ich habe ein sehr großes problem ich würde mich auf gute nachrichten von euch freuen.
Ich habe 2006 einen Mietvertrag ( Gewerberaum) abgeschlossen, Mietvertrag gilt für 3 Jahre. Eine Bankbürgschaft für die kaution habe ich mit 5000 eur dem vermieter gegeben. nach ca. 8 monaten habe ich den mieter angesprochen weil ich den laden abgeben möchte. der meinte das ich das gerne als untermieter weitergeben kann. das habe ich auch so gemacht. ca. 2 monate nach dem ich da weg war bekamm ich meine bankbürgschaft zurück. ich habe gehört das damit das mietverhältnis gekündigt ist. heute möchte er von mir die mietrückstände von dem untermieter den ich den laden übergeben hatte. aber der untermieter hatte unter meinem mietvertrag unterschrieben und alles akzeptiert. alles nach absprache mit dem vermieter. dies sind ca. 15000 eur die er noch haben möchte. ich habe ihn angerufen der meinte das mit der bankbürgschaft hätte der nicht unterschrieben! aber es lag in meiner post!?
meine frage wäre
ist das mietverhältniss beendet nachdem ich die kaution bekommen hatte oder nicht? darf er das geld von mir nach 3 jahren nachdem ich da weg war noch verlangen?
Hallo, diese Angelegenheit ist so verzwickt, dass ein ANwalt der bessere Ansprechpartner wäre. Hier kann eine Falschaussage derart ins Negative gehen, dass man die Beratungskosten von 45€uro gern investieren sollte.
Tut mir leid, hier halte ich meine Antwort besser zurück.
In dem Fall kann ich leider nicht weiterhelfen. Das Problem scheint mir, daß es eben ein Untermieter war, somit das Vertragsverhältnis zum Hauptmieter weiter bestand. In diesem Fall würde ich den Gang zu einem Fachanwalt unbedingt empfehlen.
leider kenne ich mich im Gewerberaummietrecht nicht so gut aus, mein Spezialgebiet ist das Wohnraummietrecht.
Du sagst, du hast deinen Gewerberaum untervermietet? Dies würde bedeuten, dass der neue Mieter, die Miete an dich gezahlt hat und du diese weitergeleitet hast.
In deinem Fall hört es sich aber eher so an, als ob der Untermieter ein Nachmieter war und in deinen bestehenden Mietvertrag eingetreten ist. Somit wird der Nachmieter zum Vertragspartner und du bist raus. Deshalb hast du auch deine Bürgschaft zurückerhalten. Der Vermieter hat somit keine Ansprüche mehr gegen dich.
Hallo,
ich kann mir vorstellen, dass du sehr erregt bist. Kannst du
es strukturierter schildern.
Liebe Grüße
also nachdem ich den laden übergeben habe nach absprache mit dem vermieter habe ich den neuen mieter meinen mietvertrag unterschreiben lassen. seit 2006 dezember hat der mieter nix großartiges vorgenommen gestern habe ich ein brief erhalten das er von mir 15000 eur möche…
können wir vielleicht telefonieren? ich würde sie gerne anrufen
01722551676
Hallo, im Moment kann ich schlecht telefonieren. Am Montag rufe ich dich an! Suche dir erst einmal die nachfolgenden Unterlagen zusammen und überlege wer die Absprache mit dem Vermieter bezeugen kann.
Hast du ein Übergabeprotokoll mit deinem Untermieter oder Nachmieter gemacht?
Du hast zwar deinen Mietvertrag mit dem neuen Mieter, rechtlich dein Untermieter unterzeichnen lassen. Wo ist die Absprache, bzw. was ist mit dem Vermieter schriftlich vereinbart?
Wer hat dir die Bankbürgschaft zurückgeschickt.
Wie ich die Angelegenheit einschätze, hast du einen Untermietvertrag geschlossen. D. h. du bist weiterhin für die Miete usw. gegenüber dem Vermieter verantwortlich.
Sollte eine Einverständniserklärung von dem Vermieter vorliegen, hast du vielleicht noch eine Chance.
