Hallo Georg,
ich hätte mich hier gerne genauer eingelassen. Jedoch ist Deine Darstellung nicht schlüssig. Es fehlen Informationen, wie was und wann und warum geschehen oder nicht geschehen ist. Wenn ein Mieter sich weigert, einen Mangel beseitigen zu lassen, hat er keinen Anspruch auf Mietminderung.
habe eine Wohnung vermietet. Der Mieter hatte die Miete um 20%
gekürzt wegen Schimmelbefall.
Ich habe darüber garnicht diskutiert und einen Handwerker zur
Schadensregulierung und Terminvereinbarung mit dem Mieter
hingeschickt.
Der Handwerker hat den Schaden besichtigt, aber eine
Terminvereinbarung zur Schadensbeseitigung wurde vom Mieter
einfach abgelehnt.
Und wie lautete der Beweis vor Gericht, dass der Mieter sich geweigert hat, den Mangel beseitigen zu lassen ? Wurde nur ein Termin genannt, zu dem der Mieter nicht anwesend war und kein Ausweichtermin ?
In der folgenden Gerichtsverhandlung (6 Monate später)vertrat
die Richterin die Auffassung, ich hätte als Vermieter nochmals
einen Handwerker hinschicken sollen. Da ich das nicht gemacht
habe, sei die Mietminderung über den gesamten Zeitraum
rechtens.
Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht oder kann mir
jemand mit einem Hinweis auf ein entsprechendes Urteil weiter
helfen?
Nur wenn man in solchen Fällen den speziellen Vorgang kennt - vor allem das Protokoll aus der Beweiserhebung - kann man sich ein Bild machen, wie es zu diesem Urteil gekommen sein könnte.
Ich finde nicht, dass das, was Du hier darstellst, alles darlegt, was wirklich geschehen ist. Also, bitte wenn es geht etwas genauer.
Anscheinend reicht die Auftragsvergabe für eine
Schadensregulierung nicht mehr aus, sondern man muß heute den
Mieter auf Händen bitten, den Schaden doch beheben zu dürfen.
Der Mieter ist zwischenzeitlich ausgezogen.
Hier erhebt sich natürlich für mich aus dem Fachbereich eine weitergehende Frage. Sollte, um Mietausfälle zu vermeiden, bei dem Mieter, der gekündigt hat, nun in größerem Rahmen eine Mangelbeseitigung vorgenommen werden, die das Übliche und Notwendige überschritten hätte ?
Grüsse Günter