Mietrecht

Lieber Experte,
ich habe eine Frage: -wir wohnen seit 1.9.09 in einer 4- Raumwohnung eines Mehrfamilienhauses. Von Anfang an haben wir die Türen bemängelt, die aus Holz sind und durch das wahrscheinlich unprofessionelle Überstreichen bei jedem Auszug(weiß nicht, wie viele es seit 1960 gesamt waren…) mehr als unschön aussehen. Aber Aussage des Vermieters, damit müssen wir leben! Nun haben wir festgestellt, nachdem wir nun mehrere Wochen hier wohnen und durch das ständige Öffnen und Schließen der Türen, daß fast alle Türen knarren oder auf der Türschwelle schleifen auf Grund defekter Scharniere (manche sind schon schief ins Holz gebohrt, weil wohl sonst kein Halt mehr ist). Die Türblätter sind locker und die auf die Scharniere aufgetragene Farbe blättert ab usw. Der hergeschickte Tischler bestätigte den schlechten Zustand der Türen, er könnte die Türen reparieren, was aber mit enormen Aufwand verbunden wäre. Nun haben wir gestern erfahren, daß die Türen repariert werden sollen oder , wenn wir neue Türen haben wollen, sollen wir 100,- je Tür dazu bezahlen, was bei 9 Türen 900,- wären und absolut unmöglich für uns ist, da wir auch auf Grund der Wirtschaftslage nicht mal wissen, wie lange wir hier überhaupt wohnen bleiben werden usw. !!
Nun habe ich für nächste Woche einen neuen Termin für ein pers. Gespräch vereinbart und bis dahin muß ich wissen, ob wir in dem Falle ein Recht auf neue Türen haben ?? Außerdem wissen wir, daß die Nachbarn und 2 weitere Parteien unseres Hauses sowie 1 Mieter im Nebenhaus neue Türen ohne Zuzahlung erhalten haben, was bei unseren Nachbarn ca.2 Jahre her ist. Gilt nicht gleiches Recht für Alle ?? Wieso bekommen die Einen neue Türen ohne Zuzahlung und wir sollen sooooo viel dazu bezahlen ?? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diesbezüglich Auskunft geben könnten !! Vielen Dank im voraus. MfG Ina

Hallo Ina,
ein Recht auf neue Türen habt Ihr leider nicht.
Ihr habt die Türen bei der Übergabe schon so vorgefunden (ich meine den malerischen Zustand).
Dass die Reparatur an den Türen vom Vermieter beauftragt wurde, ist sein gutes Recht. Er entscheidet letztendlich, was mit den Türen geschieht. Erst wenn die Reparatur nichts bringt und die Türen in ihrer Funktion eingeschränkt sind, könntet ihr solange Mietminderung geltend machen, bis diese wieder funktionieren. Sind diese nicht mehr reparabel, müsste der Eigentümer neue einbauen.
Wenn er dies tut, kann er einen Teil der Kosten auf die Miete als Modernisierungskosten umlegen. Eine Zuzahlung durch den Mieter wäre Verhandlungssache, aber eher unüblich (ich persönlich würde es auch nicht zahlen, wenn ich das Geld hätte, denn wenn ihr mal auszieht schenkt ihr Eurem Vermieter gerade 900 € und das finde ich schon ganz schön heftig).
Sicherlich sollte der Vermieter nach dem sogenannten Gleichbehandlungsgrundsatz handeln, aber eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht. Euer Nachbar hatte vielleicht besseres Verhandlungsgeschick oder der Vermieter war vor 2 Jahren noch spendapler.
Hoffe ich konnte helfen. Chris

Hallo Chris !!
Vielen,vielen Dank für die schnelle Antwort !!
Wollte nur noch kurz anmerken !!
-Bei Einzug konnten wir noch nichts von den kaputten Türen merken, die Schäden wurden erst durch den
Gebrauch sichtbar und merkbar.
-Bzgl. Moderinsierungskosten :- bei den Nachbarn hat der VM keinen Cent auf die Miete aufgeschlagen !!

Fazit:-Ich kann jetzt nur hoffen, daß der VM nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz handelt .
Für den Türeneinbau würde ich höchstens 200,- dazugeben, was je Tür ca. 22,- entspräche
und da kann ich mir vorstellen, daß das dem VM viel zu wenig ist, also kann ich nur auf eine
fehlgeschlagene Reparatur hoffen !! Was ist eigentlich mit den aus der Reparatur resultierenden
Schönheitsmängeln ?? Denn die Türen werden definitiv nachher noch schlimmer aussehen …
In welcher Höhe kann man in dem Fall Mietminderung geltend machen ?

Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe !!

Viele Grüße von Ina !!

