ich brauche schnelle Hilfe in einer wichtigen Frage und wäre sehr glücklich, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich habe Dienstag eine Wohnungsübergabe. Ürsprünglich wollte ich in die Wohnung einziehen und habe den Mietvertrag unterschrieben.Dann habe ich aber festgestellt, dass sie zu viele Mängel hatte und habe den Mietvertrag wieder gekündigt. Ich schulde dem Vermieter somit die Miete für Dezember und Januar. Er hat inzwischen Renovierungsarbeiten durchgeführt, die er nicht mit mir abgesprochen hatte. Z.B hat er Laminat verlegt statt, wie ursprünglich vereinbart, Teppichboden. Er hat auch eine Heizungsverkleidung entfernt, die ich eigentlich behalten wollte.
Muss ich ihm die zwei Monatsmieten nun trotzdem zahlen, oder kann ich die Übernahme der Wohnung verweigern?
Bitte antworte mir schnell, denn die Übergabe wäre in zwei Tagen. Vielen Dank im Vorraus.
Ich würde sagen, wenn die (schriftlich fixierte) Vereinbarung nach Teppichboden und Heizkörperverkleidung seitens des Vermieters nicht eingehalten wurde kann man davon ausgehen, dass er die Kündigung des Mietvertrages akzeptiert hat, da er ja nicht auf die Vereinbarungen eingegangen ist und ich würde gar nichts mehr unternehmen!
Für mich wäre die Sache erledigt!
Freiwillig würde ich nichts zahlen!
Frag ihn doch mal unverbindlich, wie du das nun verstehen sollst!?
Hallo,
etwas verworren das alles:
Warum willst du einziehen, wenn du gekündigt hast?
Was steht im Mietvertrag zur Ausstattung der Wohnung, das wäre der vertragsgemäße Zustand? Wenn der Vermieter jetzt etwas anderes anbietet, kannst du die Wohnung ablehnen und dementsprechend auch keine Miete zahlen.
Hatte der Vermieter die Kündigung akzeptiert oder hast du dich mit ihm über Nachbesserungen usw. geeinigt?
Nimmst du die Wohnung im jetzigen Zustand, ist dieser dann vertragsgemäß (sollte aber auch im Mietvertrag entsprechend beschrieben sein!!) Entspricht sie nicht dem versprochenen Zustand, dann kannst du nachverhandeln besonders was die Miethöhe angeht.
Eine rechtliche Bewertung ist bei dem angeführten Sachverhalt nach deiner Schilderung leider nicht möglich. Hierzu fehlen Detailkenntnisse.
Gruß suver
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich will auch gar nicht einziehen, aber er möchte die Miete für die zwei Monate haben, und so ohne weiteres will ich nicht zahlen.
Der Teppichboden u.s.w. steht nicht im Mietvertrag, aber ich habe Zeugen. Reicht das auch?
danke für die schnelle Antwort, jetzt habe ich schon zwei gleiche Meinungen, also heißt das für mich, ich werde die Übernahme der Wohnung für die zwei Monate ablehnen und auch nicht zahlen.