Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Als ich dann abends nach Hause kam, lag bei mir IN der Wohnung der Ablesezettel. So hat der Ableser bzw. mein Vermieter oder auch beide meine Wohnung einfach betreten und die Heizung abgelesen, gegen mein Willen, da ich ja um ein Alternativtermin gebeten hatte. Jetzt muss ich aber auch noch dazusagen und zugeben, dass ich nach jetzigem Stand auch eine Monatsmietzahlung in Rückstand bin. Ich bin sehr geschockt darüber, dass er meine Wohnung betreten hat, da in meiner Wohnung auch alles offen herumlag, z. B. private Briefe etc. Was würdet Ihr mir raten, wie ich hier vorgehen kann, auch mit der Hinsicht, dass ich eine Monatsmiete in Rückstand bin und mich daher wahrscheinlich auch nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen kann?

LG Frank

Hallo Frank,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:

  1. Weder Vermieter noch „Ableser“ dürfen zwecks Wohnungs- bzw. Gerätekontrolle ohne schriftliche Terminabsprache Ihre Wohnung betreten und vor allem nicht während Ihrer Abwesenheit (Straftatbestand Hausfriedensbruch und Nötigung) !
  2. Daß Sie eine Monatsmiete im Rückstand sind, legalisiert das strafbare Verhalten von Vermieter und „Ableser“ in keiner Weise !
    Erst wenn Sie mit zwei Monatsmieten im Rückstand wären, könnte der Vermieter ggf. eine fristlose Kündigung aussprechen. Und wenn Sie die (fiktiven) zwei Monatsmieten nach der Kündigung innerhalb der nächsten 30 Tage zahlen, würde damit auch die Kündigung unwirksam.
  3. Ich würde empfehlen, vorsorglich gegen beide Personen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und Nötigung bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu erstatten.
    Auch würde ich beim Arbeitgeber des „Ablesers“ eine Beschwerde einreichen und dem „Ableser“ ein generelles Hausverbot bezüglich Ihrer Wohnung erteilen ! Durchschrift der Beschwerde zur Kenntnis an den Vermieter.

Sie sollten auch mal „googeln“ unter folgenden Links:

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Hallo Frank,
abgesehen, dass in ein solcher Vorfall eine Dreistigkeit und Frechheit des Vermieters darstellt, handelte es sich um einen glatten Hausfriedensbruch.
Der Vermieter ist nicht berechtigt, einen Schlüssel einzubehalten. Sie können Ihren Vermieter unter Setzung einer Frist (ca. 1 - 2 Wochen) zur Herausgabe aller Schlüssel auffordern. Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, können Sie das Wohnungsschloss auf Kosten des Vermieters erneuern (den Rechnungsbetrag können Sie von der laufenden Miete abziehen).
Wenn sich der Vermieter über die Forderung aufregt, können Sie ihm auch sagen, dass Sie ihm das Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch eigentlich ersparen wollten …
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Kann ich auch so einfach den Zylinder vom Schloss austauschen und wenn ich nachher ausziehe wieder das alte Schloss reinsetzen? Weil dann würde ich das machen.

Hallo aus Bernburg,

grundsätzlich darf der Vermieter keinen Schlüssel zur
vermieteten Sache haben!
Wird ihre angemietete Wohnung ohne ihre Zustimmung
betreten ist es eine Straftat nach § 123 StGB.

Man kann jetzt den Vermieter fragen ob er mit der
Zahlung der rückstndigen Miete und der Mietvorauszahlung
die in der Wohnung auf dem Tisch lag einverstanden ist;
oder ohne weitere Rücksprache den Vermieter wegen Raubes
anzeigen, wenn oder das etwas verschwunden ist.

Man kann dazu Schweigen oder sich lauthals aufregen. Es
liegt einzig allein an ihnen. Ich würde es mir nicht
gefallen lassen und Schritte wählen die den Vermieter
nachhaltig an seine Straftat erinnern.

Sry - mehr kann ich dazu nicht schreiben. Schönen
zweiten Advent wünscht der Bernburger.

Liebe/-r Experte/-in,
Als ich dann abends nach Hause kam, lag bei mir IN der

Wohnung

der Ablesezettel. So hat der Ableser bzw. mein

Vermieter oder

auch beide meine Wohnung einfach betreten und die

Heizung

abgelesen, gegen mein Willen, da ich ja um ein
Alternativtermin gebeten hatte. Jetzt muss ich aber

auch noch

dazusagen und zugeben, dass ich nach jetzigem Stand

auch eine

Monatsmietzahlung in Rückstand bin. Ich bin sehr

geschockt

darüber, dass er meine Wohnung betreten hat, da in

meiner

Wohnung auch alles offen herumlag, z. B. private Briefe

etc.

Was würdet Ihr mir raten, wie ich hier vorgehen kann,

auch mit

der Hinsicht, dass ich eine Monatsmiete in Rückstand

bin und

mich daher wahrscheinlich auch nicht zu sehr aus dem

Fenster

lehnen kann?

LG Frank

Na das können Sie auf jeden Fall, immer, ständig und 5x täglich. Es ist ja schließlich Ihre Wohnung, oder wofür zahlen Sie Miete bzw. sollten Sie Miete zahlen?
Aber wenn Sie den Zylinder ohne vorherige Fristsetzung zur Herausgabe aller Schlüssel wechseln, haben Sie keinen Kostenerstattungsanspruch gegen Ihren Vermieter.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo aus Bernburg,

grundsätzlich darf der Vermieter keinen Schlüssel zur
vermieteten Sache haben!
Wird ihre angemietete Wohnung ohne ihre Zustimmung
betreten ist es eine Straftat nach § 123 StGB.

Man kann jetzt den Vermieter fragen ob er mit der
Zahlung der rückstndigen Miete und der Mietvorauszahlung
die in der Wohnung auf dem Tisch lag einverstanden ist;
oder ohne weitere Rücksprache den Vermieter wegen Raubes
anzeigen, wenn oder das etwas verschwunden ist.

Man kann dazu Schweigen oder sich lauthals aufregen. Es
liegt einzig allein an ihnen. Ich würde es mir nicht
gefallen lassen und Schritte wählen die den Vermieter
nachhaltig an seine Straftat erinnern.

Sry - mehr kann ich dazu nicht schreiben. Schönen
zweiten Advent wünscht der Bernburger.

Hallo,

danke für Deine Antwort. Verschwunden ist aber nichts, so dass es nur ein Hausfriedensbruch ist, denke ich mal.

Hallo Frank,

erst einmal muss ich Dir sagen, dass Deine offene Miete nichts mit dem „Einbruch“ der Ablesefirma und Deines Vermieters zu tun haben. Ich verstehe nicht, dass Dein Vermieter auch noch einen Schlüssel von Dir hat. War das so zwischen Euch vereinbart?
Natürlich hat Dein Vermieter nicht das Recht, ohne Deine Zustimmung in Deine Wohnung zu gehen. Lasse Dir auf jeden Fall den Zweitschlüssel aushändigen oder baue ein neues Schloss ein. Normalerweise hättest Du eine Anzeige machen können.
Das Deine Miete im Rückstand bist hat damit jedenfalls nichts zu tun. Dafür gibtes ebenfalls gesetzl. Relungen, die Deinem Vermieter freistehen (Mahnung, usw).

Hallo, ich denke, das hat sich durch meine Antwort erledigt.
Grüße, Zita

machen >sie eine Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt und teilen >sie dem Vermieter das mit.

bereits beantwortet