Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Mietrecht.Auf unserer Etage ist eine seit Wochen leerstehende Wohnung.Normaler Weise haben wir alle 3 Wochen die Hausordnung.Wer muß für die leerstehende Wohnung die Hausordnung machen?Ist das irgenwie geregelt und wenn ja,wo?? Wir bezahlen und haben auch einen Hausverwalter/Hausmeister,der angeblich für diese Sachen nicht zuständig ist.Auch eine Antwort von der Wohnungsgesellschaft(Vermieter )lässt auf sich warten.
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag wünscht Rainer Ehrlich