Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

bei mir würde vor zwei Monaten ein Rauchmelder eingebaut nun möchte mein vermieter meine Miete um 17 € erhöhen. Diese Rauchmelder sind ja von Staat gesetzlich vorgeschrieben. ab 2010 ( glaube ich ).

Ist es rechtens das diese Kosten gleich eins zu eins in meine Miete einfließen. Und ein Betrag von ca. 212 € mehr im jahr dürfen die diese kosten gleich übertragen ?

Bitte geben Sie mir ein Feedback ob diese mieterhöung rechtens ist.

Bestze grüße
Michael Adekunle

Hallo,
auch wenn Rauchmelder nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben sind (teils nur in Neubauten) halte ich diese für nützlich, sogar lebensrettend.
Der Vermieter darf aber diese Modernisierungskosten nur mit 11 % jährlich auf die Mieten umlegen (als Mieterhöhung)
Lassen Sie sich die Rechnungen zeigen und rechnen Sie nach. Hat er einen höheren Prozentsatz umgelegt können Sie begründet widersprechen (im Extremfall sogar klagen)

Viele Grüße
Rolf Bässler

Hallo Michael joho

Also das ist ein Thema was noch nicht rechtlich geregelt ist.Der Vermieter darf dir die Wartungskosten berechnen(Nebenkosten) für dir Rauchmelder.Aber 17€ ist selbst dafür auch noch viel zu teuer.Ich würde sagen dein Vermieter will dich ganz schön abziehen.

Lg Kathi

Hallo,

Rauchmelder sind nicht staatlich vorgeschrieben, sondern einzelne Landesbauordnungen verpflichten dazu. Es kommt also zur Frage, ob Pflicht oder nicht Pflicht, darauf an, wo das Haus steht. Nach meiner Kenntnis trifft diese Pflicht auf Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zu. In manchen dieser Länder mag die Einbaufrist über den 31.12.09 hinausgehen.

Die Ausstattung von Wohnungen gilt aber unabhängig von der Pflicht durchaus als Modernisierung, da sie den Gebrauchswert der Wohnung deutlich erhöht. Immerhin kann man in so einer Wohnung auch ruhig mal im Bett rauchen. :wink:

Da ich in Niedersachsen wohne und arbeite, habe ich mich bislang nicht damit beschäftigt, was der Einbau eines solchen Rauchmelders kostet. Meine Rauchmelder zuhause, die die DIN EN 14604 erfüllen, haben jeweilig einen Zehner gekostet (es geht auch etwas billiger oder teurer) und diese überprüfen und gelegentlich eine neue Batterie einlegen kann ich selbst. 17 EUR mehr pro Monat kommen mir daher sehr hoch vor. Ich erlaube mir dafür einfach mal das Zitat von § 559 BGB:

„(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
(2) Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“

Wenn 212 EUR gleich 11% der Anschaffungskosten sind, dann müsste der Vermieter rund 1900 EUR für das gute Stück bezahlt haben, was mir arg hoch vorkommt. Vielleicht denkt der Vermieter aber auch, er kann die 11% der Anschaffungskosten auf die Quadratmetermiete aufschlagen…?

Die 17 EUR könnten auch laufende Wartungskosten (Betriebskosten) enthalten, das lässt sich hier nicht ohne weiteres erkennen – wobei über die Höhe solcher künftigen Kosten aber möglicherweise noch keine gesicherten Daten bestehen (es wurde ja bestimmt noch nichts gewartet) und der Mietvertrag darauf zu prüfen wäre, ob neu hinzukommende Nebenkosten berechnet werden dürfen. Die Wartung darf der Vermieter jedenfalls von einer Fachfirma durchführen lassen und die Kosten auf die Mieter umlegen, so das AG Lübeck, Urteil vom 05.11.2007 (Az. 21 C 1668/07). Interessant: die Wohnungsbaufirma wollte von dem beklagten Mieter monatlich 1,40 EUR für Wartungskosten UND Installation haben!

