Liebe/-r Experte/-in,
mein Vermieter hat vor 8 Tagen angekündigt, dass er heute die Heizung ablesen möchte. Da ich zu dem Zeitpunkt aber keine Zeit hatte, hatte ich ein Zettel an die Wohnungstür gehangen und um ein Alternativtermin gebeten.
Als ich dann abends nach Hause kam, lag bei mir IN der Wohnung der Ablesezettel. So hat der Ableser bzw. mein Vermieter oder auch beide meine Wohnung einfach betreten und die Heizung abgelesen, gegen mein Willen, da ich ja um ein Alternativtermin gebeten hatte. Jetzt muss ich aber auch noch dazusagen und zugeben, dass ich nach jetzigem Stand auch eine Monatsmietzahlung in Rückstand bin. Ich bin sehr geschockt darüber, dass er meine Wohnung betreten hat, da in meiner Wohnung auch alles offen herumlag, z. B. private Briefe etc. Was würdet Ihr mir raten, wie ich hier vorgehen kann, auch mit der Hinsicht, dass ich eine Monatsmiete in Rückstand bin und mich daher wahrscheinlich auch nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen kann?
Hallo Frank,
abgesehen, dass in ein solcher Vorfall eine Dreistigkeit und Frechheit des Vermieters darstellt, handelte es sich um einen glatten Hausfriedensbruch.
Der Vermieter ist nicht berechtigt, einen Schlüssel einzubehalten. Sie können Ihren Vermieter unter Setzung einer Frist (ca. 1 - 2 Wochen) zur Herausgabe aller Schlüssel auffordern. Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, können Sie das Wohnungsschloss auf Kosten des Vermieters erneuern (den Rechnungsbetrag können Sie von der laufenden Miete abziehen).
Wenn sich der Vermieter über die Forderung aufregt, können Sie ihm auch sagen, dass Sie ihm das Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch eigentlich ersparen wollten …
Ansonsten können Sie das Schloss (den Zylinder) jederzeit austauschen, ohne dass der Vermieter Ihnen dabei etwas verbieten kann.
Gruß
apfjur http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Hallo,
in der Tat eine Unverschämtheit vom Vermieter, er hat sich damit eindeutig ins Unrecht gesetzt. Sie können es nicht mehr ungeschehen machen. Mit dem Zahlungsrückstand hat das nichts zu tun, Unrecht bleibt Unrecht.
Ich würde Ihnen empfehlen, dem Vermieter zu schreiben (per Einschreiben), dass er unerlaubt Ihre Wohnung betreten hat und damit gegen geltende Gesetzte verstoßen hat.
Gleichzeitig sollten Sie einen Vorschlag unterbreiten, wie Sie den Mietrückstand begleichen wollen, z.B. zwei - drei Raten! Ganz wichtig, damit da nicht noch mehr aufläuft (auch in Ihrem Sinne wichtig).
Grüße Zita
Liebe/-r Experte/-in,
mein Vermieter hat vor 8 Tagen angekündigt, dass er heute die
Heizung ablesen möchte. Da ich zu dem Zeitpunkt aber keine
Zeit hatte, hatte ich ein Zettel an die Wohnungstür gehangen
und um ein Alternativtermin gebeten.
Als ich dann abends nach Hause kam, lag bei mir IN der Wohnung
der Ablesezettel.
Hallo Frank, zuerst einmal wussten Sie, dass der Vermieter einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung hat. Das ist nämlich ohne Erlaubnis des Mieters nicht gestattet.
Ihr Vermieter hat somit den Tatbestand des Hausfriedensbruch begangen und Sie könnten ihn bei der Polizei deshalb anzeigen.
Da Sie schreiben Sie wären mit der Miete einen Monat im Rückstand würde ich Ihnen davon allerdings abraten.
Ich würde Ihnen raten, die ausstehende Miete sofort zu begleichen, sollten sie nämlich 2 Monate in Rückstand geraten kann Ihnen der Vermieter die Wohnung kündigen.
Ihren Vermieter sollten Sie schriftlich darauf hinweisen, dass er die Wohnung ohne Ihre Erlaubnis nicht zu betreten hat und er nicht einmal einen Schlüssel haben dürfte. Sollte er sich nicht daran halten, würde er eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erhalten. Selbstverständlich könnten Sie diese Anzeige auch sofort machen,ich tendiere jedoch immer dazu zuerst eine gütliche Einigung zu erreichen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne wieder melden.