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Hallo Ina,
wenn die Türen garnicht funktionieren oder stark undicht sind, kann man ruhig 15-20% mindern (wegen Heizperiode). Zu den Schäden bei Einzug kann ich nichts sagen. Bei verdeckten Mängeln (Mängel die nach Einzug zum Vorschein kommen)musst Du dem VM eine angemessene Frist setzen, den Mangel/die Mängel zu beheben. Falls er es nicht behebt, dann mindern!
Wenn die Türen im Anstrich beschädigt werden, müssen sie nach Rep. wieder instandgesetzt werden (vom VM).
Das mit den 200 € würde ich mir nochmal überlegen. Ich finde es ist verschenktes Geld.
Dein Nachbar hatte ja wirklich Glück. Hoffe für Dich, dass Dein VM einlenkt. Lg Chris

Hi Chris !!
Vielen Dank für Deine Antwort.
Wahrscheinlich werden wir auf Ihren Rat hören und kein Geld dazugeben. Wir sind jetzt soweit, daß wir denken, die Türen müssen funktionieren und über das Aussehen versuchen wir hinweg zu sehen…ob`s klappt, weiß ich noch nicht…Danke nochmal, daß Sie sich die Zeit genommen haben.
MfG Ina
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Hallo Chris !!
Hoffe, daß alles ok.ist bei Dir !!
Ich wollt nur kurz berichten, daß neuester Stand in Sachen Türen der ist, daß sich der VM auf 600,- runterhandeln ließ und daß dazu die Nachbesserungsarbeiten nach Türeinsatz vou uns auszuführen sind !! Oder alternativ dazu für uns kostenlose Instandsetzung der Türen durch den Tischler…Weiß erstmal nicht, was ich machen soll, die Tatsache mit dem kostenlosen Einsetzen der Türen beim Nachbarn und den anderen Hausmietern ist unrelevant und liegt ca. 3-4 Jahre zurück, als es dem VM noch wirtschaftlich besser ging.
Andere Argumente, wie vom Vormieter abgewohnte Türen bezahlen zu sollen, blieben ungehört, auch extreme Mängel, wie schon schräg eingeschraubte Schrauben, zurückzuführen auf etliche Reparaturen haben auch nichts bewirkt…der Tischler wird`s schon wieder hinkriegen…
Solltest Du noch einen Tipp für mich haben, würde ich mich sehr freuen. Ansonsten wünsch ich Dir einen schönen Tag !!
MfG Ina

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Hallo Ina,
danke der Nachfrage.
Ich würde auf die Instandsetzung bestehen. Wenn Euer VM so knauserig ist, würde ich den Teufel tun und ihm 600 € schenken. Lasst die Türen instandsetzen und ordentlich herrichten. Wenn sie nicht ordentlich hergerichtet werden, setze dem VM eine Nachfrist. Wenn dann immer noch nicht i.O., dann Miete mindern und androhen, unter Ersatzvornahme die Arbeiten von einer Fachfirma herrichten zulassen und die anfallenden Kosten mit der Miete zu verrechnen.
Ina, würde es Dir was ausmachen, wenn Du mir mal ein oder zwei Bilder von den Türen knippst und per Mail sendest? Dann kann ich vielleicht mehr sagen.

Hallo Chris !!
Vielen Dank, daß Du mir geantwortet hast !!
Gerne kann ich Dir Fotos senden, dazu brauche ich aber Deine E-Mailadresse.
Haben nochmal überlegt, daß nach Einsatz der 9 Türen die Nacharbeiten vom Mieter ausführen zu lassen wohl auch eine Zumutung sind und wären !!! Die Nacharbeiten beziehen sich dann auf die Wände und Fußböden …laß dann mal was nicht für den VM ordentlich genug aussehen, dann wird bei Auszug das dann auch noch bemängelt und dann folgen Nacharbeiten, bis es dem VM gefällt !! …und was das extremste an der Sache ist, daß alle 3 Mieter aus dem Haus weder Zuzahlungen hatten noch Nacharbeiten…und das soll nur damit begründet sein, daß es vor ca.3-4 Jahren bessere Zeiten für den VM waren und daß der jetzige Objektleiter anders entscheidet als der von damals (VM ist eine Wohnungsbaugesellschaft) ??
Gruß Ina

Hallo Ina,
meine Adresse lautet: [email protected]
Sende mir bitte ein paar Bilder mit den wichtigsten Sachen. Vielleicht kann ich dann mehr sagen. Mit den Nacharbeiten hast Du recht. Und außerdem ist es seine Pflicht die Türen instand zu setzen.
Hoffe , dass Du nur meine Mailadresse lesen kannst und nicht für alle sichtbar ist. Weiß immer nicht, ob das Häckchen drin ist oder nicht. Bei mir zeigt es nur einen winzigen Punkt.
Lg Chris