Hallo,
Rauchmelder sind nicht staatlich vorgeschrieben, sondern einzelne Landesbauordnungen verpflichten dazu. Es kommt also zur Frage, ob Pflicht oder nicht Pflicht, darauf an, wo das Haus steht. Nach meiner Kenntnis trifft diese Pflicht auf Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zu. In manchen dieser Länder mag die Einbaufrist über den 31.12.09 hinausgehen.
Die Ausstattung von Wohnungen gilt aber unabhängig von der Pflicht durchaus als Modernisierung, da sie den Gebrauchswert der Wohnung deutlich erhöht. Immerhin kann man in so einer Wohnung auch ruhig mal im Bett rauchen. 
Da ich in Niedersachsen wohne und arbeite, habe ich mich bislang nicht damit beschäftigt, was der Einbau eines solchen Rauchmelders kostet. Meine Rauchmelder zuhause, die die DIN EN 14604 erfüllen, haben jeweilig einen Zehner gekostet (es geht auch etwas billiger oder teurer) und diese überprüfen und gelegentlich eine neue Batterie einlegen kann ich selbst. 17 EUR mehr pro Monat kommen mir daher sehr hoch vor. Ich erlaube mir dafür einfach mal das Zitat von § 559 BGB:
„(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
(2) Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“
Wenn 212 EUR gleich 11% der Anschaffungskosten sind, dann müsste der Vermieter rund 1900 EUR für das gute Stück bezahlt haben, was mir arg hoch vorkommt. Vielleicht denkt der Vermieter aber auch, er kann die 11% der Anschaffungskosten auf die Quadratmetermiete aufschlagen…?
Die 17 EUR könnten auch laufende Wartungskosten (Betriebskosten) enthalten, das lässt sich hier nicht ohne weiteres erkennen – wobei über die Höhe solcher künftigen Kosten aber möglicherweise noch keine gesicherten Daten bestehen (es wurde ja bestimmt noch nichts gewartet) und der Mietvertrag darauf zu prüfen wäre, ob neu hinzukommende Nebenkosten berechnet werden dürfen. Die Wartung darf der Vermieter jedenfalls von einer Fachfirma durchführen lassen und die Kosten auf die Mieter umlegen, so das AG Lübeck, Urteil vom 05.11.2007 (Az. 21 C 1668/07). Interessant: die Wohnungsbaufirma wollte von dem beklagten Mieter monatlich 1,40 EUR für Wartungskosten UND Installation haben!
Ich bin kein Rechtsberater, aber soviel kann ich sagen: das Vorgehen des Vermieters kommt mir nach alledem nicht rechtens vor.
Freundliche Grüße,
Martin Müller