Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage bzgl. des anstehenden Winters bzw. Schneefall.
Und zwar ist es so, dass meine Freundin Mieterin eines Ladenlokals ist.
Im Haus selbst lebt noch eine Familie, sowie die Vermieter bzw. Hausbesitzer selbst.

Nun kam heute morgen der Hausbesitzer in einem Gespräch auf das Thema Schneefall und Haftung.
Folgendes ist meiner Freundin nun aufgetragen worden:

Da sie für die Fläche des Ladenlokals verantwortlich ist, verpflichtet der Hausbesitzer sie dazu, die Fläche des gesamten Hauses auf dem Gehweg bis 7 Uhr morgens zu räumen.
Ist dies rechtens?
Zum einen übertrifft die Fläche des Hauses die des Ladenlokals, heißt: Muss sie wirklich die gesamte Hausfläche aufm Gehweg freimachen oder nur den Bereich des Ladenlokals?
Zum anderen wohnt meine Freundin nicht im Haus, sondern einige Minuten vom Ladenlokal entfernt.
Ist es wirklich ihre Pflicht, zukünftig um 6 Uhr morgens aufzustehen, zu überprüfen ob es geschneit hat und dies unter Umständen zu entfernen, wenn sie erst um 11 Uhr das Ladenlokal öffnet?

Und wieso hat der Hausbesitzer selbst nicht die Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Gehweg geräumt ist?

Vielleicht können sie mir/uns ja weiterhelfen.

Vielen Dank vorab und viele Grüße!

Hallo verehrter User,
ich möchte Ihnen mitteilen, daß ich aus rechtlichen Gründen normalerweise keine Hausbesitzer, Vermieter, Unternehmer, Selbständige etc. „betreue“.
Im übrigen sollte Ihre Freundin sich selber melden können oder ist sie entmündigt ?
Zu Ihrer Anfrage nun folgendes:
1)
Es ist >wirklichnur die Gehwegfläche im Bereich des Ladenlokals

Hallo Mario,

es kommt auf den Mietvertrag an.
Ist dies im Mietvertrag geregelt muss Sie es machen. Ist es dort nichts geregelt, dann nur vor dem Laden bzw. gar nicht. Das müsste dann rechtlich überprüft werden.
Grundsätzlich hat der Eigentümer dazu die Pflicht, allerdings wenn im Gewerbemietvertrag was anderes geregelt ist gilt der Mietvertrag.

Viele Grüße
Ihr Exp.

Hallo, Mario

Nach §535 BGB obliegt das reinigen und die Schneebeseitigung als auch das streuen der Flächen bei Schnee- und Eisglätte dem Grundstückseigentümer /Vermieter. Vom Gesetz ist es jedoch gestattet, diese Arbeiten im Mietvertrag auf den /die MieterIn zu übertragen.

Also musst du und deine Partnerin in dem Mietvertrag nachschauen, was deine Partnerin und der VermieterIn in dieser Angelegenheit der Straßenreinigung und das beseitigen des Schnees bei Schneefall und bei Schnee- und Eisglätte vereinbart haben.

Ist in dem Mietvertrag vereinbart, dass diese Arbeiten von der Mieterin des Ladenlokals auszuführen sind, hat deine Arbeiten diese Verpflichtung auch zu erfüllen.

Eine andere Frage ist die Haftungsfrage, wenn wegen Unterlassen der vorgenannten Arbeiten ein Dritter dadurch zu schaden kommt, weil nicht rechtzeitig der Schneider geräumt oder bei Schnee- und Eisglätte nicht rechtzeitig mit abstumpfendem Material gestreut wurde. Dafür kommt in der Regel die Grundstückshaftpflicht-Versicherung des Grundstückseigentümers auf. Da solltet ihr den Vermieter fragen, ob er eine Grundstückhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Dessen ungeachtet sollte deine Partnerin sich überlegen, ob sie sich hinsichtlich dieser Verpflichtung nicht ebenfalls mit einer Haftpflichtversicherung absichern sollte, die sie ohne hin für ihr Ladenlokal haben sollte. Den sofern vereinbart wurde, dass deine Partnerin die oben genannten Aufgaben erfüllen muss und es nicht tut und es passiert ein Unfall, dann haftet zuerst die Grundstückshaftpflicht. Jedoch kann sie dann deine Partnerin dafür haftbar machen.

Bevor sie eine erweiterte Haftpflicht Versicherung abschließt, sollte sie abklären, ob der Vermieter die Prämie für die Grundstückshaftpflicht nicht in den Betriebskosten verrechnet. In einem solchen Fall bräuchte sie nicht unbedingt eine derartige Versicherung, da sie ja ihren Beitrag an den Kosten der Versicherung in dem Teil der Betriebskosten zu tragen hat. Da gibt es auch entsprechende Rechtsprechung.

Mit freundlichen Grüßen

Willi

Die Schneeräum-Aufgabe kann schon auf die Mieter umgelegt werden. Man kann zwar auch den Vermieter damit beauftragen, der darf allerdings dann die Kosten für den „Schneeräumer“ in die Nebenkosten rechnen. Also grundsätzlich ist es so, dass die Mieter das machen.
Wenn die Fläche vor dem Ladenlokal nicht nur zu dem Laden gehört, insbesondere, wenn es öffentlicher Grund ist, der um das Haus führt (Gehsteig), so müssen alle Mieter gleichermaßen für die Räumung sorgen.

Lieber Mario,

was steht denn im Mietvertrag bezüglich der Schneeräumung?

Bei Gewerbemietverträgen kann der Vermieter viel mehr Pflichten auf den Mieter abwälzen.

Sollte also die Schneeräumung im Mietvertrag stehen, muss deine Freundin dafür Sorge tragen. Ob sie es selber macht oder einen Hausmeisterservive beauftragt, bleibt ihr üerlassen.

Schönen Gruß

Lendzy

Hallo & Sorry, das ich mich jetzt melde,
habe im Moment kaum Zeit on zu gehen.
Bin im Umzug.
Normaler weise ist sie schon dazu verpflichtet
den Gehweg zu räumen, allerdings vor ihrem
Ladenlokal, meines Wissens.
Das ist weniger meine Wissensrichtung, um genaue
Auskunft zu geben.
Wünsche viel Erfolg, lG