Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zum Mietrecht.Auf unserer Etage ist eine seit Wochen leerstehende Wohnung.Normaler Weise haben wir alle 3 Wochen die Hausordnung.Wer muß für die leerstehende Wohnung die Hausordnung machen?Ist das irgenwie geregelt und wenn ja,wo?? Wir bezahlen und haben auch einen Hausverwalter/Hausmeister,der angeblich für diese Sachen nicht zuständig ist.Auch eine Antwort von der Wohnungsgesellschaft(Vermieter )lässt auf sich warten.

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag wünscht Rainer Ehrlich

Guten Tag Herr Ehrlich,
ich gehe davon aus, dass Sie mit „Hausordnung“ die Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftseinrichtungen meinen.
Hier kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Steht im Mietvertrag, dass die Hausreinigung/ Treppenreinigung von den Mietern ausgeführt wird, dann müssen sich die vorhandenen Mieter die Arbeiten teilen, sprich es kommt bei Wohnungsleerstand mehr Arbeit auf alle Mieter zu. Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass jeder Mieter einen bestimmten Teil des Treppenhauses reinigen muss, dann kommt die Mehrarbeit nur auf denjenigen Mieter zu, der den ihm zugeordeten Bereich allein reinigen muss. Ist dagegen im Mietvertrag vereinbart, dass nach einem nach den Wohnungen einzuteilenden Plan zu reinigen ist, dann muss der Vermieter die auf die leerstehende Wohnung entfallenden Arbeiten übernehmen bzw. ausführen lassen.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,erstmal danke schön für die schnelle Antwort.
Habe jetzt den Abschnitt in der Hausordnung gefunden und da steht drin: Treppen,Treppengeländer,Podeste,Beleuchtungskörper und Treppenhausfenster werden abwechseld von den Haushaltungen jeweils für ihr Stockwerkgereinigt.Wo zwei oder mehrere Wohnungen auf einem Stockwerk liegen wechseln die Haushaltungen regelmäßig ab.
Ich lese deswegen heraus,dass die Hausordnung vom Vermieter zu erledigen ist,oder vom Hausmeister,den wir sowieso bezahlen.

Mit freundlichen Gruß Rainer Ehrlich

Hallo verehrter User,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:

  1. Der Hausverwalter/Hausmeister ist geistig ein fauler Sack :wink:
  2. Wenn die „Hausordnung“ *vom Vermieter* erlassen wurde, ist er auch für eine Ersatzkraft zum Reinigen etc. verantwortlich. Wenn der Vermieter nicht umgehendst antwortet (worauf eigentlich ?) dann kündigen Sie ihm doch schriftlich eine Mietminderung an, da Sie u.a. auch Anspruch auf ein sauberes Treppenhaus etc. haben.

Sie sollten auch mal „googeln“ unter folgenden Links:

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Da haben Sie ja mal eine gute Hausordnung. Da muss der Vermieter tatsächlich im Wechsel ran. Darauf sollten Sie den Hausmeister ansprechen mit dem Zusatz, dass Sie das auch über den Vermieter regeln können.
Viel Erfolg!
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,

die Kosten für leerstehende Wohnungen trägt der Vermieter. Ebenso natürlich alle dazugehörigen Pflichten wie die Treppenhausreinigung.

Sprich: Sie müssen jetzt nicht häufiger die Treppe reinigen nur weil eine Wohnung leer steht. Diese Pflicht trifft Ihren Vermieter. Überträgt er seinerseits diese Aufgabe auf eine Reinigungsfirma, darf er Ihnen die dafür entstehenden Kosten nicht auf die Betriebskostenabrechnung setzen. Das gilt jedenfalls, wenn vereinbart ist, dass die Mieter im Wechsel das Treppenhaus selbst reinigen.

Mit freundlichen Grüßen
Heidi Schnurr

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort,die mir sehr geholfen hat.
Mit freundlichen Grüßen ,ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues jahr wünscht Rainer Ehrlich