Ich bin kein Rechtsberater, aber soviel kann ich sagen: das Vorgehen des Vermieters kommt mir nach alledem nicht rechtens vor.

Freundliche Grüße,

Martin Müller

Hallo Michael joho

Also das ist ein Thema was noch nicht rechtlich geregelt
ist.Der Vermieter darf dir die Wartungskosten
berechnen(Nebenkosten) für dir Rauchmelder.Aber 17€ ist selbst
dafür auch noch viel zu teuer.Ich würde sagen dein Vermieter
will dich ganz schön abziehen.

Das hab ich auch gedachte 210 € im Jahr für zwei Rauchmelder das geht doch nicht.

Lg Kathi

JA

das ist also alles ok vom meinem vermieter

JA

JA

Kosten die der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind voll umlegbar!

also kurz und korrekt JA

das ist also alles ok vom meinem vermieter

JA

Lieber Herr Müller danke für die Antwort
ich sehe das ähnlich 17 in Monat ist eindeutig
zu viel.

LG
Michael

Hallo Michael,

richtig - die Rauchmelder sind ab 2010 gesetzlich vorgeschriebene Nachrüstung lt. Bauordnung. Der Vermieter ist für die Einhaltung der Bauordnung zuständig und verantwortlich. Er muss also die Geräte installieren und ist auch berechtigt, dafür einen „Modernisierungszuschlag“ zu erheben in Höhe von jährlich 11% der Anschaffungs- und Anbringungskosten (§559 BGB). Wenn nun also die jährliche Miete um 212,- erhöht wird, dann hätten die Anbringung und die Rauchmelder an sich ca. 1.927,- gekostet, was ich stark anzweifle. Das wäre noch eine Möglichkeit etwas „zu drehen“ grundsätzlich ist die Erhöhung allerdings rechtens. Außerdem kann der Vermieter übrigens, eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung vorausgesetzt, die Kosten der „Wartung“ als Betriebskosten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung ansetzen. (Bei den Rauchmeldern muss jährlich eine Wartung durchgeführt werden - Reinigung, Batteriewechsel).

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Beste Grüße
Christian Wiesbrock

Auszug aus der Frage:


…:bei mir würde vor zwei Monaten ein Rauchmelder eingebaut nun möchte mein vermieter meine Miete um 17 € erhöhen. Diese
Rauchmelder sind ja von Staat gesetzlich vorgeschrieben…

Ist es rechtens das diese Kosten gleich eins zu eins in meine
Miete einfließen. Und ein Betrag von ca. 212 € mehr im jahr…

…:

Bestze grüße
Michael Adekunle

Rauchmelder
Hallo, da die Rauchmelderregelung noch sehr neu ist, kann dazu nichts spezielles sagen. Jedoch gilt für Modernisierungen - und hierunter fällt die Installation eines Rauchmelders meinem Empfinden nach (Was soll sie sonst sein?) - folgende Regelung:
Die Kosten für die Modernisierung können mit 1% auf die Monatsmiete aufgeschlagen werden. Somit wären, wenn der Vermieter korrekt gerechnet hat, 1%=17,-€. Dann muß der Einbau deines einen Rauchmelders 1700,-€ gekostet haben. Laß dir mal die Rechnung zeigen - da kann was nicht stimmen. Falls der Einbau aller Rauchmelder im Haus insgesamt 1700,-€ gekostet hat, muß diese Summe durch die Anzahl der eingebauten Rauchmelder geteilt werden. Das ist dann der Modernisierungspreis für einen Rauchmelder. Und da du nur einen hast, mußt du monatlich davon nur 1% zahlen. Viel Spaß beim Nachrechnen. 1 Rauchmelder kostet vielleicht 10…25€. Der Einbau 50…100€. Das ist schon großzügig gerechnet. Davon 1% ist 1€. Gruß Thomas