Liebe/-r Experte/-in,
ich bin im Juli diesen Jahres in eine Wohnung in einem Mehrfamielenhaus/-block gezogen. Auf dem Grundstück stehen diverse Garagen. Eine der Garagen habe ich von einer anderen Mieterin abgekauft und musste an die Vermieter monatlich 10 Euro Grundsteuern abführen. Nun ist der Vermieter in die Insolvenz gegangen und seit 01.November gibt es einen neuen Eigentümer. Nun wurde mir von dem neuen Verwalter mitgeteilt, dass mir diese Garage gar nicht gehört wegen dem „Sachenrechtsbereinigungsgesetz“. Ich könnte diese Garage nun mieten. Aber warum sollte ich das tun wenn mir die Garage gehört? Bereits vor 12 Jahren wurde die Garage von dem damaligen Eigentümer verkauft und ist seit dem immer wieder weiterverkauft wurden. Natürlich auch mit Kaufvertrag.
Es kann doch wohl nicht sein, dass der jetztige Eigentümer einfach behauptet, diese Garage gehört mir nicht, wenn sie schon seit so vielen Jahren verkauft ist.
Wie kann ich mich jetzt weiter verhalten? Ich werde doch keine Miete für meine eigene Garage bezahlen!?!
Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße
Ines
Hallo aus Bernburg,
entweder haben Sie es vergessen oder es gibt ihn nicht:
den Grundbucheintrag.
Immobilienverkäufe müssen nach deutschem Recht, von
einem Notar beurkundet werden. Nur nur wer im Grundbuch
steht, ist Eigentümer!
Stehen Sie im Grundbuch als Eigentümer brauchen Sie
KEINE Miete zu bezahlen.
LG aus Bernburg
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin im Juli diesen Jahres in eine Wohnung in einem
Mehrfamielenhaus/-block gezogen. Auf dem Grundstück
stehen
diverse Garagen. Eine der Garagen habe ich von einer
anderen
Mieterin abgekauft und musste an die Vermieter
monatlich 10
Euro Grundsteuern abführen. Nun ist der Vermieter in
die
Insolvenz gegangen und seit 01.November gibt es einen
neuen
Eigentümer. Nun wurde mir von dem neuen Verwalter
mitgeteilt,
dass mir diese Garage gar nicht gehört wegen dem
„Sachenrechtsbereinigungsgesetz“. Ich könnte diese
Garage nun
mieten. Aber warum sollte ich das tun wenn mir die
Garage
gehört? Bereits vor 12 Jahren wurde die Garage von dem
damaligen Eigentümer verkauft und ist seit dem immer
wieder
weiterverkauft wurden. Natürlich auch mit Kaufvertrag.
Es kann doch wohl nicht sein, dass der jetztige
Eigentümer
einfach behauptet, diese Garage gehört mir nicht, wenn
sie
schon seit so vielen Jahren verkauft ist.
Wie kann ich mich jetzt weiter verhalten? Ich werde
doch keine
Miete für meine eigene Garage bezahlen!?!
Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße
Ines
Hallo,
wenn es einen Mietvertrag zwischen Ihnen und dem ehemaligen Besitzer gibt, sollte alles in Ordnung sein. Liegt der vor? Verkauf bricht nicht Mietrecht! Dann wäre alles OK…
Mich würde, rein privat, Ihr Pseudonym interessieren; in den meisten asiatischen Sprachen heisst ja „Kara“ Schwarz und im slawischen „Bela“ oder „Biala“ Weiß.
Helfen Sie mir bitte auch???
Lg,
Peter
Hallo,
das ist ein Fall für den Anwalt und hat wirklich nichts mit Mietrecht, sondern Verkaufsrecht zu tun. Da es bei Garagen und deren Standplätzen neue Sonderregelungen gibt, empfehle ich die Konsultation des Anwaltes unbedingt.
Ich wünsche Ihnen dazu viel Erfolg-der sicher langwierig wird.
MfG
Waldi64
Hallo Ines,
Ohne Kenntnis des Kauvertrages und des genauen Sachverhalts kann keine seriöse Auskunft gegeben werden. Der Sachverhalt erscheint mir hier widersprüchlich, wenn Sie einerseits sagen, Sie hätten die Garage gekauft, aber an den Vermieter Grundsteuer entrichtet. Entweder wurde die Garage gekauft - hier wäre dann der Kaufvertrag auf seine Wirksamkeit zu prüfen - oder aber Sie haben die Garage nur gemietet.
Wenn Sie eine Immobilie gekauft haben, haben Sie einen Kaufvertrag und einen Grundbuchauszug, in dem Ihr Eigentum Belegt ist. Da Sie die Grundsteuer jedoch nicht selbst an die Gemeinde zahlen sondern an den ehemaligen Vermieter, scheint dieser der Eigentümer zu sein. Geht der Insolvent, ist das Eigentum weg und der neue Eigentümer kann Ihnen einen Mietvertrag anbieten.
