Hallo Tanja,
seit wann besteht Dein Mietvertrag ? Und warum wurden die Mängel nicht bei Vertragsabschluss in den Mietvertrag aufgenommen und als noch vor Einzug durch die Vermieterin zu erbringende Leistungen in den Mietvertrag aufgenommen ? Ich beantworte, soweit möglich, deshalb die Fragen unter dem Gedanken, dass Du erst im September 2002 eingezogen bist.
ich hab ne Frage zum Mietrecht.
Sachstand: Neue Wohnung. Alles klasse, nur bei jedem Gebrauch
des Staubsaugers fliegt die Sicherung raus. Die Sicherungen
sind zu schwach. (Leitungen wahrscheinlich auch). Ist
Mietmindung möglich, wenn meine Vermieterin den Schaden nicht
behebt ?
Nein. Du bist verpflichtet, bei Anmietung einer Altbauwohnung -um eine solche handelt es sich wohl - Dich zu informieren. Es bleibt Dir hier nur die Chance, dass Du mit der Vermieterin verhandelst, damit diese prüfen lässt, wa sgeändert werden kann.
Küche: Da hängt ein Boiler. Angeblich von meine Vormieterin.
Sieht nicht mehr so ganz klasse aus und steht auch recht weit
aus der Wand (dahinter noch ein nicht gebrauchtes Rohr). Kann
ich einen neuen Boiler verlagen ? Die Wohnung ist doch
eigentlich mit Warmwasser gemietet, oder ?
Nein, solange er funktioniert hast Du keinen Anspruch. Ausserdem ist eine solche Geschichte Verhandlungssache vor dem Einzug. Ein Hinweis aber. Vermutlich hast Du auch hierfür die Wartungskosten zu tragen. Kläre deshalb ab, lasse Dir den Nachweis vorlegen, ob der Boiler schon dieses Jahr gewartet wurde. Wenn nicht, vielleicht kommt Dir die Vermieterin entgegen. Rechtlich jedoch besteht kein Grund, Dir entgegen zu kommen.
Nochmal Küche. Das Ablaufrohr der Spüle zur Wand macht keinen
guten Eindruck. Ich würde gerne meine Spüle anschließen, bin
aber nicht sicher, ob das Rohr dicht ist. Wer ist hier für ein
neues Rohr zuständig ? (gehört nicht direkt zur Spüle. Rohr
kommt aus der Seitenwand und ist nötig um Abwasserrohr mit
Spüle zu verbinden.
Das ist Dein Anschluss und Änderungen musst Du vornehmen lassen udn zwar so, dass es zu keinen Wasserschäden kommt. Wer hat das Rohr ein gebaut ? Wie tief ist das Rohr in der wand, bevor es in das Abwasserrohr mündet ?
Lichtschalter: Einige sind lose, andere schon ziemlich alt.
Hat meine Vermieterin für Erneuerung zu sorgen ?
altem brauchbare sind nicht auszutauschen. Lose Lichtschalter sind richtig einzusetzen. Der Vermieter trägt die Kosten, wenn Du erst jetzt eingezogen bist.
Bad: Im Bad gibt es keine Steckdose. Ich bin also gezwungen
mir einen Alibert (einziges Gerät, daß aus der vorhandenen
Lichtleitung auch Strom macht) zu kaufen. Hab ich da ein
Anrecht auf eine finanzielle Beteiligung ?
Nein, Du hast die Wohnung besichtigt und bei einer Besichtigung fällt auf, dass keine Steckdosen vorhanden sind ?
Kabelfernsehen: Noch gibt es keines. Genehmigung aller Mieter
und der Vermieterin liegt vor. Muß ich für das Verlegen selbst
zahlen (die Wertsteigerung bleibt doch auch nach Auszug)
Haben die anderen Mieter Kabel-Anschluss ? Die Vermieterin muss sich nicht an den Kosten beteiligen.
Soweit erstmal.
Ne… keine Angst… die Wohnung ist klasse. Will nur nicht
etwas zahlen, wofür ich nicht zuständig bis.
Was vor dem Einzug im Mietvertrag nicht geregelt wurde, ist leider nach Einzug in seltenen Fällen zu klären. Versuche ein Gespräch zu führen und die Mängel aufzuzeigen. Frage an, ob Du erwarten kannst, dass die Mängel beseitigt werden oder dort wo erforderlich Änderungen gemacht werden, ob sich die Vermieterin daran ganz oder anteilig beteiligt. Bitte aber eine Vereinbarung schriftlich festhalten.