Bleibe erst einmal ruhig. Zudem solltest du dich aber um deinen Nachmieter bzw. Untermieter kümmern. Das ist die Frage, ist er dein Untermieter oder dein Nachmieter.
Nicht verzagen, es gibt für alles eine Lösung.
Liebe Grüße
Hallo, im Moment kann ich schlecht telefonieren. Am Montag
rufe ich dich an! Suche dir erst einmal die nachfolgenden
Unterlagen zusammen und überlege wer die Absprache mit dem
Vermieter bezeugen kann.
Hast du ein Übergabeprotokoll mit deinem Untermieter oder
Nachmieter gemacht? ja habe ich
Du hast zwar deinen Mietvertrag mit dem neuen Mieter,
rechtlich dein Untermieter unterzeichnen lassen. Wo ist die
Absprache, bzw. was ist mit dem Vermieter schriftlich
vereinbart? nein ist nicht schriftlich erfolgt aber er bestreitet das nicht… die miete wurde auch immer an ihm bezahlt
Wer hat dir die Bankbürgschaft zurückgeschickt. der vermieter hatte die bankbürgschaft… der kann mir die nur geschickt haben
Wie ich die Angelegenheit einschätze, hast du einen
Untermietvertrag geschlossen. D. h. du bist weiterhin für die
Miete usw. gegenüber dem Vermieter verantwortlich.
Sollte eine Einverständniserklärung von dem Vermieter
vorliegen, hast du vielleicht noch eine Chance.
Bleibe erst einmal ruhig. Zudem solltest du dich aber um
deinen Nachmieter bzw. Untermieter kümmern. Das ist die Frage,
ist er dein Untermieter oder dein Nachmieter.
Nicht verzagen, es gibt für alles eine Lösung.
Liebe Grüße
Gewerbemietvertrag
Hallo,
Deine Frage lässt sich so nur schwer beantworten.
Wenn mit dem „Nachmieter“ kein neuer Mietvertrag geschlossen wurde, dann bist Du bis zum Ablauf der 3 Jahre haftbar. Was mich allerdings stutzig macht ist, dass Du nicht eher von der Mietschuld informiert wurdest. Wie hoch war denn die Ladenmiete?
Wenn der Vermieter die Kaution schon eher zurück gezahlt hat, so ist es sein Risiko gewesen. Die Rückzahlung der Kaution hat aber nicht direkt die Auflösung eines Vertrages zur Folge.
Mein Tip: Rede mal mit einem Anwalt für Mietrecht. Denn der Vermieter hätte viel eher Kontakt mit Dir aufnehmen müssen, um den entstehenden Schaden zu minimieren. Da der Nachmieter die Miete bestimmt an den Vermieter direkt gezahlt hat, hätte er beim Ausbleiben der Miete mit dem eigentlichen Mieter (also Dir)Kontakt aufnehmen müssen.
Ich denke, dass ein Anwalt sicher einiges machen kann. Bei Gewerbemietverträgen ist es immer schwer etwas zu sagen, da diese frei verhandelbar sind. Er ist rechtlich nicht so gut geschützt, wie ein privater Wohnraummietvertrag. Deinen Mietvertrag muss man erst lesen, bevor man mehr sagen kann.
Hoffe ich konnte trotzdem etwas helfen.
Chris
Hallo,
allein mit der Rückgabe der Kaution/Bürgschaft ist keine Kündigung erfolgt, das wäre mir neu.
So ganz habe ich es nicht verstanden: der von Ihnen genannte Nachmieter hat den Mietvertrag, in dem Sie als Mieter erwähnt sind, einfach so unterschrieben??
Oder wird in einem Nachsatz erwähnt, dass er alle Rechte und Pflichten des Mietvertrages übernimmt? Im letzten Fall wäre er Nachmieter, d.h. auch für die Zahlung der Miete verantwortlich. Damit könnte dann der Vermieter nicht bei Ihnen die Rückstände einfordern.
Also, es kommt ganz auf den MIetvertrag an.
Evtl. möchten Sie sich nochma melden?
Grüße, Zita