Konkret kann ich Ihnen hier keine Antwort geben, da ich nicht weiß, was ich mir unter dem Kauf der Garage vorstellen soll. Da die Garage auf einem Grundstück steht können Sie nur Eigentümer werden, wenn sie beim Notar einen Kaufvertrag über dieses Garagengrundstück abgeschlossen haben. Eigentümer ist immer der, der mit seinem Namen im Grundbuch steht. Was für eine Form hatte denn ihr „Kaufvertrag“? Mir kommt die Sache nämlich sehr merkwürdig vor - normalerweise kann man eine Garage nicht einfach kaufen ohne den dazugehörigen Grund. Grund wiederum kann man nur kaufen, wenn man beim Notar war, der das alles dokumentiert etc. Sollte es sich um keine massive Garage handeln, also etwa eine Art Holzgerüst, Metallgerüst oder ähnliches, so könnte es sein, dass sie eben nur dieses abgekauft haben, der Grund auf dem die Garage steht aber nach wie vor einem anderen gehört. In diesem Fall müssten Sie tatsächlich Miete für die Benutzung des Grundes bezahlen. Sie sollte mir noch schreiben, wie der Kaufvertrag konkret aussah und was für eine Garage das genau ist.
Viele Grüße!
Hallo Peter,
danke für die Antwort. Und nun zu Deiner Frage:
das Schwarz für Kara ist korrekt, und Bela bedeutet sinngemäß Teufel, das Verderben, das Böse. Das kommt aus dem Türkischen. Ich finde das Wortspiel interessant. Denn Bella auf Italienisch bedeutet dann wieder „schön“.
Und manachmal bin ich eben bela und manchmal bella
o)
Liebe Grüße
Ines
Hallo,
ich weiß selber noch nicht, ob das Grundstück mit gekauft wurde. Ich gehe aber erstmal davon aus, dass das nicht der Fall ist. Ich wäre auch einverstanden dann für den Grund Miete zu zahlen, aber eben nicht für die Garage. Das ganze ist ein großes Grundstück und es ist eine Garagenreihe mit ca.10 zusammenhängenden Garagen mitten im Grundstück. Also sowieso schwierig den kleinen Grund zu verkaufen und umzuschreiben. Die Garagen selbst sind gemauert mit Holztüren. Ich versuche gerade die damaligen Besitzer ausfindig zu machen und die Originalkaufverträge zu bekommen und weiter Details zu erhalten.
Aber generell fände ich es unverschämt, wenn ich als letztes Glied in der Kaufen-Verkaufen-Kette nun auf meinem Geld sitzen bleibe.
Vielen Dank aber schonmal für die Antwort.
Viele Grüße
Ines
Hallo nochmal,
es ist rechtlich nicht möglich Eigentum an einer gemauerten Garage zu erlangen ohne Eigentum am Grundstück zu haben. Immer wenn Gebäude mit dem Grundstück fest verbunden sind, sind sie rechtlich Bestandteil des Grundstückes. Das heißt, dass Sie gar kein Eigentum an der Garage haben! Diese gehört in jedem Fall dem Eigentümer des Grundstücks, also dem Vermieter.
Das ist eine sehr brisante Sache - es besteht der Verdacht, dass Sie von der Person, die Ihnen die Garage verkaufte betrogen worden sind. Sie haben nämlich für etwas bezaht - nämlich die Erlangung von Eigentum an der Garage - was jedoch rechtlich unmöglich ist! Sie haben also „für nichts“ bezahlt.
Ich empfehle Ihnen, falls es möglich ist, mit den „Verkäufern“ Kontakt aufzunehmen und diese darauf anzusprechen. Wussten die Verkäufer nämlich, dass Sie die Garage gar nicht verkaufen konnten, da diesen das dazugehörige Grundstück nicht gehört, so ist das ein Fall für den Staatsanwalt.
Ich empfehle Ihnen einen Anwalt zu beauftragen. Sollten Ihre finanziellen Verhältnisse nicht ausreichend sein, so können Sie am Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Sie können dann kostenneutral einen Anwalt aufsuchen. Informationen hierzu unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte! Halten Sie mich auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht.
Viele Grüße!
PS: Das genannte Sachenrechtsbereinigungsgesetz ist eine Übergangsregelung für die neuen Bundesländer. Es kann durchaus sein (das weiß ich aber nicht), dass in den neuen Bundesländern es früher,d.h. in den ersten Jahren nach der Wende, möglich war Eigentum an Gebäuden getrennt von dem Grundstück zu erlangen. Vielleicht war das auch bei Ihnen so, sodass Sie vielleicht doch noch Eigentümerin sind (dann läge auch kein Betrug vor). Um diese komplizierte Situation abklären zu können sollten Sie jedoch einen Anwalt beauftragen, der sich mit diesen Übergangsregelungen - die hier bei mir in Bayern keine Rolle spielen - auskennt.