ich habe ein paar fragen zum thema mietrecht. seit einiger zeit wohne ich bei einer früh verwitweten frau unterm dachgeschoss zur untermiete und bezahlte dabei bisher 400€ warm für 64qm inklusive sat-tv, festnetzflatrate, internet und allen weiteren nebenkosten. nun sind in letzter zeit folgende unannehmlichkeiten aufgetreten:
sie ist alleinstehend, hat aber einen hund, und arbeitet vollzeit im schichtdienst, um das haus behalten zu können. daher werde ich - der auch schichtdienst hat - gelegentlich „genötigt“ mit dem hund raus zu gehen wenn sie nicht da ist. mal nach absprache, mal liegen aber auch unerwarterweise hinweiszettel vor meiner tür wenn man eigentlich gerade direkt los muss.
der hund bellt jedesmal minutenlang, wenn jemand in oder aus der seitenstraße unserer wohnsiedlung fährt. zudem bellt er vermehrt, wenn frauchen das haus verlässt - was mich v.a. nach meiner nachtschicht trotz ohrenstöpseln dermaßen stört…!
war ja call & surf mitnutzen inklusive. nur hat sie sich jetzt mit der telekom verstritten und möchte den anbieter wechseln. im haus befinden sich 2 telefonbuchsen, auf die aber nur analog eine nummer vergeben ist. somit klingeln ständige anrufe für sie ständig bei mir mit (was sehr nervig ist). kauf und legen einer isdn leitung mit getrennten nummern würde jedoch 150-180 euro kosten (ewetel).
die fragen:
ist regelmäßiges gassigehen eine gefälligkeit oder eine dienstleistung?!?
sind ruhestörungen wie ständiges telefonklingeln und hundegebell persönliches pech oder grund für eine mietminderung?!?
sind anbieterwechsel mein problem? sie braucht kein internet, ich schon. daher sollen die kosten in zukunft geteilt werden (mietsteigerung), bzw. müsste ich die zusatzkosten für eine eigene telefonnummer-legen-lassen tragen?!?
Regelmässiges Gassigehen ist m.E. eine Gefälligkeit. Das kann man aber auch anders sehen. In der Schweiz gilt es, die Gefälligkeit vom einfachen (unentgeltlichen) Auftrag abzugrenzen. Kriterium dabei ist der Rechtsbindungswille. Hypothese: Falls Sie unachtsam sind und der Hund wird überfahren, bei der Gefälligkeit können sie nicht belangt werden. Wird ein Auftrag angenommen, werden sie wegen Verschulden (Fahrlässigkeit) schadenersatzpflichtig, wobei der Affektionswert den Wert eines Tieres schnell übersteigen kann. Mit der Gefälligkeit sind Sie besser bedient.
Beim Nachbarrecht geht es um die Frage, ob die Immissionen übermässig sind oder nicht. Wird dies bejaht, steht eine ganze Pallette an Klagen zur Verfügung: Auf Unterlassung, auf Beseitigung, Feststellung oder auf Schadenersatz. Auch mit sachenrechtlichen Behelfen kann sie ein Mieter wehren. Ob die Immission übermässig ist, beurteilt sich nach objektiven Kriterien und ist für den Einzelfall zu beurteilen. Nächtliches Hundegebell ist m.E. klar eine übermässige Immission, die man nicht dulden muss.
Mietrecht: Der Vermieter muss die Sache im tauglichen Zustand übergeben und auch während der Mietdauer erhalten. Kleinere Mängel (bis 100 Euro) muss der Mieter selber beseitigen. Gibt es während der Mietdauer einen Mangel, muss man den Vermieter benachrichtigen und hat wiederum diverse Möglichkeiten: Klage auf Beseitigung des Mangels, Mietzinsreduktion, Ersatzvornahme, Mietzinshinterlegung und bei Verschulden des Vermieters gibt es Schadenersatz. Lärm und Telefone, die nicht an Sie gerichtet sind, sind von meinem Standpunkt aus klar Mängel i.S. des Gesetzes. Wie gesagt, muss aber die individuelle Situation im Detail analysiert werden, um diese Frage beantworten zu können.
Wie sich das mit dem Anbieterwechsel verhält kann ich nicht beurteilen. War beim Abschluss des Mietvertrages abgemacht, dass Ihnen Telefon und Internet zur Verfügung stehen und im Mietzins inklusive sind, dann ist bei Wegfall dieser Möglichkeit von einem Mangel auszugehen, mit den oben angesprochenen Konsequenzen.
danke für die ausführliche information. zum letzten punkt: es wurde eine vorlage für mietverträge handschriftlich ausgefüllt. dort haben wir auch reingeschrieben was alles inklusive ist bzw. mitgenutzt werden kann. u.a. halt auch wegen dem bestehenden tarif nationale festnetz- & internetflatrate.