Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte aus meiner Wohnung ausziehen, 1. da sie für mich mittlerweile zu teuer ist (Trennung vom Partner) und 2. da es unertragbar ist mit meinem Nachbarn zu leben.
Dessen Frau hat vor ein paar Monaten bei mir vor der Tür gestanden (mitten in der Nacht), da er sie verprügelt hatte und mich gebeten die Polizei zu rufen, da er alle elefone zerstört hat… ich habe das getan… in dieser Nacht hat er mich und mein Kind bedroht („ich mach dir und deinem Blag das Leben zur Hölle“)und versucht meine Tür einzutreten. Tage später hat er mich in der Stadt bespuckt. Sobald allerdings Zeugen da sind ist er nett und freundlich. Meinem Vermieter habe ich das damals gemeldet und ihn darauf hingewiesen, das ich damit nicht zu Recht komme. Bei meinem Einzug bin ich schließlich vorgewarnt worden und habe vom vermieter gesagt bekommen, das sie ihm kündigen, sollte irgendwas sein, da er sowohl meine Vormieterin (auch alleinerziehend) und die Vermieterin schon verbal angegriffen hatte. Er meinte dann er würde mit ihm reden… daraufhin erzählten meine Nachbarn bei meinem Vermieter Lügen über mich (Drogenabhängig, etc…) und nichts weiter geschah. Mittlerweile murmelt mein Nahbar zwar „nur“ noch vor sich hin, wenn er mich sieht, allerdings verstehe ich das nicht, weil türkisch, allerdings verstehe ich die Tonart und fühle mich weiterhin bedroht.
Ich kann nicht mehr, ich schränke mein Leben und das meines Sohnes total ein, bspw. habe ich keinen Kindergeburtstag gefeiert aus Angst, das es Ärger gibt.
Ich könnte jetzt zum 1. Januar umziehen… aber hab ja 3 Monate Kündigungfrist… ich kann aber keine 2 Wohnungen bezahlen.
Was kann ich machen ? Habe versucht mit den Vermietern zu reden, funktioniert aber nicht…
Hallo,
die einzige Möglichkeit, die Ihnen bleibt, ist die Suche nach einem Nachmieter, den der Vermieter zwar nicht akzeptieren muss, aber könnte. Ansonsten gibt es keine andere Möglichkeit, als umzuziehen und den alten Vermieter um Ratenzahlung wegen der offen gebliebenen Mieten zu bitten.
Gruß
apfjur http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Hallo,
leider sind das zivilrechtliche Sachen. Du hättest bei jeder Attacke durch den Nachbarn Strafanzeige erstatten müssen. So hättest Du dann die sogenannten Tagebuchnummern. Bei Häufung derartiger Vorfälle hättest Du sicherlich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen können. Ohne Anzeigen wärst Du auf die Kulanz des Vermieters angewiesen, welche Dir allerdings verwehrt wurde, wie Du schon geschrieben hast. Du wirst sicherlich die Kündigungsfrist einhalten müssen. Wenn Du eher ausziehst und es käme ggf. zum Rechtsstreit zwischen Dir und Vermieter, ist Deine Beweislast ohne die Tagebuchnummern oder Zeugen eher dürftig und Du würdest unter Umständen den Rechtsstreit verlieren.
Hoffe ich konnte etwas helfen. Lg Chris
******************************************************
Hallo verehrte Kathrin,
in Ihrem Fall kann ich Ihnen nur empfehlen, sofort einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen. Für die Anwaltskosten können Sie einen „Beratungshilfeschein“ beim Amtsgericht beantragen, sofern Sie finanziell schlecht gestellt sind.
Beste Grüße USKO
Der Vermieter verweigert jegliche Ratenzahlung und will auch nicht das ich einen Nachmieter suche. Gab es nicht mal eine Regelung das man nur eine bestimmte Anzahl an Nachmietern suchen muss ?
Nein, leider handelt es sich bei der Annahme, der Mieter müsse nur eine bestimmte Anzahl an Nachmietern bringen, um von den Pflichten des Mietvertrages frei zu werden, um einen der größten juristischen Irrtümer.
Der Vermieter ist in seiner Entscheidung frei, an wen er vermietet und entsprechend kann ihm nicht auferlegt werden, jeden soundsovielten Nachmieter zu akzeptieren.
Noch einen kleinen Gedankenanstoß:
Wenn der Vermieter Ihnen nicht entgegenkommt, können Sie auch nur das tun, was Ihnen möglich ist. Und wenn Sie ab dem 01.01. die Miete beim alten Vermieter nicht auf einmal zahlen können, dann können Sie sie nicht auf einmal zahlen und müssten von sich aus eine Ratenzahlung anfangen.
Sie könnten eventuell „fristlos aus wichtigtem Grund“ außerordentlich kündigen. In diesem Fall müssten Sie allerdings das Vorliegen des wichtigen Grundes nachweisen, was nicht einfach sein wird. Erstens müssten Sie beweisen, dass tatsächlich die „murmeleien“ stattfinden und zweitens müssten Sie dann noch darlegen, woraus sich die Bedrohung ergibt, die es für Sie unzumutbar macht in der Wohnung zu bleiben. Es wird daher wahrscheinlich - insb. wenn es keine Zeugen für die bisher stattgefundenen Bedrohungen (Türtritte etc) gibt sehr schwierig für Sie das alles nachzuweisen.
Bis Ende Dezember ist es ja noch ein bisschen, vielleicht kriegen Sie den Vermieter doch noch dazu, dass er sie vorzeitig gehen lässt. Ansonsten rate ich Ihnen es noch etwas dort auszuhalten und normal zu kündigen. Sollten Sie noch nicht gekündigt haben sollten Sie das bis spätestens den dritten Werktag des Dezembers tun (besser noch im November), das Mietverhältnis endet dann Ende Februar. Vielleicht finden Sie bis dann eine andere Wohnung.
Viele Grüße!