Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte meine Wohnung noch heute kündigen. Welches Datum schreibe ich nun in die Kündigung, das morgige, also „… kündige ich zum 31.10.2009…“ oder das Datum nach der dreimonatigen Kündigungsfrist, sprich „… zum 31.01.2010“?
Vielen Dank schon im voraus,
freundliche Grüße, V. Hoffmann
Ich würde „zum 31.01.2010“ schreiben, damit es da keine Missverständnisse gibt.
Gruß
bambus
Hallo!
Ein Experte bin ich nicht wirklich, aber meine Wohnungen habe ich immer wie folgt gekündigt:
Musterbrief
Absender
Name, Anschrift
Vermieter (Vorname, Name od. Firma)
(-Mieterbetreuung-)
Vermieterstraße 33
3333 Stadt
Aktuelles Datum (rechtbündig)
Kündigung der Mietwohnung (Wohnungsnummer und/oder Anschrift)
Sehr geehrte/r Frau/Herr (Damen und Herren; wenn Firma),
hiermit möchte ich meine Wohnung, in der (Anschrift), fristgemäß zum (Datum des Auszuges) kündigen. Bitte bestätigen Sie die Kündigung, so bald wie möglich, in schriftlicher Form.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift) Vorname, Name (Mieter)
Allerdings kommt es ganz drauf an, welche vertraglichen Regelungen es bzgl. der Kündigung gibt. Ich kenne es so, dass der Vermieter das Schreiben rechtzeitig erhalten haben muss. Sprich in dem Fall bis allerspätestens zum 31.10., wenn die Kündigung zum 31.01.2010 wirksam werden soll. Normalerweise schickt man die Kündigung per Einschreiben um sicherzugehen, dass diese auch rechtzeitig erhalten wurde (wird in dem Fall, aber recht knapp). Oder man überreicht die Kündigung persönlich und lässt sich den Erhalt quittieren. Das kommt halt immer drauf an wie man das am besten lösen kann. Ich habe meine Kündigung immer persönlich abgegeben und quittieren lassen, da meine Vermieter (privat) in der Nähe wohnten.
Bei weiteren Fragen hilft auch www.google.de Suchbegriff: Wohnungskündigung!
Viel Erfolg!
Gruß
J. D.
Du schreibst vorallem das Datum von heute oben hin damit dein Vermieter weiß wann du es geschrieben hat, denn im seinem Antwortbrief wird drin stehen
(Betreff: Ihr Schreiben Vom --.–.20009 betreff der Kündigung des Mietvertrages/Mietobjektes XY)
Dann schreibst du vorallem freundlich
Du kannst sätze verwenden wie
„Ich muss Ihnen mit bedauern heute meine Kündigung der Wohnung…“
Denn auch wenn man sag ich mal verstritten ist immer Höflich sein und zuvor kommend denn du willst ja was von Ihm !!!
So und nie rein schreiben auch wenn ihr ein freundliches verhältnis haben solltet immer „Ihnen“ schreiben!
Denn vor Gericht würde nur ein Förmliches Schreiben anerkannt!
Und dann entweder die gesetzliche mindest frist von 3 Monaten also zum oder wenn du mehr brauchst zum beispiel 31.02.2010 wenn du die dreimonatige mindest frist einhälst kannst du dir danach das Datum belibig auswählen nur es muss halt immer der 31.igste sein.
Hoffe konnte dir ausreichend Helfen Ansonsten wenn du noch Hilfe brauchst kannst du dich gerne an mich wenden!!!
Lieben Gruß
Sunny
Hallo,
wenn du heute das schreiben aufsetzt, dann nimmst du das heutige Datum und kündigst zum ( 3 Monate später)
LG S.Kirscht