Mit freundlichen Grüßen Memorys
Wohnung auch alles offen herumlag, z. B. private Briefe etc.
Was würdet Ihr mir raten, wie ich hier vorgehen kann, auch mit
der Hinsicht, dass ich eine Monatsmiete in Rückstand bin und
mich daher wahrscheinlich auch nicht zu sehr aus dem Fenster
lehnen kann?
Hallo,
danke für die Antwort. Nein, ich wusste nichts von dem Zweitschlüssel. Ich habe hier auch noch ein anderes Schloss liegen, was ich nun beabsichtige einzubauen. Mit der Strafanzeige etc. werd ich mir jetzt mal über das Wochenende durch den Kopf gehen lassen.
Hallo,
danke für die Antwort. Nein, ich wusste nichts von dem
Zweitschlüssel. Ich habe hier auch noch ein anderes Schloss
liegen, was ich nun beabsichtige einzubauen. Mit der
Strafanzeige etc. werd ich mir jetzt mal über das Wochenende
durch den Kopf gehen lassen.
Das mit dem neuen Schloss ist OK, mit der Anzeige sind Sie auf jeden Fall im Recht, auch schönes Wochenende Memorys
Schönes Wochenende
Frank
in Betracht kommt ein Strafantrag wegen Hausfriedensbruch.
Dies würde aber wohl die Situation zusätzlich verschärfen.
Ansonsten den VM darauf hinweisen, dass sein Verhalten wohl den Tatbestand des Hausfriedensbruches darstellen würde und Du im Wiederholungsfall Strafanzeige stellen würdest.
Was ihr Vermieter hier gemacht hat, ist natürlich nicht rechtens, eine große Handhabe haben Sie jedoch dagegen gerade nicht. Zumindest keine ohne größeren rechtlichen Aufwand.
erstaunt über die nochmalige Frage - ich hatte diese schon beantwortet hier meine nochmalige Antwort:
Den Vermieter fragen ob er mit der Mietzahlung im Voraus einverstanden ist, da sie zwei Monatsmieten auf ihrem Tisch in ihrer Wohnung liegen hatten und diese gegen den Zettel an ihrer Außenseite der Wohnungstür - vorfanden.
Natürlich haben sie alle Rechtsmittel gegen die Straftat des Hausfriedensbruchs vorzugehen. Mein Rat: erstatten Sie Anzeige bevor sie mit ihrem Vermieter reden, gegen Unbekannt, damit die Polizei ermittelt. Auch wenn sie es wissen - lassen sie die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit tun. Bedenken sie auch ihr Arzt ist nie begeistert wenn sie ihm sagen was sie haben und welche Arznei er verschreiben soll. Das will ein Arzt entscheiden und eine Ermittlungsbehörde will allein ermitteln. Außerdem ersparen Sie sich Ärger mit dem Vermieter.
LG und ein besinnliches Weihnachtsfest wünscht der Bernburger
der Klassiker. Wenn Ihnen nicht bekannt war und sie auch nicht außdrücklich damit einverstanden waren, dass ihr Vermieter einen Schlüssel hat, hat er Hausfriedensbruch begangen. Dies würde eine Strafanzeige bei der Polizei rechtfertigen.
Ein Vermieter muss ankündigen, wenn er oder eine beauftragte Person die Wohnung besichtigen will. Und das muss in einem angemessen Zeitrahmen geschehen. Soweit ich die Rechtsprechung richtig im Kopf habe, sind 5 Werktage ausreichend. Allerdings hat der Mieter auch ein „Gegenvorschlagsrecht“, wenn er den Termin nicht wahrnehmen kann.
Sie haben also alles richtig gemacht - bis auf den Mietrückstand. Aber der hat damit nichts zu tun.
Mein Tipp: Eine Strafanzeige macht nur Sinn, wenn Sie den Zutritt zu Ihrer Wohnung dokumentieren können oder der Ableser bereit ist gegen den Vermieter auszusagen (was er grundsätzlich muss bei einem Ermittlungsverfahren). Dann ist das gute Verhältnis aber hin. Wenn das aber eh schon hin ist …
Ansonsten würde ich den Vermieter anschreiben und die Herausgabe des zusätzlichen Schlüssels „bitten“ und ihm mitteilen, dass sie diese Verletzung der Privatsphäre nicht hinnehmen.