im Gespräch mit dem Vermieter die Positionen Wändeanstreichen und Schimmel bestreiten, eine Verrechnung mit dem Deponat ablehnen und ihn auffordern, bei Mietende schriftlich, damit gerichtsverwertbar, darzulegen, in welchem Umfange er das Deponat belasten will. (Um welchen Betrag geht es denn beim Deponat? Frage wg. evtl. Prozesskosten) Mehr würde ich dem Vermieter jetzt auch nicht mitteilen.
Bezüglich Mieterbund hatte ich bisher bessere Erfahrungen. Er trat in meinem Bereich bereits dann für den Mieter ein, wenn dieser Mitglied wurde.
Bis bald
wawida

Hallo Wawida,

ich wollte nochmal Feedback geben.
Heute war ich beim Mieterschutzbund!
Dort wurde mein Vertrag kurz angesehen und mir mitgeteilt,
dass die Klausel ich hätte bei Auszug die Wände weis zu
streichen unwirksam sei. Ich solle diese Schönheitsreparatur
grundsätzlich ablehnen. Mit dem Schimmel ist der Vermieter in
der Pflicht nachzuweisen,dass ich ihn verursacht hätte.
Allerdings haben meine Vermieter in Ihrer eigenen Wohnung
(über mir) die Fenster ausgetauscht und ihre Wände neu
isoliert. Der RA meinte ich bekomme dann eh wieder eine
Betriebskostenabrechnung ab Aug - Dez. und müsse auch die
Miete (warm) für Dez. zahlen, da ich einen Monat früher raus
will. Im Ergebnis meinte er ich sehe meine Kaution dadurch eh
nicht mehr.
Jetzt werde ich das Ergebnis noch meinen Vermietern vorstellen
und auf jeden Fall ein Protokoll bei Auszug fertigen.
Der Mieterschutzbund ist für Auskünfte generell geeignet, aber
es ist Massenabfertigung und der RA kann sich nicht wirklich
mit einem Mitglied befassen. Rechtsschutz hat man meist in dem
aktuellen Fall der einem zum Eintritt bewegt eh nicht, sondern
immer erst für zukünftige Fälle. Daher werde ich jetzt lieber
meine Rechtsschutzversicherung erweitern um zukünftig einen RA
nehmen zu können der nicht unter Zeitdruck steht und sich die
Unterlagen genau ansehen kann.
Nochmals vielen Dank.

Hallo,

ich glaube, ich hab mich nicht genau ausgedrückt.
Die Kaution war 700,- €! Er meinte in der Summe der Betriebskostenabrechnung die bestimmt wieder trotz Warmmiete für die fünf Monate kommen wird und der Warmmiete für Dez. (da ich gerne Ende Nov. weg sein will)wird sich die Summe auf den gleichen Betrag belaufen. Ich will auf jeden Fall meine Kaution wieder und alles andere müssen meine Vermieter eh schriftlich geltend machen. Im Moment erforschen Sie Ihre Rechtslage, da Sie mir das Ergebnis des RA noch nicht glauben. Hauptsache ich hab bald Ruhe.
Danke