Liebe/-r Experte/-in,
ich habe gerade Post von meinem Vermieter bekommen. Er ändert unsere Abmachungen, die wir vor fast 3 Jahren eher lax und unschriftlich vereinbart habe, da wir „befreundet“ sind.
Auf einmal darf ich mein Motorrad nicht mehr neben der Eingangstür abstellen, die Garderobe vor meiner Eingangstür muss ich abbauen und den Garten pflege ich nicht genug, weshalb er nun einen professionellen Gärtner mit anteiligen Kosten beauftragen will (Ich habe immer gemäht, usw.da es „mein“ Garten war und es ihm egal war, wie er aussah!)Und im Frühjahr 2010 soll ich jetzt endlich dichte Fenster bekommen, aber jetzt schon höhere Abschlagszahlungen bezahlen.
Meine Fragen: Geht das einfach so? Gibt es ein Gewohnheitsrecht? Kann mein Vermieter einfach so alles ändern? War es o.k., dass ich schon beim Einzug auf neue Fenster beharrte, sie nicht bekam und daraufhin die erhöhten Nebenkosten aufgrund der undichten Fenster nicht bezahlt habe?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Odette Schumann
Hallo,
es ist das typische Dilemma der mündlichen Vereinbarungen; aber: mündliche Verträge haben gleichen Wert wie schriftliche, die Beweisführung ist ggf. schwieriger.
- Das Motorrad darf weiterhin so ebgestellt werden wie bisher unbeanstandet vom Vermieter, einseitige Änderung von diesem, die nicht sachlich begründet ist (Sicherheit,Behinderung o.ä.), wäre Willkür.
- Die Garderobe vor der Wohnungstür ist zu beseitigen, da die gemietete Wohnung erst hinter der Eingangstür beginnt.
- Wenn der Vermieter die mündlich vereinbarte Gartenpflege nicht begründet bemängelt und Abstellung gefordert hat, ist eine einseitige Vertragsänderung nicht rechtlich haltbar; außer er will eine grundhafte Umgestaltung des Gartens/Parks vornehmen. Es ist für mich nicht erkennbar, ob der Garten allein von Ihnen genutzt werden kann, oder Allgemeingut ist. Hier tauchen noch weitere Fragen auf, die diesen Beantwortungsrahmen sprengen würden.
- Die Nichtzahlung von „überhöhten Nebenkosten wegen undichter Fenster“ ist rechtlich nicht begründet!! Es wäre nur eine Mietminderung wegen der nicht dem vertragsgemäßen Zustand entsprechenden Fenster denkbar. Als solche Mietminderung werden Sie es dem Vermieter aber nicht angezeigt haben, also könnte er die fehlenden Zahlungen einklagen und würde sehr wahrscheinlch Recht bekommen.
Merke: Mietmängel immer schriftlich anzeigen, dem Vermieter eine Frist zur Abstellung setzen (festen Termin!) und angemessene Mietminderung androhen, die dann aber auch tatsächlich ab dem Anzeigedatum praktiziert werden muss, wenn der Mangel nicht beseitigt wurde. Nur wenn dem Vermieter Geld entzogen wird, handelt er auch, eine alte Erfahrung.
- Der Einbau neuer Fenster wird eine Modernisierung, deren Kosten abzüglich eingesparter Reparaturkosten als Modernisierungsumlage auf den Mieter umgelegt werden dürfen; 11% anteiliger Kosten auf die Jahresmiete.
3 Monate vorher muss der Vermieter die Modernisierung dem Mieter schriftlich ankündigen und danach eine aufgeschlüsselte Abrechnung dem Mieter geben mit der Mieterhöhung, die zum 1. des übernächsten Monats wirksam wird - nie vorher!!!
Ich hoffe alles erfasst zu haben und rate bei zu erwartendem Streit zu professioneller Hilfe - Mieterverein oder Anwalt.
Gruß suver