Hi,
ich hatte vor einigen Tagen bereits einen Beitrag in dieses Forum gestellt. Ein Vermieter aus Wien hat die Kaution nicht bezahlt und auch nicht auf Anrufe, Aufforderungen, etc. reagiert.
Leider hat sich bis dato kein Kenner des österreichischen Mietrechts gemeldet. Bestehen überhaupt Unterschiede? Inzwischen hat sich eine Neuerung ergeben:
Der Vermieter hat endlich das Telefon beantwortet und sich mit einem längeren(?) Auslandsaufenthalt herausgeredet. Nun stellt er Forderungen für eine Reperatur, die er von der Kaution abziehen will. Die Heizanlage (Boiler) über der Spüle leckt. Dieses Problem bestand zwar schon kurz vor dem Umzug meiner Freundin, allerdings hat sie es nicht richten lassen, weil der Umzug eben kurz bevor stand. Ich finde es wirklich eine Frechheit, das er jetzt damit kommt, zumal er von dem Schaden informiert war und er die Wohnung abgenommen hat. Im übrigen bin ich der Auffassung das Schäden dieser Art unter Verschleiß fallen und vom Vermieter zu beheben sind. Bitte belehrt mich eines besseren, wenn das nicht so ist (nichtmal im dt. Mietrecht).
Auch sonst wäre ich über Ratschläge dankbar.
Viele Grüße
Christian
