Mietrecht

Hallo,
habe eine Wohnung vermietet. Der Mieter hatte die Miete um 20% gekürzt wegen Schimmelbefall.
Ich habe darüber garnicht diskutiert und einen Handwerker zur Schadensregulierung und Terminvereinbarung mit dem Mieter hingeschickt.
Der Handwerker hat den Schaden besichtigt, aber eine Terminvereinbarung zur Schadensbeseitigung wurde vom Mieter einfach abgelehnt.
In der folgenden Gerichtsverhandlung (6 Monate später)vertrat die Richterin die Auffassung, ich hätte als Vermieter nochmals einen Handwerker hinschicken sollen. Da ich das nicht gemacht habe, sei die Mietminderung über den gesamten Zeitraum rechtens.
Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht oder kann mir jemand mit einem Hinweis auf ein entsprechendes Urteil weiter helfen?

Anscheinend reicht die Auftragsvergabe für eine Schadensregulierung nicht mehr aus, sondern man muß heute den Mieter auf Händen bitten, den Schaden doch beheben zu dürfen.
Der Mieter ist zwischenzeitlich ausgezogen.

Vielen Dank für jeden Hinweis oder Tipp.
Grüße; Georg

Hallo Georg,

ich hätte mich hier gerne genauer eingelassen. Jedoch ist Deine Darstellung nicht schlüssig. Es fehlen Informationen, wie was und wann und warum geschehen oder nicht geschehen ist. Wenn ein Mieter sich weigert, einen Mangel beseitigen zu lassen, hat er keinen Anspruch auf Mietminderung.

habe eine Wohnung vermietet. Der Mieter hatte die Miete um 20%
gekürzt wegen Schimmelbefall.
Ich habe darüber garnicht diskutiert und einen Handwerker zur
Schadensregulierung und Terminvereinbarung mit dem Mieter
hingeschickt.
Der Handwerker hat den Schaden besichtigt, aber eine
Terminvereinbarung zur Schadensbeseitigung wurde vom Mieter
einfach abgelehnt.

Und wie lautete der Beweis vor Gericht, dass der Mieter sich geweigert hat, den Mangel beseitigen zu lassen ? Wurde nur ein Termin genannt, zu dem der Mieter nicht anwesend war und kein Ausweichtermin ?

In der folgenden Gerichtsverhandlung (6 Monate später)vertrat
die Richterin die Auffassung, ich hätte als Vermieter nochmals
einen Handwerker hinschicken sollen. Da ich das nicht gemacht
habe, sei die Mietminderung über den gesamten Zeitraum
rechtens.
Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht oder kann mir
jemand mit einem Hinweis auf ein entsprechendes Urteil weiter
helfen?

Nur wenn man in solchen Fällen den speziellen Vorgang kennt - vor allem das Protokoll aus der Beweiserhebung - kann man sich ein Bild machen, wie es zu diesem Urteil gekommen sein könnte.
Ich finde nicht, dass das, was Du hier darstellst, alles darlegt, was wirklich geschehen ist. Also, bitte wenn es geht etwas genauer.

Anscheinend reicht die Auftragsvergabe für eine
Schadensregulierung nicht mehr aus, sondern man muß heute den
Mieter auf Händen bitten, den Schaden doch beheben zu dürfen.
Der Mieter ist zwischenzeitlich ausgezogen.

Hier erhebt sich natürlich für mich aus dem Fachbereich eine weitergehende Frage. Sollte, um Mietausfälle zu vermeiden, bei dem Mieter, der gekündigt hat, nun in größerem Rahmen eine Mangelbeseitigung vorgenommen werden, die das Übliche und Notwendige überschritten hätte ?

Grüsse Günter

Hallo, Günter

der Mieter hat im Mai 2001 die Miete gekürzt. Der Kürzungsgrund (Schimmelbefall) war optisch zusehen. Bei der unklaren Rechtslage in solchen Fällen habe ich auf jedwede Diskussion verzichtet und mich bereit erklärt den Schaden zu beheben. Der Handwerker war angekündigt und der Mieter vorab darüber informiert, dass mit dem Handwerker direkt ein Termin abzumachen ist (was ja für beide Seite auch die vernünftigste Lösung darstellt). Der Handwerker wurde im November 2001 nach mehrmaligen Terminverschiebungen in die Wohnung gelassen. Er hat dem Mieter die Vorgehensweise bei der Reparatur erklärt und gebeten einen Termin zu bennen. Dies hat der Mieter ganz einfach abgelehnt.
In der Gerichtsverhandlung im Juni (Urteil erfolgte letzte Woche)
war deshalb auch der Minderungsgrund nur informativ. Es ging um die Mietminderung ab Dezember 2001. Die Richterin ist in Ihrem Urteil der Meinung, dass ich noch einen weiteren Handwerker hätte hinschicken müssen. Da dies nicht geschah ist die Mietminderung bis zum Ende des Mietverhältnisses (August 2002 - Mieter hat gekündigt) rechtens.

Vielen Dank für Deine Info; vielleicht kannst Du mit diesen Ausführung etwas anfangen.
Gruß und einen schönen Abend; Georg

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Hallo, Günter

der Mieter hat im Mai 2001 die Miete gekürzt. Der
Kürzungsgrund (Schimmelbefall) war optisch zusehen. Bei der
unklaren Rechtslage in solchen Fällen habe ich auf jedwede
Diskussion verzichtet und mich bereit erklärt den Schaden zu
beheben. Der Handwerker war angekündigt und der Mieter vorab
darüber informiert, dass mit dem Handwerker direkt ein Termin
abzumachen ist (was ja für beide Seite auch die vernünftigste
Lösung darstellt). Der Handwerker wurde im November 2001 nach
mehrmaligen Terminverschiebungen in die Wohnung gelassen. Er
hat dem Mieter die Vorgehensweise bei der Reparatur erklärt
und gebeten einen Termin zu bennen. Dies hat der Mieter ganz
einfach abgelehnt.
In der Gerichtsverhandlung im Juni (Urteil erfolgte letzte
Woche)
war deshalb auch der Minderungsgrund nur informativ. Es ging
um die Mietminderung ab Dezember 2001. Die Richterin ist in
Ihrem Urteil der Meinung, dass ich noch einen weiteren
Handwerker hätte hinschicken müssen. Da dies nicht geschah ist
die Mietminderung bis zum Ende des Mietverhältnisses (August
2002 - Mieter hat gekündigt) rechtens.

Dann nehme ich an, dass die Massnahme von dem Gericht in dieser Größenordnung nicht als „notwendig erachtet“ wurde und die Gegenseite erklärt hat, dass die vorgesehenen Arbeiten unnötig gewesen sind, die Mängelbeseitigung ausgereicht hätte und zur Klärung von Deiner Seite hätte nochmals ein Firma zur Klärung beauftragt werden musste.

Da hat offenkundig Deine Seite im Verfahren nicht geeignete Beweise vorgelegt, die den Beweis des schuldhaften Verletzens durch den Mieter ergeben hätte.

Gruss Günter