Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Folgender Sachverhalt:

Mein Freund lebt mit seinem Sohn und dessen Mutter zusammen . Das Haus in dem sie leben gehört den Eltern der Frau .Mein Freund hat das Haus mit renoviert und die kompletten elektrischen Anlagen eigebaut ( er ist Elektromeister und hat viel seiner bestände dort eingebracht ) .
Er zahlt seit Jahren Miete und Nebenkosten und bis vor kurzem auch Unterhalt für das Kind obwohl er ihn die ganze Zeit betreut und versorgt hat.
Leider ist mein Freund Krebskrank und hat eine Invaliedenrente von ca. 700 Euro. Das heisst er hat inzwischen keine Ersparnisse mehr und kann jetzt auch die Miete kaum aufbringen da er ja alles für den täglichen Bedarf der " Familie " besorgt ( die Mutter kauft also nicht ein … !!! )

Jetzt möchte er Wohngeld beantreagen , aber die Frau VERWEIGERT ihm die Mietbescheinigung.
Ausserdem stellt sie ständig die Heizungen ab obwohl sie weis das er die Kälte nicht verträgt ( Chemo-Nebenwirkung , Gesicht , Hände und Ohren werden taub und kribbeln ).Die Fenster sind auch dauernt geöffnet und es zieht . Ein sehr schlechter umstand für meinen Freund .

Was kann er tun ???

Schon mal Danke im vorraus

Viele Grüße

Kerren

Hallo Kerren,
leider schildern Sie den Sachverhalt in wesentlichen Punkten unvollständig:

  • Ist oder war Ihr Freund mit der Mutter seines Sohnes verheiratet?
  • Besteht zwischen beiden eine Lebensgemeinschaft?
    Erst nach Beantwortung dieser beiden Fragen ist mir eine Antwort möglich.
    Gruß
    apfjur
    http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo Kerren,
leider schildern Sie den Sachverhalt in wesentlichen Punkten
unvollständig:

  • Ist oder war Ihr Freund mit der Mutter seines Sohnes
    verheiratet?
  • Besteht zwischen beiden eine Lebensgemeinschaft?
    Erst nach Beantwortung dieser beiden Fragen ist mir eine
    Antwort möglich.
    Gruß

Hallo

Nein sie sind nicht verheiratet und eine Lebensgemeinschaft ist das auch nicht.
Mein Freund bleibt nur wegen seinem Sohn denn

  • erstens weiss man nicht wie lang er noch lebt ( krebs )
  • zweitens sind die Umstände in denen das Kind leben müsste wenn er wegzieht katastrophal da die Mutter und die Großeltern mit dem Kind nicht gut umgehen ( mein Freund steht daswegen mit dem Jugendamt in verbindung )

Gruß
Kerren

apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo Kerren,
wenn das Haus, in dem Ihr Freund wohnt, den Eltern der Mutter des Sohnes Ihres Freundes gehört, dann können nur die Eltern die Mietbescheinigung ausstellen. Die Frau dürfte das gar nicht.
Darüber hinaus kann ich Ihnen leider keinen juristischen Rat geben, da es sich ausschließlich um zwischenmenschliche Begebenheiten handelt, die einer juristischen Lösung nicht wirklich zugänglich sind. So könnte Ihr Freund seinen Einkauf für sich und seinen Sohn behalten und müsste die Mutter des Sohnes doch nicht mit durchfüttern. Und Miete zahlt er hoffentlich auch nur für sich und nicht für die gesamte Wohnung. Kindesunterhalt in Geld schuldet er nicht, da er bereits Naturalunterhalt gewährt (der Sohn wohnt doch nach Ihrer Schilderung schließlich auch bei ihm).
Wenn Ihr Freund mit dem Jugendamt in Verbindung steht, sollte er jetzt nochmal Kontakt aufnehmen, da die Rechte der Väter unehelicher Kinder durch ein ganz neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gestärkt wurden. Zwar ist das Urteil für Deutschland noch nicht umgesetzt, aber vielleicht gibt es in Kürze eine Möglichkeit, dass Ihr Freund das Sorgerecht für seinen Sohn erhalten könnte.

Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo Kerren,
Sofern dein Freund die genannten die du genannt hast mit seiner Arbeitskraft durchgeführt hat und die Materialien für die Erneuerung der Elektroanlage als auch Materialien für die Schönheits-reparaturen und Instandsetzungen zum Teil aus seiner Tasche gezahlt hat den Eltern seiner Freundin in Rechnung zu stellen.
Sobald er das alles in Rechnung gestellt hat, soll er die Miete und Nebenkosten bis zur Rechnungs-summe aufrechnen und nicht vorher einen Cent mehr bezahlen.
Hinsichtlich der Mietbescheinigung soll er den Vermietern die letzte Chance einräumen, dass sofern sie die Bescheinigung nicht in wenigen tagen ihm ausgestellt haben werden er von folgenden Möglichkeiten Gebrauch machen werde.
Er wird Sie auf Ausfertigung der Mietbescheinigung durch Erwirkung einer Einstweiligenverfügung hierzu zwingen und sich vorbehalten, dem Finanzamt davon Kenntnis über die einnahmen der Mietzahlungen zu unterrichten. Vielleicht haben ja die VermieterIn die Mieteinnahmen nicht als Einkommen in der Steuererklärung dem Finanzamt benannt, sodass sie sich des Steuerhinter-ziehung strafbar gemacht hätten. Er kann das mit dem Finanzamt nur als letztes einsetzbares Mittel sich vorbehalten. Aber von der Möglichkeit sollte man die VermieterIn schon konfrontieren. Schließlich ist es ein krimminelles Verhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

Guten Abend Apfjur

herzlichen Dank für die Antwort.
Vor allem das mit dem Urteil ist interesant. Das könnte weiterhelfen .

Eine schöne Weihnachtszeit wünsche ich Ihnen

Kerren

Guten Abend Herr Lautenschläger

Vielen Dank für Ihre Antwort . Ihre Tipps helfen mir weiter.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.

Kerren

Leider kenn ich mich in diesen sozialrechtlichen Angelegenheiten nicht genug aus. Vielleicht haben Sie mehr Glück mit anderen www-Mitgliedern.
Viel Erfolg!