Mietrecht

Hi,
ich hatte vor einigen Tagen bereits einen Beitrag in dieses Forum gestellt. Ein Vermieter aus Wien hat die Kaution nicht bezahlt und auch nicht auf Anrufe, Aufforderungen, etc. reagiert.
Leider hat sich bis dato kein Kenner des österreichischen Mietrechts gemeldet. Bestehen überhaupt Unterschiede? Inzwischen hat sich eine Neuerung ergeben:

Der Vermieter hat endlich das Telefon beantwortet und sich mit einem längeren(?) Auslandsaufenthalt herausgeredet. Nun stellt er Forderungen für eine Reperatur, die er von der Kaution abziehen will. Die Heizanlage (Boiler) über der Spüle leckt. Dieses Problem bestand zwar schon kurz vor dem Umzug meiner Freundin, allerdings hat sie es nicht richten lassen, weil der Umzug eben kurz bevor stand. Ich finde es wirklich eine Frechheit, das er jetzt damit kommt, zumal er von dem Schaden informiert war und er die Wohnung abgenommen hat. Im übrigen bin ich der Auffassung das Schäden dieser Art unter Verschleiß fallen und vom Vermieter zu beheben sind. Bitte belehrt mich eines besseren, wenn das nicht so ist (nichtmal im dt. Mietrecht).

Auch sonst wäre ich über Ratschläge dankbar.

Viele Grüße
Christian

Hallo!

Bereits im Posting zuvor hattest Du wenig Resonanz, so daß ich als Laie einmal versuchen möchte, einen Vorschlag zu machen, und sei es nur durch Korrektur ein Ergebnis zu erzielen :smile:

Ich kenne mich nur grob in deutsche Rechtsangelegenheiten aus, und überhaupt nicht in österreichischen.

Prinzipiell ist es aber generell so: wann immer man etwas von jemanden möchte, wo man meint, daß es einem zustände, muss man diesen Anspruch auch geltend machen.

Kein Vermieter kann eigenmächtig die Kaution für Reperaturen einbehalten. Er hat aber (zumindest in D) das sogenannte Vermieterpfandrecht, welches er aber auch (behördlich) geltend machen muss. Hier hat der Betroffene dann Möglichkeit zum Widerspruch.

Wenn die Wohnung bereits durch den Vermieter abgenommen worden ist (und es zudem auch noch ein Abnahmeprotokoll über die Abnahme gibt), sieht es so aus, daß er eigentlich verpflichtet ist, die Kaution zurück zu zahlen.

Ich würde die Kaution per Mahnung über ein Einschreiben/Rückschein beim Vermieter einfordern mit dem Hinweis, daß er bereits die Wohnung abgenommen hätte. Hätte er noch weitere Forderungen an den Mieter, dann solle er diese begründen und erklären, warum diese Reperaturarbeiten in die Verantwortung des Mieters fallen würde, da Eures Erachtens nach die Wohnung in Mieterpflicht entsprechendem Zustand übergeben worden ist. Reagiert er nicht, sollte eine zweite Mahnung folgen, evtl. mit dem rechtlichen Hinweis, daß er sich unter bloßer Einbehaltung der Kaution durch unerlaubte Handlung ggf strafbar mache.

Zwischenzeitlich könnte man sich auch einmal beim Mieterschutzbund kundig machen (gibt’s bestimmt auch in Österreich), da sind dann auch Experten, die ganz genau wissen, wie in solchen Fällen zu verfahren ist bzw. wer hier im Recht ist.

Gruß
Patrick

Hi Christian

Leider hat sich bis dato kein Kenner des österreichischen
Mietrechts gemeldet. Bestehen überhaupt Unterschiede?

Ja, und sogar ziemlich große.

er Forderungen für eine Reperatur, die er von der Kaution
abziehen will. Die Heizanlage (Boiler) über der Spüle leckt.

Für die Wartung und Kleinreparaturen an Boilern ist üblicherweise der Mieter zuständig.

Frechheit, das er jetzt damit kommt, zumal er von dem Schaden
informiert war und er die Wohnung abgenommen hat.

Gibt es ein Übernahmeprotokoll?

bin ich der Auffassung das Schäden dieser Art unter Verschleiß
fallen und vom Vermieter zu beheben sind.

Wenn der Boiler kompett getauscht werden müßte, dann wäre es eindeutig Sache des Vermieters.

Auch sonst wäre ich über Ratschläge dankbar.

Tja, setz dem Vermieter eine Nachfrist und wende Dich notfalls an die Mietervereinigung bzw. die Arbeiterkammer.

Gruß
Edith

Hallo!

Also das Mietrecht ist derart kompliziert, dass allgemeine Auskünfte sehr schwer zu erteilen sind - es gibt sehr viele Detailregelungen und eine schlechte Systematik.

Ich kann dir Folgendes empfehlen:

  1. irgendeinen Mieterschutzbund, da gibt’s mehrere
  2. erste anwaltliche Auskunft gibt’s kostenlos bei der Rechtsanwaltskammer, einfach anrufen und fragen, wann diese Rechtsberatung stattfindet
  3. Arbeiterkammer wenn du Mitglied bist
  4. wenn du eine Rechtsschutzversicherung für Mietsachen hast, dann sollte die Rechtsschutzversicherung die entsprechende Beratung durch einen Rechtsanwalt zahlen

Gruß
Tom