Guten Tag,
ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen.
Hatte die Whg nicht renoviert (stand aber im Mietvertrag) habe 1 Jahr und 10 Monate in der Whg gewohnt. Bin vor Ablauf der Kündigungsfrist ausgezogen, da ein Nachmieter da war. Sie ist gleich am nächsten Tag eingezogen. Hat selbst renoviert.
- Wann muß der Vermieter meine Kaution auszahlen?
- Kann er sie unter bestimmten Umständen zurückhalten?
- Habe für 2008 noch keine Nebenkostenabrechnung. Konnte erfahren, daß es keine geben soll. Ist für mich schlecht, da ich nur am Wochenende die Wohnung bewohnt habe. (Beim Strom wurde auch auf 50% gekürzt)
Ich weiß das der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen muß. Wie kann ich hier Druck ausüben, wenn er das nicht will?
- Angenommen er erlässt der Nachmieterin ein Monatsmiete als Entschädugung für Renovierungsarbeiten. Hätte er mir das anzeigen müssen und mich auffordern zu renovieren?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
MfG
Michael
Guten Tag,
ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen.
Hatte die Whg nicht renoviert (stand aber im Mietvertrag) habe
1 Jahr und 10 Monate in der Whg gewohnt. Bin vor Ablauf der
Kündigungsfrist ausgezogen, da ein Nachmieter da war. Sie ist
gleich am nächsten Tag eingezogen. Hat selbst renoviert.
- Wann muß der Vermieter meine Kaution auszahlen?
In einem angemessenen Zeitraum nach Wohnungsübergabe
(ca, + - 6 Wochen)
- Kann er sie unter bestimmten Umständen zurückhalten?
Ja, wenn Schäden vorhanden sind, die nachweislich durch
unsachgemäße Behandlung entstanden sind!
- Habe für 2008 noch keine Nebenkostenabrechnung. Konnte
erfahren, daß es keine geben soll. Ist für mich schlecht, da
ich nur am Wochenende die Wohnung bewohnt habe. (Beim Strom
wurde auch auf 50% gekürzt)
Ich weiß das der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung
erstellen muß. Wie kann ich hier Druck ausüben, wenn er das
nicht will?
Der Vermieter hat ein Jahr Zeit, die NKR zu erstellen; danach: Mahnung; Anwalt; Gericht!
- Angenommen er erlässt der Nachmieterin ein Monatsmiete als
Entschädugung für Renovierungsarbeiten. Hätte er mir das
anzeigen müssen und mich auffordern zu renovieren?
Die Rechtsprechung ist dahin gehend, dass Nachmieter, die eine Wohnung nach ihrem eigenen Geschmack renovieren können, einen Vorteil haben, der die unrenovierte Wohnung ausgleicht!
D.h.: kein Anspruch auf Erstattung von Routine-Renovierungsarbeiten; nur wenn Arbeiten erforderlich sind, um die Wohnung in den Ursprungszustand zurück zu versetzen; z.B. ein Loch in Wand wieder auffüllen, weil man sich eine Durchreiche eingebaut hatte o.ä.
Ich freue mich auf Eure Antworten.
MfG
Michael
Guten Tag,
ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen.
- Wann muß der Vermieter meine Kaution auszahlen?
Dazu kann er sich bis zu 6 Monate Zeit lassen, weil er während dieser Zeit noch Ansprüche aus verdeckten Mängeln an der Mietsache geltend machen kann.
- Kann er sie unter bestimmten Umständen zurückhalten?
Bis zu 6 Monate, siehe oben.
- Habe für 2008 noch keine Nebenkostenabrechnung.
Wenn Einschreiben mit Fristsetzung nichts bringt, dann geht es nur über den Klageweg. Der Vermieter hat für die Abrechnung 2008 noch Zeit bis Ende 2009.
(Beim Strom wurde auch auf 50% gekürzt)
Diesen Satz verstehe ich nicht!
- Angenommen er erlässt der Nachmieterin ein Monatsmiete als Entschädugung für Renovierungsarbeiten. Hätte er mir das
anzeigen müssen und mich auffordern zu renovieren?
Ja
Hallo Michael,
bei den meisten Fragen kann ich Dir nicht mehr antworten, als Du gängigerweise im Internet findest. Wenn Du ernsthafte Sorgen hast bzgl. der Nebenkostenabrechnung, dann solltest Du jetzt noch versuchen, in einen Mieterverein einzutreten, das geht oft noch, wenn der Fall noch sehr neu ist. Dann hast Du einen Anwalt im Rücken und brauchst Dir um die Details keine Sorgen machen.
Viel Erfolg bei Deiner Sache,
Cornelia
Hallo,
zu 1 + 2 Faustregel er kann einen angemessenen Teil zur Deckung der NK Abrechnung zurückbehalten
zu 3 er hat Zeit bis 31.12.2009 für 2008, siehe MV
zu 4 kommt auf die persönliche Absprache, falls vorhanden, mit der NM an, ansonsten zählt das Abnahmeprotokoll.
MfG
Gastimmo
Hallo,
ich meine das hätte ich bereits beantwortet, aber das wird mir als unbeantwortet angezeigt, was ich gerade gesehen habe. Wenn das noch aktuell ist und Deine Frage beantwortet werden muss, dann bitte einfach noch einmal neu einstellen.